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UFSL FSRV/0108-L/02Zahlungsaufschub für Wertersatz, Säumniszuschlag und Säumniszinsen bei vorübergehender Erwerbsminderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.06.2003

…212 Abs.1 BAO normierten Voraussetzungen, nämlich das wegen des damaligen schlechten Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers und damit verbunden dessen vorübergehende Erwerbsminderung "Vorhandensein erheblicher Härte" sowie die "Nichtgefährdung der Einbringlichkeit" durch den -ohnehin nur vier Monate dauernden und somit als kurzfristig einzustufenden- Zahlungsaufschub, als erfüllt an. …

UFSL RV/0845-L/06Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2006

…September 2006 abgerechnet werden könne, hätten Kosten vorfinanziert werden müssen. Andererseits habe unvorhergesehenerweise eine Ausarbeitungsmaschine getauscht werden müssen, wodurch weitere Kosten angefallen seien und ein kurzfristiger Finanzierungsengpass entstanden sei, sodass die sofortige Bezahlung des Gesamtrückstandes eine erhebliche Härte darstellen würde. Bei Gewährung dieser Zahlungserleichterung würde…

UFSG FSRV/0004-G/07Strafaufschub wegen Arbeitssuche, Behördenwegen und Pflegebedürftigkeit der Mutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.04.2007

…Ratenzahlung eingehalten. Da Zahlungen am Strafkonto trotz mehrerer kurzfristiger Erwerbstätigkeiten des Bf. bisher nicht geleistet wurden, ist davon auszugehen, dass die Geldstrafe beim Bf. nicht eingebracht werden kann, weshalb die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen ist. Als triftige Gründe für einen Zahlungsaufschub bis zumindest 31. Oktober 2007…

UFSL RV/2212-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…im Sinne des § 218 Abs. 4 BAO, er also vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO eingebracht wurde. Handelt es sich bei…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 2/2

…rechtzeitig im Sinne des § 218 Abs. 4 BAO, also vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO, eingebracht wird. Handelt es sich bei…

UFSW RV/0226-W/10Haftung in Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…ausbezahlt worden seien, für die die Lohnsteuer nicht abgeführt worden sei. Im Übrigen sei bereits in der Berufung ausgeführt worden, dass die Insolvenzursache auf den kurzfristigen Ausfall einer großen Kundenforderung zurückzuführen gewesen sei, sodass eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw nicht vorliegen könne, weil er unverzüglich…

UFSL RV/1371-L/091) Ablehnung einzelner Senatsmitglieder 2) Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung 3) Beweisantrag kurz vor der mündlichen Berufungsverhandlung 4) Stundung wegen angeblich rechtswidriger Abgabenvorschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010Teil 1/2

…es wären keine Dispositionen betreffend eine Vertreterwechsel möglich gewesen, ist darauf hinzuweisen, dass eine bestimmte Mindestfrist zur Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung ist im Gesetz nicht gefordert ist. Eine kurzfristige Ladung ist zulässig (VwGH 19.2.1985, 84/14/0103; 5.4.1989, 88/13/0218…

UFSL RV/0611-L/11Grobes Verschulden bei unvertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…Selbstanzeige: 1. Sachverhalt 1.1. Nicht kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Das österreichische Unternehmen Bw vermietet Transportfahrzeuge und Anhänger an die ungarische Ges1 und in der Folge an die Ges2 mit Sitz in Ungarn. Bis zum 31.12.2009 lautete der § 3a Abs. 10 Z 12…

UFSW RV/2433-W/11Aussetzungszinsen, lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2012

…die gesamte Dauer des Berufungsverfahrens vor, selbst wenn diese lange dauere, diesbezüglich sei der Behörde kein Ermessen eingeräumt. Die Aussetzungszinsen stellten das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Eine allfällig entstehende Zinsenbelastung könne vermieden bzw. vermindert werden, indem die ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten zur…

UFSW RV/3912-W/08Säumniszuschlag, finanzielle Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…die Berufung vom 30. September 2008, in der vorgebracht wird, dass sich der Bw. in einem kurzfristigen Existenz bedrohenden Liquiditätsengpass befinde und sein Bankkonto nahe am Überziehungsrahmen sei. Er habe derzeit offene Honorarforderungen in Höhe von ca. € 10.000,00. Nach deren Einbringung in…

UFSW RV/0843-W/06Säumniszuschlag; kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO, wenn die Erledigung am Postweg verloren ging
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007

