…Ein Stundungsansuchen mit dem Umstand einer behaupteten langen Verfahrensdauer zu begründen, ist insofern auch nicht logisch nachvollziehbar, als bei einer kürzeren Verfahrensdauer die Vorschreibung der Abgaben früher erfolgt wäre. So gesehen hat die Bw durch die längere Verfahrensdauer bereits eine "Stundung" erfahren. Die Tatsache der…
…diesen meiner Meinung nach ungerechtfertigt hohen Betrag nicht bezahlen. Nachdem dieser hohe Beitrag eine sehr, sehr lange Zeit ausgesetzt wurde (seit 2015) und mir versichert wurde, dass diese Sache erledigt ist, bin ich jetzt sehr überrascht darüber. Ich beantrage eine mündliche Verhandlung und/oder die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LGH - Wirtschaftstreuhand u. Bilanzbuchhalter GmbH, Tigergasse 26-28 Tür 9, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12…
…Sofern der Bw vorbringt, ihm sei durch das Nichttätigwerden der Behörde bis 2009 ein persönlicher Schaden entstanden, ist er darauf hinzuweisen, dass sich der Bw durch die lange Verfahrensdauer ja auch Zinsen erspart hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2011
…dabei nicht nur Nachforderungen, sondern auch Guthaben verzinst. Im vorliegenden Fall sei die lange Bearbeitungsdauer durch eine falsche Angabe auf der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung verursacht worden, es sei nämlich angegeben worden, dass im Jahr 2003 zwei bezugauszahlende Stellen vorliegen würden, das Finanzamt habe…
…ff.) Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu…
…er seine Verpflichtung verletzt, würde er 1.000,00 Euro überweisen, so läge eine Gläubigerbegünstigung vor. Dazu passe argumentativ auch der Hinweis des Finanzamtes, wonach sich deutliche Anhaltspunkte für eine gänzliche Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zu den Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht ergäben, zumal im haftungsgegenständlichen…
…weil - unabhängig davon, ob wegen der Verjährung eine Abgabenfestsetzung ausgeschlossen sei - der lange Zeitablauf zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits nicht einmal annähernd berücksichtigt worden sei. So habe…
…Einwand des Bf., dass nach dem Erkenntnis des VwGH vom 16.10.2014, Ro 2014/16/0066, die lange Verfahrensdauer eine Ermessensüberschreitung oder einen Ermessensmissbrauch darstellen könne, wenn ein solcher Umstand bei der Ermessensentscheidung überhaupt nicht berücksichtigt worden sei, ist zu folgen, da nach ständiger…
…Pflichten nicht hätten eingebracht werden können. Die der Haftung zu Grunde liegenden Abgabenbescheide wurden beigefügt. In der dagegen am 16. Oktober 2013 rechtzeitig eingebrachten Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) beantragte die Bf., ihre Unwissenheit und finanzielle Lage zu berücksichtigen. Weiters führte sie aus, dass sie vom 14…
…demgegenüber mit dem bereits im erstinstanzlichen Verfahren relevierten Gleichbehandlungsgebot auseinander zu setzen gehabt. Auch insoweit gebe die Behörde - rechtlich abstrakt - die tatsächliche Situation wieder, sei jedoch nicht in der Lage, ein tatsächlich haftungsbegründendes Verhalten festzustellen. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes ergebe sich aus dem Konkursakt. So…
…der Abgabenbehörden gelegen sei, dass eine Berufungsentscheidung nicht eher ergangen sei. Auf Grund dieser Sach- und Rechtslage liege auch eine sachliche Unbilligkeit vor, da durch die überlange Verfahrensdauer enorme Aussetzungszinsen angefallen seien. Da Abschreibungen gemäß § 235 BAO von Amts wegen erfolgen könnten, hätte daher die…
…21. Mai 2001 berichtigt. Nach Vorschreibung der richtigen Steuern habe er diese immer pünktlich beglichen. Weitere Steuervorschreibungen die nicht in angemessener Zeit vorgeschrieben wurden seien in früheren Anträgen und Ansuchen angeführt worden. Da die lange Verfahrensdauer nicht durch das Berufungsverfahren sondern durch andere Umstände, die…
…habe, sei vorliegenden Falls darin zu erblicken, dass die Berufungsverfahren betreffend die Einkommensteuer 1993 und 1998 des Bw sowie betreffend die Umsatzsteuer 1992, 1993, 1995 und 1996 der D-KG eine außerordentlich lange Verfahrensdauer benötigt hätten. Der Gesetzgeber habe in § 27 Abs. 1 VwGG normiert…
…19. November 2004 Zinsen in Höhe von € 307,57 ergeben. Dem gegenüber stünden die Aussetzungszinsen in Höhe von € 6.024,48. Es erweise sich somit die Vorschreibung der Aussetzungszinsen sowohl der Höhe als auch nach dem langen Zeitraum als unbillig, weshalb beantragt werde…
…der Haftungsinanspruchnahme 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung 3.1.2.8. Unbilligkeit 3.1.2.9. Sehr lange Verfahrensdauer 3.1.2.10. Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) I…
…erste Jahr 22 Jahre zurückliege, sei dokumentiert, dass durch die vorliegenden Bescheide die Einschreiterin massiv in Ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Dies deshalb, weil die extrem lange Verfahrensdauer für die Bw. nicht zumutbar sei. Die Behörde hätte bereits bei Vorliegen der…
…antragsgemäß gewährten Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO ergibt sich aus der eindeutigen Gesetzeslage. Zur Festsetzung von Aussetzungszinsen selbst im Fall (über-)langer Verfahrensdauer liegt die oben zitierte Rechtsprechung des VwGH vor. Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung wurden nicht aufgeworfen, weshalb eine ordentliche Revision nicht zulässig ist…
…Bei der Strafbemessung sah der Senat als mildernd die Unbescholtenheit des Bf., die von ihm nicht zu vertretende lange Verfahrensdauer und die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch…
…Die Abgaben, für welche der Beschwerdeführer in Anspruch genommen werden soll, fallen auf teilweise mehr als 11 Jahre zurückliegende Zeiträume. Die überaus lange Verfahrensdauer führe zu erheblichen Schwierigkeiten und Belastungen. Notwendige Bankunterlagen können nicht mehr ausgehoben werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist des Insolvenzverwalters sei ebenfalls abgelaufen…