…festzusetzende Abgaben in noch festzustellender Höhe für 1995 bis 1997 bewirkt und für 1998 zu bewirken versucht wurden. Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Eine konkrete Tathandlung im Sinne einer Verkürzung oder des Versuches der Verkürzung z.B…
…FinStrG um ein Vorbereitungsdelikt zum klassischen Erfolgsdelikt des § 33 FinStrG handelt und sich daher das Tatbestandsmerkmal des § 51b Abs 1 FinStrG ausschließlich auf konkrete Tathandlungen (Verfälschen von Belegen, Herstellen falscher oder unrichtiger Belege oder das Verwenden verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege) bezieht und die nachfolgende…
…oder Schlauch, Wahl einer falschen Tankwagenkammer). Unter Bedachtnahme darauf, dass weder schlüssige Beweise noch irgendwelche Hinweise Rückschlüsse auf konkrete Tathandlungen und jene Personen zulassen, welche die Vermischung der Mineralöle vorgenommen oder in Auftrag gegeben und damit den Steuertatbestand verwirklicht haben und neben der Bf. zumindest…
…12. April 2010. Darin wurde im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Der Bf. habe die Tat nicht begangen. Allein aus der Telefonüberwachung gehe keine konkrete Tathandlung oder Menge hervor. Es sei zudem nicht ausreichend dargelegt worden, wie die Behörde zu der Annahme gelange, dass der Bf…
…2 VbVG iVm § 28a FinstrG verantwortlich sei. Einzelne konkrete Tathandlungen würden dargestellt. Zur Ermittlung der sicherzustellenden Abgabenansprüche führte das Finanzamt unter Darstellung der betragsmäßigen Auswirkungen auf die Ermittlung der sicherzustellenden Abgaben aus, dass Einvernahmen von Verkäufern und Vermerke auf Kaufverträgen ergeben hätten, dass teilweise beim…
…Tat unzutreffend umschrieben, stellt dies eine offenkundige Verletzung des Gesetzes zum Nachteil des Betroffenen dar. Aus dem gegenständlichen Straferkenntnis in Verbindung mit den angeführten Strafnormen ergibt sich nicht eindeutig, welche konkrete Tathandlung der Revisionswerberin vorgeworfen wird, insbesondere ob ihr die Nichtanmeldung der Steuer (§ 14 Abs…
…Tat unzutreffend umschrieben, stellt dies eine offenkundige Verletzung des Gesetzes zum Nachteil des Betroffenen dar. Aus dem gegenständlichen Straferkenntnis in Verbindung mit den angeführten Strafnormen ergibt sich nicht eindeutig, welche konkrete Tathandlung dem Revisionswerber vorgeworfen wird, insbesondere ob ihm die Nichtanmeldung der Steuer (§ 14 Abs…
…Tat unzutreffend umschrieben, stellt dies eine offenkundige Verletzung des Gesetzes zum Nachteil des Betroffenen dar. Aus dem gegenständlichen Straferkenntnis in Verbindung mit den angeführten Strafnormen ergibt sich nicht eindeutig, welche konkrete Tathandlung der Revisionswerberin vorgeworfen wird, insbesondere ob ihr die Nichtanmeldung der Steuer (§ 14 Abs…
…vorgenommen wurde. Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 FinStrG sind als Auffangtatbestände zu verstehen. Sie kommen nur dann zum Tragen, wenn durch die konkrete Tathandlung nicht ein anderes Finanzvergehen verwirklicht wird, was sich aus der Subsidiaritätsklausel im ersten Satz des § 51 Abs. 1 FinStrG ergibt. Verfahrensgegenständlich liegt…
…Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Aufgrund des Hinweises auf die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Prüfung vom 16. April 2007 vermag zwar ein steuerrechtlich vorgebildeter Mensch abzuleiten, dass es sich um Umsatzsteuer und Einkommensteuerverkürzungen handeln müsse, eine konkrete Tathandlung…
…verstoße insofern gegen das gesetzliche Bestimmtheitserfordernis des Spruches, als dem Bf. darin weder eine konkrete Tathandlung noch eine konkrete Tatzeit angelastet werde und der im Spruch angeführte Verkürzungsbetrag nicht bzw. lediglich in einer nicht einmal einen integrierten Bescheidbestandteil bildenden Beilage aufgegliedert sei. Überdies sei mit …
…wurden. Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Aus den in der Klammer angeführten Hinweisen vermag zwar ein steuerrechtlich vor gebildeter Mensch abzuleiten, dass es sich um Umsatzsteuer und Einkommensteuerverkürzungen handeln müsse, eine konkrete Tathandlung im Sinne des Versuches…
…aber andererseits - entgegen der Feststellung des Erstsenates - auch mildernde Umstände entgegen, nämlich die Tatsache, dass in Bezug auf das Faktum Umsatzsteuerhinterziehung Februar 2000 die konkrete Tathandlung der Beschuldigten lediglich darin bestanden hat, dass sie die Voranmeldung sechs Tage verspätet erst bei der Abgabenbehörde eingereicht hat…
…stellen nämlich keinen konkreten Bezug zwischen den angeführten Telefonaten und den daraus abgeleiteten Feststellungen her. Der Beweiswürdigung lasse sich nicht entnehmen, welcher Gesprächsinhalt oder welche - vernetzt betrachtete - Passagen der - ersichtlich verschlüsselt und mit Hilfe von Codewörtern geführten - Gespräche als Beleg für welche konkrete Tathandlungen ("organisieren…
…keine konkrete schuldhafte Tathandlung vorgeworfen und zur Last gelegt. Auch im Finanzstrafverfahren gelte der Grundsatz nulla poena sine crimen; aus dem Spruchtenor sei weder erkennbar, weshalb, aus welchen Gründen und auf welcher (faktischen und rechtlichen) Grundlage der Beschuldigte ;, verantwortlich" gewesen sein solle, noch welche konkrete…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen, das zur Folge hat, dass konkret begonnene Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können und deswegen auch nicht Tathandlung einer Entziehung. Überwachungshandlungen haben vor allem den unberechtigten Wechsel des zollrechtlichen Status einer Ware, eines Beförderungsmittels zum Inhalt. Sie sollen verhindern…
…geschlossen werden kann. Kein Unterschied zwischen dem Begründungsanforderungen besteht allerdings zwischen dem Straferkenntnis und dem Einleitungsbescheid für die Obliegenheit der Behörde, den - unterschiedlich beschaffenen - Gegenstand der Begründungspflicht auf der Basis konkreter Lebenssachverhalte sachlich und rechtlich nachvollziehbar darzulegen (vgl. VwGH 17.12.1998, 98/15/0060…
…eingehalten hat oder nicht. Diese Pflichten für eine ordnungsgemäße Einfuhr bestehen objektiv und sind nicht abhängig vom Wissen und Wollen bzw. den Fähigkeiten des Beteiligten; die zollschuldbegründende rechtswidrige Verbringung ist eine reine Tathandlung (BFH VII B 71/94, E 4653a, ua.). Mithin führt eine Verletzung…