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UFSI RV/0206-I/09Zuordnung eines landwirtschaftlich "genutzten", als Bauland gewidmeten Grundstückes zum Grundvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…objektiver Merkmale hinzutreten, die - unabhängig vom derzeit subjektiven Willen des Bw und auch unabhängig von der bestehenden Nutzung - darauf schließen lassen, dass insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten dieses Grundstück in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, sind aber diesbezüglich…

UFSI RV/0570-I/02Bewertung einer landwirtschaftlichen Teilfläche vom Einheitswert, der nur bebaute Fläche umfaßt ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2003

…€ 277,90 zuzügl. gem. § 8 Abs. 4: 2 % vom Wert der Grundstücke € 13.316 = € 266,32 abzüglich der Begünstigung für Land- und Forstwirtschaft gem. § 8 Abs. 6: von der Gegenleistung entfallen nach Aliquotierung der EW 10,474 %, das sind € 314…

UFSW RV/1762-W/06Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2007

…Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…

UFSW RV/0940-W/06Einheitliche Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und eines sonstig bebauten Grundstücks (übersteigender Wohnungswert)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…oder Grundstücksteile durch den Übernehmer oder dessen Rechtsnachfolger zu Lebzeiten der Schwestern des Übernehmers der erzielte Kaufpreis mit der oder den Schwestern zu gleichen Teilen aufzuteilen ist. Für Zwecke der Gebührenbemessung wurde im Vertrag sinngemäß festgehalten, dass der Teilbetrag des Einheitswertes der land- und forstwirtschaftlich…

UFSW RV/2351-W/121. Bei der Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der Mutter an die Tochter zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeberin, gemeinsam mit einem Grundstück anderer Art wird die Grunderwerbsteuer vom einfachen Einheitswert der land -und forstwirtschaftlichen Grundstücke und von der, auf den Erwerb des sonstigen Grundvermögens entfallenden, Gegenleistung bemessen. 2. Eine aufschiebend bedingte Verpflichtung wird mit Eintritt der Bedingung zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…Grunderwerbsteuer in Ansatz zu bringen. Insoweit war dem Berufungsbegehren nicht zu folgen. Die Grunderwerbsteuer war daher wie folgt zu berechnen: Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage:€ 5.300,00 (Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) + € 32.657,19 (Bemessungsgrundlage für sonstiges Grundvermögen)=37.957,19 Davon gemäß …

UFSK RV/0205-K/04Land- und forstwirtschaftliche Übergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2005

…Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs. 2 Z 2 leg. cit. ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an (....) überlassen wird. Im § 1 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) ist normiert, dass die Bestimmungen des zweiten Teiles dieses Bundesgesetzes (§…

UFSG RV/0508-G/08Keine Annahme einer gemischten Schenkung bei land- und forstwirtschaftlichen Übergaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…Landwirtin selbst. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG im Berufungsfall erfüllt. Folglich fällt für die Übergabe der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke lediglich Grunderwerbsteuer, nicht jedoch Schenkungssteuer an. Der angefochtene Schenkungssteuerbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 24…

UFSL RV/1025-L/04land- und forstwirtschaftliche Übergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…übertragenen Grundstücksarten aufzuteilen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Steuer ist gemäß § 4 Abs.1 GrEStG vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs.2 Z.2 des § 4 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück…

UFSL RV/1023-L/04land- und forstwirtschaftlichen Übergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…übertragenen Grundstücksarten aufzuteilen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Steuer ist gemäß § 4 Abs.1 GrEStG vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs.2 Z.2 des § 4 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück…

UFSL RV/0538-L/03Land- und forstwirtschaftliche Übergabe – keine gemischte Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2004

…682,00 €, eine Grunderwerbsteuervorschreibung in Höhe von 313,65 € auswies. Zur Begründung wurde in beiden Bescheiden gleichlautend ausgeführt, dass die auf das land- und forstwirtschaftliche Grundstück entfallende Schenkung gemäß § 15a ErbStG steuerfrei sei. Anlässlich zweier Anträge auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm. …

UFSL RV/0537-L/03Land- und forstwirtschaftliche Übergabe – keine gemischte Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2004

