…der dargelegten Erwägungen nicht gefolgt werden. Der Umstand, dass bei natürlichen Personen keine Mindeststeuer anfällt, hat im Zusammenhang mit der klaren Absicht des Gesetzgebers nicht zu bedeuten, dass die Begrenzung des 2. Satzes des § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 hier nicht anwendbar wäre…
…habe. Aus dieser Begriffsbestimmung sei in Verbindung mit den Verrechnungsvorschriften des Abs. 2 die klare Absicht des Gesetzgebers - wie sie auch in den Gesetzesmaterialien dokumentiert wurde - ersichtlich, eine rasche Entrichtung der dem Grunde nach bereits entstandenen Erbschaftssteuerschuld herbeizuführen. Aus dieser Absicht des Gesetzgebers folge aber…
…den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes ist die klare Absicht des Gesetzgebers zu erkennen, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften der Erfüllung seiner Pflichten als Präsenz- bzw. Zivildiener zu widmen hat. Daraus muss gefolgert werden, dass der Gesetzgeber den…
…9a B-VG aufgetragene Verpflichtung angesehen werden. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes und der allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer die klare Absicht des Gesetzgebers erkennbar ist, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften…
…34): "Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes, sowie des Zivildienstgesetzes, BGBl 1974/187 (ZDG), und der ADV die klare Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet, der Soldat bzw der Zivildiener habe sich mit allen seinen Kräften der Erfüllung seiner Pflichten als Präsenz- bzw…
…werden, ob während des Präsenz- bzw. Zivildienstes eine den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnde Berufsausbildung vom Gesetzgeber als zulässig ins Auge gefasst war. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes, sowie des Zivildienstgesetzes, BGBl. 1974/187 (ZDG)... die klare Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet…
…9a B-VG aufgetragene Verpflichtung angesehen werden. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes und der allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer die klare Absicht des Gesetzgebers erkennbar ist, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften…
…auf die klare Absicht des Gesetzgebers Bedacht genommen, so wären rechtsrichtige Berufungsentscheidungen so rechtzeitig ergangen, dass die erst in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Abgabengutschriften dem Bw bzw. der D-KG teilweise bereits vor dem Beginn des Laufes und teilweise während des Laufes der…
…verboten ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei - ausgenommen unter Abfindung - herzustellen. Daraus ergibt sich nach Ansicht des Senates die klare Absicht des Gesetzgebers, grundsätzlich - bis auf die eine konkret genannte Ausnahme des Hausbrandes - alle Arten der Herstellung von Alkohol im Anwendungsgebiet steuerlich zu erfassen. Dies wäre…
… 20 Abs. 2 AlkStG. Daraus ergibt sich nach Ansicht des Senates die klare Absicht des Gesetzgebers, grundsätzlich - bis auf die eine konkret genannte Ausnahme des Hausbrandes - alle Arten der Herstellung von Alkohol im Anwendungsgebiet steuerlich zu erfassen. Dies wäre aber mit einer zum Beispiel dem…
…inländischer, aber von den jeweiligen in- und ausländischen Be- und Entladestellen nicht der nächstgelegene technisch geeignete Bahnhof iSd § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 war. Diese Vorgansweise widerspricht sowohl den klaren Intentionen des Unionsrechts als auch des nationalen Gesetzgebers, deren vorrangiges Ziel es war…
…des EStG 1988 gesehen werden muss. Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen sind aber nach Absicht des Gesetzgebers insofern als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen, als die im Zusammenhang damit angefallenen Kosten zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen. Aus dem klaren Gesetzestext des…
…als in beiden Fällen das Jahr 1984 als erstes Betriebsjahr angenommen werden würde. Es sei also offensichtlich die klare Absicht des Gesetzgebers gewesen, für alle Fälle des unterjährigen Beginnes einer Abnahmevereinbarung einen Begünstigungszeitraum von insgesamt 20 Jahren zu schaffen. Sollte jedoch - so die abschließenden Ausführungen…
…Mai 2002, 2002/15/0022)." 5.3.2 Die Teleologie des Gesetzes, die auch die Bw. zur Begründung ihres Standpunktes heranzieht, spricht nicht für, sondern gegen ihre Rechtsmeinung: Insbesondere aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ist die klare Absicht des Gesetzgebers ersichtlich, Verluste vom Abzug…
…darf, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet". Diese Gesetzesbestimmung zieht die Auslegungsgrenze also dort, wo die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und die klare Absicht des Gesetzgebers überschritten würden, es…
…die Einhebung der Haftungsschulden sein unbillig, weil zum einen im Zuge einer Betriebsprüfung überhöhte Abgabenschulden festgesetzt worden seien und weil es zum anderen sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei, dass der für mittellose Familien gedachte und dringend benötigte Alleinverdienerabsetzbetrag zur Tilgung von Abgabenschulden…
…des Gesetzgebers nicht, Personenbeförderungen zu Vergnügungszwecken dem Normalsteuersatz zu unterwerfen. 18. Im Übrigen wird - zur Vermeidung von Wiederholungen - auch auf die Ausführungen in den Bescheidbeschwerden gegen die Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 1998 verwiesen, die dem UFS bekannt sind. 19. Aus den angeführten Argumenten bestehe eine klare…
…des Rechtsverständnisses vorzugehen, die im ABGB für den Bereich der Privatrechtsordnung normiert sind. Nach § 6 ABGB darf einem Gesetze in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers…
… 6 des ABGB lautet, dass einem Gesetze in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden darf, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet. c) Berücksichtigt man die gebotene Auslegungsmethodik für die oben angeführte…
…Diesem volkswirtschaftlichen Ziel habe der Gesetzgeber im Steuerreformgesetz 2000 dadurch Rechnung getragen, dass er mit der Erhöhung der anzuwendenden Sätze zusätzliche Anreize für die Wirtschaft schaffen wolle. Einer besonders restriktiven Auslegung einer Regelung, die wegen des klaren Wortlautes nicht auslegungsbedürftig sei, würde diesem übergeordneten Zweck…