…Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…
…oder Grundstücksteile durch den Übernehmer oder dessen Rechtsnachfolger zu Lebzeiten der Schwestern des Übernehmers der erzielte Kaufpreis mit der oder den Schwestern zu gleichen Teilen aufzuteilen ist. Für Zwecke der Gebührenbemessung wurde im Vertrag sinngemäß festgehalten, dass der Teilbetrag des Einheitswertes der land- und forstwirtschaftlich…
…Grunderwerbsteuer in Ansatz zu bringen. Insoweit war dem Berufungsbegehren nicht zu folgen. Die Grunderwerbsteuer war daher wie folgt zu berechnen: Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage:€ 5.300,00 (Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) + € 32.657,19 (Bemessungsgrundlage für sonstiges Grundvermögen)=37.957,19 Davon gemäß …
…Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke unterblieb die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer auf Grund der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987. Die Berufungswerberin brachte am 4. Oktober 2002 einen Erstattungsantrag gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG ein und beantragte die Erstattung der Grunderwerbsteuer von…
…Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke unterblieb die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer auf Grund der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987. Der Berufungswerber brachte am 4. Oktober 2002 einen Erstattungsantrag gemäß § 4 iVm § 5a NEUFÖG ein und beantragte die Erstattung der Grunderwerbsteuer von…
…erfolgte Übertragung von land- und fortwirtschaftlichen Grundstücken ist gemäß § 5a NeuFÖG von der Grunderwerbsteuer befreit, weshalb im gegenständlichen Fall als Bemessungsgrundlage die anteilige Gegenleistung für den "übersteigenden Wohnungswert" anzusetzen ist. Auf Grund des einheitlichen Vertragszweckes ist die vom Bw. seinem Vater und seiner Mutter eingeräumte…
…die Begünstigung gemäß §8 Abs.6 ErbStG für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gewährt wurde. Ansonsten wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der gemäß §8 Abs.5 ErbStG berechnete Abgabenbetrag sei als Mindeststeuer vom Einheitswert der erworbenen Grundstücke bzw. Grundstücksanteile vorzuschreiben. Der Erblasser sei zu…
…des Finanzamtes die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG (Überlassung eines land- und forstwirtschaftliches Grundstück an ein Kind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers) nicht vorliegen würden, antwortete der Vertreter des Finanzamtes, dass das Finanzamt zivilrechtlich betrachtet davon…
…Z 1 GrEStG 1987 2% vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (§ 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987) in Höhe von 6.209,96 € | 124,20 € | Gemäß § 7 Z 1 GrEStG 1987 2% von der Gegenleistung für die übrigen Grundstücke (…
…Z 1 GrEStG 1987 2% vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (§ 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987) in Höhe von 6.209,96 € | 124,20 € | Gemäß § 7 Z 1 GrEStG 1987 2% von der Gegenleistung für die übrigen Grundstücke (…
…lediglich ein Wert von 707,90 €. Die übrigen Grundstücke sind als Grundvermögen zu EW-AZ [...] und [...] des FA Bregenz bewertet. Zur Vorschreibung gelangte nur die Mindeststeuer mit 3,5 %. Der auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen entfallende Steuerbetrag beträgt daher nur 3,5 % von…
…zu berechnen. Nach Abs. 2 Z 2 leg. cit. ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an (..), ein Kind, (...) des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Nach § 5a Abs. 2 Z…
…gemäß § 8 Abs. 5 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, 2% vom Einheitswert der Grundstücke im Betrag von S 204.752,40 an Erbschaftsteuer (= Mindeststeuer bzw. Grunderwerbsteueräquivalent) vorgeschrieben; dies unter Berücksichtigung der Begünstigung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke iSd § 8 Abs. 6…
…4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein…
…I2 zu § 424 ABGB). Im Gegenstandsfall bedurfte der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der Erwerb von GmbH- Gesellschaftsanteilen, wenn im Eigentum der Gesellschaft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke stehen. Mit dem angezeigten Notariatsakt hat B. ihren Gesellschaftsanteil zu gleichen Teilen an ihre beiden Söhne übertragen. Es liegen somit zwei…
…8 Abs. 2 GrEStG erst mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Bedarf ein Rechtsgeschäft - wie hier der originäre Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Ersitzung - der Genehmigung einer Behörde (zB Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde), so ist es aufschiebend bedingt bzw. schwebend…
…vom Erblasser verfassten Testaments war der Pflichtteil der Berufungsführerin verletzt. In weiterer Folge wurde zwischen der Berufungsführerin und den übrigen Erben und Legataren ein Übereinkommen abgeschlossen, auf Grund dessen die Berufungsführerin vier land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, ein Baugrundstück, das Barvermögen sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe…
…land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie das Einfamilienhaus auch um einen jährlichen Pachtzins von S 1,-- an den Bw. verpachtet. Beide Pachtverträge wurden auf die bestimmte Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Von der Bewertungsstelle wurden folgende Einheitswerte festgestellt: Für die von Frau M. W. verpachteten land…
…ausgesprochen worden, dass hinsichtlich des Grundstückes Nr. 2991/1 LN - Wald aus obiger Liegenschaft eine Siedlungsmaßnahme gemäß § 2 Oö. FLG 1970 vorliege. Insgesamt seien land- und forstwirtschaftliche Grundflächen im Ausmaß von 18.427 m² zum Kaufpreis von 20.000,00 € veräußert worden. Mit bekämpftem…
…ausgesprochen worden, dass hinsichtlich des Grundstückes Nr. 2991/1 LN - Wald aus obiger Liegenschaft eine Siedlungsmaßnahme gemäß § 2 Oö. FLG 1970 vorliege. Insgesamt seien land- und forstwirtschaftliche Grundflächen im Ausmaß von 18.427 m² zum Kaufpreis von 20.000,00 € veräußert worden. Mit bekämpftem…