…der dargelegten Erwägungen nicht gefolgt werden. Der Umstand, dass bei natürlichen Personen keine Mindeststeuer anfällt, hat im Zusammenhang mit der klaren Absicht des Gesetzgebers nicht zu bedeuten, dass die Begrenzung des 2. Satzes des § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 hier nicht anwendbar wäre…
…habe. Aus dieser Begriffsbestimmung sei in Verbindung mit den Verrechnungsvorschriften des Abs. 2 die klare Absicht des Gesetzgebers - wie sie auch in den Gesetzesmaterialien dokumentiert wurde - ersichtlich, eine rasche Entrichtung der dem Grunde nach bereits entstandenen Erbschaftssteuerschuld herbeizuführen. Aus dieser Absicht des Gesetzgebers folge aber…
…den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes ist die klare Absicht des Gesetzgebers zu erkennen, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften der Erfüllung seiner Pflichten als Präsenz- bzw. Zivildiener zu widmen hat. Daraus muss gefolgert werden, dass der Gesetzgeber den…
…9a B-VG aufgetragene Verpflichtung angesehen werden. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes und der allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer die klare Absicht des Gesetzgebers erkennbar ist, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften…
…der Ansicht der Bp) vom Wert 1995 angesetzt. 2018 wird das gesamte Haus verkauft. Wenn man nun der Ansicht der Bp folgt, müsste dies zur Folge haben, dass die gesamte Wertsteigerung 1995 - 2018 im Wege der ImmoESt erfasst würde, obwohl es klare Absicht des Gesetzgebers…
…ins Privatvermögen des ehemaligen Betriebsinhabers über. Erfolgt dies innerhalb der Behaltefrist, hat eine entsprechende Nachversteuerung zu erfolgen. Die Möglichkeit, für die Anschaffung von Wertpapieren den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steuerlich geltend zu machen, zeigt insbesondere iZm den Regelungen über die Ersatzbeschaffung mMn die klare Absicht des Gesetzgebers…
…ins Privatvermögen des ehemaligen Betriebsinhabers über. Erfolgt dies innerhalb der Behaltefrist, hat eine entsprechende Nachversteuerung zu erfolgen. Die Möglichkeit, für die Anschaffung von Wertpapieren den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steuerlich geltend zu machen, zeigt insbesondere iZm den Regelungen über die Ersatzbeschaffung mMn die klare Absicht des Gesetzgebers…
…ins Privatvermögen des ehemaligen Betriebsinhabers über. Erfolgt dies innerhalb der Behaltefrist, hat eine entsprechende Nachversteuerung zu erfolgen. Die Möglichkeit, für die Anschaffung von Wertpapieren den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steuerlich geltend zu machen, zeigt insbesondere iZm den Regelungen über die Ersatzbeschaffung mMn die klare Absicht des Gesetzgebers…
…ins Privatvermögen des ehemaligen Betriebsinhabers über. Erfolgt dies innerhalb der Behaltefrist, hat eine entsprechende Nachversteuerung zu erfolgen. Die Möglichkeit, für die Anschaffung von Wertpapieren den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steuerlich geltend zu machen, zeigt insbesondere iZm den Regelungen über die Ersatzbeschaffung mMn die klare Absicht des Gesetzgebers…
…34): "Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes, sowie des Zivildienstgesetzes, BGBl 1974/187 (ZDG), und der ADV die klare Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet, der Soldat bzw der Zivildiener habe sich mit allen seinen Kräften der Erfüllung seiner Pflichten als Präsenz- bzw…
…werden, ob während des Präsenz- bzw. Zivildienstes eine den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnde Berufsausbildung vom Gesetzgeber als zulässig ins Auge gefasst war. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes, sowie des Zivildienstgesetzes, BGBl. 1974/187 (ZDG)... die klare Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet…
…9a B-VG aufgetragene Verpflichtung angesehen werden. Bedenkt man nun, dass einerseits aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes und der allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer die klare Absicht des Gesetzgebers erkennbar ist, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften…
…nicht mit der des aktuellen Gesetzgebers decken. Dem historischen Wandel ist durch eine am Zweck des Gesetzes (der konkreten Norm) ausgerichtete Auslegung zu entsprechen. Wenn sowohl der Wortsinn als auch der Bedeutungszusammenhang (der Zusammenhang mit anderen Rechtssätzen) und die klare Absicht des Gesetzgebers für eine…
…auf die klare Absicht des Gesetzgebers Bedacht genommen, so wären rechtsrichtige Berufungsentscheidungen so rechtzeitig ergangen, dass die erst in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Abgabengutschriften dem Bw bzw. der D-KG teilweise bereits vor dem Beginn des Laufes und teilweise während des Laufes der…
…verboten ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei - ausgenommen unter Abfindung - herzustellen. Daraus ergibt sich nach Ansicht des Senates die klare Absicht des Gesetzgebers, grundsätzlich - bis auf die eine konkret genannte Ausnahme des Hausbrandes - alle Arten der Herstellung von Alkohol im Anwendungsgebiet steuerlich zu erfassen. Dies wäre…
… 20 Abs. 2 AlkStG. Daraus ergibt sich nach Ansicht des Senates die klare Absicht des Gesetzgebers, grundsätzlich - bis auf die eine konkret genannte Ausnahme des Hausbrandes - alle Arten der Herstellung von Alkohol im Anwendungsgebiet steuerlich zu erfassen. Dies wäre aber mit einer zum Beispiel dem…
…inländischer, aber von den jeweiligen in- und ausländischen Be- und Entladestellen nicht der nächstgelegene technisch geeignete Bahnhof iSd § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 war. Diese Vorgansweise widerspricht sowohl den klaren Intentionen des Unionsrechts als auch des nationalen Gesetzgebers, deren vorrangiges Ziel es war…
…einverstanden zu sein, nicht aber mit der Unterscheidung zwischen den unbedingten und bedingten Bezügen laut dem Lohnzettel 2. Die Unterscheidung sei seiner Ansicht nach jahresbezogen zu treffen. Unter Zitierung zahlreicher Quellen kam der Beschwerdeführer zum Schluss, der Wortlaut und die klare Absicht des Gesetzgebers (§§ 2…
…des EStG 1988 gesehen werden muss. Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen sind aber nach Absicht des Gesetzgebers insofern als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen, als die im Zusammenhang damit angefallenen Kosten zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen. Aus dem klaren Gesetzestext des…
…als in beiden Fällen das Jahr 1984 als erstes Betriebsjahr angenommen werden würde. Es sei also offensichtlich die klare Absicht des Gesetzgebers gewesen, für alle Fälle des unterjährigen Beginnes einer Abnahmevereinbarung einen Begünstigungszeitraum von insgesamt 20 Jahren zu schaffen. Sollte jedoch - so die abschließenden Ausführungen…