…festzusetzende Abgaben in noch festzustellender Höhe für 1995 bis 1997 bewirkt und für 1998 zu bewirken versucht wurden. Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Eine konkrete Tathandlung im Sinne einer Verkürzung oder des Versuches der Verkürzung z.B…
…12. April 2010. Darin wurde im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Der Bf. habe die Tat nicht begangen. Allein aus der Telefonüberwachung gehe keine konkrete Tathandlung oder Menge hervor. Es sei zudem nicht ausreichend dargelegt worden, wie die Behörde zu der Annahme gelange, dass der Bf…
…Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Aufgrund des Hinweises auf die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Prüfung vom 16. April 2007 vermag zwar ein steuerrechtlich vorgebildeter Mensch abzuleiten, dass es sich um Umsatzsteuer und Einkommensteuerverkürzungen handeln müsse, eine konkrete Tathandlung…
…verstoße insofern gegen das gesetzliche Bestimmtheitserfordernis des Spruches, als dem Bf. darin weder eine konkrete Tathandlung noch eine konkrete Tatzeit angelastet werde und der im Spruch angeführte Verkürzungsbetrag nicht bzw. lediglich in einer nicht einmal einen integrierten Bescheidbestandteil bildenden Beilage aufgegliedert sei. Überdies sei mit …
…wurden. Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Aus den in der Klammer angeführten Hinweisen vermag zwar ein steuerrechtlich vor gebildeter Mensch abzuleiten, dass es sich um Umsatzsteuer und Einkommensteuerverkürzungen handeln müsse, eine konkrete Tathandlung im Sinne des Versuches…
…aber andererseits - entgegen der Feststellung des Erstsenates - auch mildernde Umstände entgegen, nämlich die Tatsache, dass in Bezug auf das Faktum Umsatzsteuerhinterziehung Februar 2000 die konkrete Tathandlung der Beschuldigten lediglich darin bestanden hat, dass sie die Voranmeldung sechs Tage verspätet erst bei der Abgabenbehörde eingereicht hat…
…keine konkrete schuldhafte Tathandlung vorgeworfen und zur Last gelegt. Auch im Finanzstrafverfahren gelte der Grundsatz nulla poena sine crimen; aus dem Spruchtenor sei weder erkennbar, weshalb, aus welchen Gründen und auf welcher (faktischen und rechtlichen) Grundlage der Beschuldigte ;, verantwortlich" gewesen sein solle, noch welche konkrete…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…geschlossen werden kann. Kein Unterschied zwischen dem Begründungsanforderungen besteht allerdings zwischen dem Straferkenntnis und dem Einleitungsbescheid für die Obliegenheit der Behörde, den - unterschiedlich beschaffenen - Gegenstand der Begründungspflicht auf der Basis konkreter Lebenssachverhalte sachlich und rechtlich nachvollziehbar darzulegen (vgl. VwGH 17.12.1998, 98/15/0060…
…eingehalten hat oder nicht. Diese Pflichten für eine ordnungsgemäße Einfuhr bestehen objektiv und sind nicht abhängig vom Wissen und Wollen bzw. den Fähigkeiten des Beteiligten; die zollschuldbegründende rechtswidrige Verbringung ist eine reine Tathandlung (BFH VII B 71/94, E 4653a, ua.). Mithin führt eine Verletzung…
…Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Zollamtes Linz Wels im Zeitraum von Herbst 2007 bis 4. Mai 2008 in mehreren Tathandlungen vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich Arzneiwaren im Wert von € 114,56 und darauf entfallenden Eingangsabgaben iHv € 22,91 (Einfuhrumsatzsteuer), wobei…
…im Ausmaß von insgesamt € 3.637.160,31 (€ 879.084,10 an Zoll, € 860.557,99 an Einfuhrumsatzsteuer und € 1.897.518,22 an Tabaksteuer) fest. Der Bf. sei im Rahmen von fünf Tathandlungen am 26. September 2001, am 2., 25…
…aus dem Jahre 1995 und 1996 vor. Mangels konkreter Angaben zu einer allfälligen "Tathandlung" ist von Vorne herein von einer dreijährigen Verjährung auszugehen. Stelle daher den ANTRAG Der vorliegenden BESCHWERDE Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben." Obwohl der Bf. am 7…
…3 FinStrG hinsichtlich einer Mehrzahl von zusammenhängenden auch gleichartigen Tathandlungen erforderlich, dass der bisher erhobene Sachverhalt Anhaltspunkte für jede der von der Verfahrenseinleitung umfassten Einzeltaten oder zumindest deren konkrete Anzahl erkennen lässt. Im vorliegenden Fall gründete die Finanzstrafbehörde erster Instanz ihren Verdachtsausspruch auf die Aussage…
…werde. Ein Entziehen aus dieser Überwachung liege immer dann vor, wenn ein Tun oder Unterlassen zur Folge hat, dass konkrete Überwachungsmaßnahmen nicht weiter durchgeführt werden können, also die Zollstelle keinen Zugriff auf die Ware mehr habe, weil sie sich nicht mehr am vorgeschriebenen Ort beifinde…
…Bf.) sei verdächtig, im Zeitraum von 2005 bis laufend fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen in gewerbsmäßiger Absicht vorsätzlich Abgaben (Einkommen- und Umsatzsteuer) hinterzogen und das Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 38 FinStrG begangen zu haben. Konkret werde er verdächtigt, im Rahmen…
…Vage Behauptungen und Abmachungen bzw. Vereinbarungen mit der deutschen Zollbehörde zur Erhebungszuständigkeit seien für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage irrelevant. Es lasse sich aus pauschalen Mautdatenauswertungen keine konkrete Entzugshandlung ableiten. Mautdatenauswertungen spiegelten allenfalls den Routenlauf der Zugmaschinen, nicht jedoch die Destination der Sattelauflieger (Anhänger…
…Vage Behauptungen und Abmachungen bzw. Vereinbarungen mit der deutschen Zollbehörde zur Erhebungszuständigkeit seien für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage irrelevant. Es lasse sich aus pauschalen Mautdatenauswertungen keine konkrete Entzugshandlung ableiten. Mautdatenauswertungen spiegelten allenfalls den Routenlauf der Zugmaschinen, nicht jedoch die Destination der Sattelauflieger (Anhänger…