…Verwirkung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 BAO sei, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag bzw. bei einem Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 BAO an den vorgesehenen Zahlungsterminen entrichtet werde. Der Säumniszuschlag stelle sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob den Abgabepflichtigen an der…

UFSW RV/2387-W/12Grobes Verschulden, Banküberweisung, Konto nicht gedeckt, Kundengelder nicht eingelangt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…Gf. der Bw.) sei den Verpflichtungen besonders beim eingebrachten Einzelunternehmen grundsätzlich auch immer sehr pünktlich nachgekommen, wobei es nach der Einbringung in die Bw. zu kurzfristigen Verzögerungen gekommen sei. Daher werde ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO eingebracht und um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht…

UFSZ3K ZRV/0078-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.01.2012

…A. vom 2. Juli 2007, in welcher dieser erklärt, es gebe mit der Bf. eine privatrechtliche Vereinbarung für die Möglichkeit der kurzfristigen Ablagerung von Erdaushub im Bereich des Grundstückes Nr. 44444, KG E., außerhalb des Hochwasserabflusses. Mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 24. September 2008…

UFSL RV/0490-L/10Keine Zahlungserleichterung bei bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010

…2009 wurden wiederholt Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, die vom Finanzamt regelmäßig abgewiesen wurden. Lediglich hinsichtlich Einkommensteuervorauszahlungen wurden kurzfristige Stundungen bewilligt, da Anträge auf Herabsetzung derselben gestellt worden waren. Darüber hinaus ist der Berufungswerber ständig mit der Entrichtung der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen in Verzug. Für die Monate Februar bis…

UFSL RV/0406-L/09Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag wegen verspäteter Einreichung einer UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.04.2010

…2008 stets zeitgerecht und in vollem Umfang erbracht. Aufgrund unvorhergesehener umfangreicher Kanzleiarbeiten im Jänner 2009 und des kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Sachbearbeiters W G im Jänner 2009 sei der Abgabetermin für die UVA 11/2008 übersehen worden. Der genannte Sachbearbeiter erledige diese Tätigkeiten seit…

UFSS FSRV/0007-S/07Beschwerde gegen Bescheid wegen Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2007

…§ 212 Abs. 1 BAO nicht bewilligt werden können, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Eine solche Gefährdung erscheine durch die Angaben in ihrem Ansuchen gegeben. Die Einbringlichkeit der Abgaben erscheine auch in Anbetracht der laufenden Exekutionsmaßnahmen gefährdet. Das Finanzamt könne schließlich…

UFSW RV/0750-W/03Säumniszuschlag; grobes Organisationsverschulden; kein grobes Verschulden bei Software-Fehler der Hausbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Verspätung entrichtet worden sei. Auch ein Ansuchen um Zahlungserleichterung sei nicht eingebracht worden. Die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2002 und die Lohnabgaben 1/2003 seien am 21. Februar 2003 entrichtet worden, was tatsächlich nur eine kurzfristige Verspätung darstelle. Die begünstigende Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO über…

UFSF RV/0280-F/03Prüfung des Vorliegens von groben Verschulden an einer Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2004

…um mehr als fünf Tage verspätet gewesen. Diese Toleranzregelung, die für kurzfristige Versäumnisse bei ansonsten pünktlicher Entrichtung vorgesehen sei, könne im Berufungsfall daher nicht angewendet werden. An rechtskundige Parteienvertreter sei bezüglich der Sorgfalt in der Wahrnehmung und Überwachung von Fristen und Überweisungsterminen ein strengerer Maßstab…

UFSF RV/0131-F/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…aus kurzfristig erwirtschafteten Cashflows denkbar. Eine Bewilligung der beantragten Zahlungserleichterung ermögliche laut erstelltem Zahlungsplan sowohl eine fristgerechte Entrichtung der beantragten Raten als auch der zukünftig fällig werdenden Abgabenschuldigkeiten. Infolge der bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen würden laufend Cashflows erwirtschaftet, weswegen sich durch die Gewährung des Zahlungsaufschubes keine…

UFSW RV/0903-W/13Geschäftsführerhaftung bei Zahlungserleichterungen, wenn die Fristenkette nicht geschlossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013Teil 1/2

…Telefon, Quartiere für Fernfahrer und Lohnverrechnung gewesen. Alle Lieferantenverbindlichkeiten wären kurzfristig fällig gewesen und hätten ein normales Zahlungsziel von zwei bis vier Wochen gehabt. Einzig die Firma YZ hätte die LKW-Reifen unter Eigentumsvorbehalt geliefert und längerfristige Zahlungsziele gewährt. Auf Grund von Zahlungsstockungen wären diese…