…682,00 €, eine Grunderwerbsteuervorschreibung in Höhe von 313,65 € auswies. Zur Begründung wurde in beiden Bescheiden gleichlautend ausgeführt, dass die auf das land- und forstwirtschaftliche Grundstück entfallende Schenkung gemäß § 15a ErbStG steuerfrei sei. Anlässlich zweier Anträge auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm. …

UFSG RV/0938-G/09Keine Annahme einer gemischten Schenkung bei land- und forstwirtschaftlichen Übergaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…selbst. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG erfüllt. Folglich fällt für die Übergabe der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke lediglich Grunderwerbsteuer, nicht jedoch Schenkungssteuer an. Der angefochtene Schenkungssteuerbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 25…

UFSI RV/0029-I/08Bäuerliche Übergabe: Strittig ist Beurteilung des "Wohnungswertes" als sonstiges Grundstück, die Bewertung des Ausgedinges und die Begünstigung nach dem NeuFöG, wenn das NeuFö 3 nicht rechtzeitig im Original vorgelegt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…erworbenen Liegenschaften übersteigen, dann liegt ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, insofern also - wie im Gegenstandsfalle - beim Übernehmer nur die Grunderwerbsteuer und keine Schenkungssteuer zur Vorschreibung gelangt. Gegenstand der Übergabe muss ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück sein (VwGH 23.1.1986, 84/16/0155). Dabei ist…

UFSI RV/0369-I/05Besteuerungsgrundlage bei Übergabe einer Landwirtschaft und eines Wohnhauses gegen eine einheitliche Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…1987 idgF. (im Folgenden: GrEStG) ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…

UFSS RV/0236-S/04Begünstigtes Vermögen gemäß § 15a ErbStG und gemischte Schenkung bei landwirtschaftlicher Übergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2005

…Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in…

UFSW RV/2396-W/07Wird der amtliche Vordruck (NeuFö3) gemeinsam mit der Urkunde über das Rechtsgeschäft (bei der Online-Anzeige) im Urkundenarchiv gespeichert und ist der zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks nicht mehr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein…

UFSW RV/2755-W/07Übergabe landwirtschaftlicher Grundstücke an den Sohn, die keinen Teilbetrieb bilden - Ermittlung des anteiligen Einheitswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…des Finanzamtes die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG (Überlassung eines land- und forstwirtschaftliches Grundstück an ein Kind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers) nicht vorliegen würden, antwortete der Vertreter des Finanzamtes, dass das Finanzamt zivilrechtlich betrachtet davon…

UFSL RV/1673-L/02Grunderwerbsteuer bei landwirtschaftlichen Übergaben im Sinne des § 4 Abs 2 Z 2 GrEStG vom Wert des Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…vom einfachen Einheitswert des Grundstückes berechnet werde, wenn ein vollkommen entgeltlicher Erwerb vorliege. Überdies erstrecke sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht auf den übersteigenden Wohnungswert, da dieser nach § 30 Abs. 2 Z 4 BewG ausdrücklich nicht als Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gelte.…

UFSL RV/1275-L/02ist die Befreiungsbestimmung für den Erwerb eines Betriebes auch auf den übersteigenden Wohnungswert anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…klaren und eindeutigen Wortlaut des Bewertungsgesetzes nicht den übersteigenden Wohnungswert, sodass sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht darauf erstreckt. Die Ansicht des Bw., der Wohnungswert sei schon kraft Gesetzes eine bloße Unterart des Betriebsvermögens, wird nicht geteilt. Ob ein Grundstück einem land- und forstwirtschaftlichen…

UFSW RV/0645-W/04landwirtschaftliche Übergabe mit übersteigendem Wohnungswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…erfolgte Übertragung von land- und fortwirtschaftlichen Grundstücken ist gemäß § 5a NeuFÖG von der Grunderwerbsteuer befreit, weshalb im gegenständlichen Fall als Bemessungsgrundlage die anteilige Gegenleistung für den "übersteigenden Wohnungswert" anzusetzen ist. Auf Grund des einheitlichen Vertragszweckes ist die vom Bw. seinem Vater und seiner Mutter eingeräumte…