…212 Abs.1 BAO normierten Voraussetzungen, nämlich das wegen des damaligen schlechten Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers und damit verbunden dessen vorübergehende Erwerbsminderung "Vorhandensein erheblicher Härte" sowie die "Nichtgefährdung der Einbringlichkeit" durch den -ohnehin nur vier Monate dauernden und somit als kurzfristig einzustufenden- Zahlungsaufschub, als erfüllt an. …
…Gesamtausmaß von 4.447,20 €. Der steuerliche Vertreter brachte vor, dass sich die Lebensumstände der Beschwerdeführerin geändert hätten und sich dadurch ein kurzfristiger finanzieller Engpass ergeben habe. Durch die Umsatzentwicklung sei die Einbringung nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 18. Juni 2014 wies die Abgabenbehörde…
…September 2006 abgerechnet werden könne, hätten Kosten vorfinanziert werden müssen. Andererseits habe unvorhergesehenerweise eine Ausarbeitungsmaschine getauscht werden müssen, wodurch weitere Kosten angefallen seien und ein kurzfristiger Finanzierungsengpass entstanden sei, sodass die sofortige Bezahlung des Gesamtrückstandes eine erhebliche Härte darstellen würde. Bei Gewährung dieser Zahlungserleichterung würde…
…Abs. BAO könnten Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Da bis dato weder die von angebotenen Raten entrichtet noch alle laufend fällig werdenden Selbstbemessungsabgaben bezahlt oder gemeldet worden seien und der Beschwerdeführer generell seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen, aufgrund…
…da in den Ansuchen behauptet worden sei, dass lediglich ein kurzfristiger Liquiditätsengpass vorliege und damit die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet sei. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seine ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Beschwerde, stellt den Antrag auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch den Senat…
…zwölf Monaten vollständig getilgt worden. Aufgrund der aktenkundigen Einkommensverhältnisse gelange die belangte Behörde zu der Auffassung, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den beantragten Zahlungsaufschub nicht gefährdet sei und die Gewährung der Zahlungserleichterung geeignet erscheine, einen vorübergehenden Liquiditätsengpass zu überbrücken. Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung sei…
…GP, Seite 46 f) wird dazu ausgeführt, es soll durch diese Bestimmung stärker klargestellt werden, dass der auf die Wirkung des Zahlungsaufschubes bezogene Wortlaut der Bestimmung den Aspekt der Beseitigung vorübergehend vorliegender Liquiditätsengpässe mitumfasst. Die Angemessenheit des Zeitraumes, sohin der durch die Behörde zugebilligten Frist…
…212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. (7) Auf…
…Auge rücken". Im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelte sich die Judikaturlinie allerdings dahingehend, dass auch eine sich nicht bloß auf den Zahlungsaufschub beziehende Gefährdung der Einbringlichkeit als Ausschlussgrund für die Gewährung einer Zahlungserleichterung zu sehen ist (so VwGH 22.5.1990, 90/14/0033; VwGH…
…herbeigeführt, das das Gesetz - § 212 Abs. 1 BAO - aus gutem Grund normiert: Das bereits bestehende Risiko für die Einbringlichkeit der Abgabe soll durch den Zahlungsaufschub nicht noch erhöht werden. Für eine "gefährdete Abgabe" kommt daher eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht, sie ist sofort zu entrichten…
…Ratenzahlung eingehalten. Da Zahlungen am Strafkonto trotz mehrerer kurzfristiger Erwerbstätigkeiten des Bf. bisher nicht geleistet wurden, ist davon auszugehen, dass die Geldstrafe beim Bf. nicht eingebracht werden kann, weshalb die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen ist. Als triftige Gründe für einen Zahlungsaufschub bis zumindest 31. Oktober 2007…
…im Sinne des § 218 Abs. 4 BAO, er also vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO eingebracht wurde. Handelt es sich bei…
…rechtzeitig im Sinne des § 218 Abs. 4 BAO, also vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO, eingebracht wird. Handelt es sich bei…
…ausbezahlt worden seien, für die die Lohnsteuer nicht abgeführt worden sei. Im Übrigen sei bereits in der Berufung ausgeführt worden, dass die Insolvenzursache auf den kurzfristigen Ausfall einer großen Kundenforderung zurückzuführen gewesen sei, sodass eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw nicht vorliegen könne, weil er unverzüglich…
…zu, dass Sinn und Zweck des sowohl durch eine Stundung als auch durch eine Aussetzung der Einhebung bewirkten Zahlungsaufschubes in der Erhaltung der Liquidität des Abgabepflichtigen lägen. Stundungen sind ihrem Zweck nach vorrangig als Maßnahmen zur kurzfristigen Überbrückung von wirtschaftlich angespannten Situationen gedacht (Ritz, BAO7…
…es wären keine Dispositionen betreffend eine Vertreterwechsel möglich gewesen, ist darauf hinzuweisen, dass eine bestimmte Mindestfrist zur Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung ist im Gesetz nicht gefordert ist. Eine kurzfristige Ladung ist zulässig (VwGH 19.2.1985, 84/14/0103; 5.4.1989, 88/13/0218…
…Selbstanzeige: 1. Sachverhalt 1.1. Nicht kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Das österreichische Unternehmen Bw vermietet Transportfahrzeuge und Anhänger an die ungarische Ges1 und in der Folge an die Ges2 mit Sitz in Ungarn. Bis zum 31.12.2009 lautete der § 3a Abs. 10 Z 12…
…warte und es wirklich nur um ein Zeitproblem gehe. Es bestünden bei anderen Institutionen keinerlei Rückstände. Man erlaube sich nach 20 Jahren ordnungsgemäßer Geschäftstätigkeit um kurzfristige Unterstützung anzusuchen. Sobald die Provision auf dem Konto eingelangt sei, werde die fällige Umsatzsteuer 04/2015 als Gesamtbetrag überwiesen…
…so habe die Bf. kurzfristig eine große Einkaufsgenossenschaft als Kunden verloren und auch andere Stammkunden (davon vier namentlich genannt) hätten ihre Bestellungen deutlich reduziert. Die nach bescheidmäßiger Festsetzung am Finanzamtskonto verbuchten Umsatzsteuerzahllasten (gesamt € 20.646,09) würden von der Bf. umgehend innerhalb der Monatsfrist…
…die gesamte Dauer des Berufungsverfahrens vor, selbst wenn diese lange dauere, diesbezüglich sei der Behörde kein Ermessen eingeräumt. Die Aussetzungszinsen stellten das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Eine allfällig entstehende Zinsenbelastung könne vermieden bzw. vermindert werden, indem die ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten zur…