…im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine Berufung ein, in der unter Wiederholung der im Antrag vorgebrachten Argumentation zusätzlich die Ausstellung eines…
…vom 03.12.2004 keine neuen Tatsachen vorgebracht worden sind, auch die Tatsache, dass kein Kfz-Aufwand geltend gemacht worden ist, nicht den Tatsachen entspricht (Kfz-Kosten 2001 : 48.588,60 ATS und 2002 : 189,90 €), kann dem Inhalt betreffend keine Änderungen der Bemessungsgrundlagen…
…EUR 545,04 - festzusetzen gewesen wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Nach §1 Abs.1 Z1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte…
…die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für 2003 vom 14. November 2005 als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, dass im Berufungsschreiben in schlüssiger Weise keine neuen Tatsachen vorgebracht worden seien, welche die Festsetzung eines Sicherheitszuschlages nicht rechtfertigen würden. Die Behauptung der gutmütigen Weiterbeschäftigung ausgelernter Lehrlinge sei…
…die Ablöse der Aktiva bei K. zur Weiterverwendung in der nachfolgenden Firma. Das Finanzamt hält seinen Standpunkt aufrecht, da in den Vorhaltsbeantwortungen keine neuen Tatsachen vorgebracht worden seien, die zu einer abweichenden Würdigung führen könnten. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme Hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe…
…betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2007 ab und führte dabei begründend aus, dass die Bw. keine neuen Tatsachen vorgebracht habe, sondern das bereits im Veranlagungsverfahren geltend gemachte Vorbringen ausführlicher dargestellt und auf die besonderen Rechte der Behinderten aufgrund der Menschenrechte, der österreichischen Verfassung und der UNO-Resolutionen hingewiesen…
…ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt, konnte durch die in der Berufung vorgebrachten Argumente nicht entkräftet werden. Es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgebracht, welche darstellen, dass nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht umgangen werden sollte. 2) Scheingeschäft gem. …
…die entsprechenden Nachweise wiederholt gefordert. Bzgl. der Darlehen des Vaters seien somit keine neuen Tatsachen vorgebracht worden. ad Lagerbestand der Automaten) Zum Zeitpunkt der BP im Jahre 1999 seien sehr viele Geräte alt, defekt und nicht einsatzbereit im Lager gestanden, jedoch hätte nicht beurteilt werden…
…strittigen Geldbeträge der betrieblichen Sphäre entstammen und Abgaben verkürzt wurden. In der Berufung konnten keine neuen Tatsachen vorgebracht werden." Der steuerliche Vertreter nahm dazu wie folgt Stellung "zu 1A) b) Laut Aussage von Frau P. muss es sich bei dieser Darstellung um einen Irrtum handeln…
…bekommen hätte. Ing. Helmut E. hätte vielmehr bereits bei Verdacht der Veruntreuung durch Silvia K. eine Forderungen an diese einstellen müssen. Da in der Berufung keine neuen Tatsachen vorgebracht worden seien, wurde von der Betriebsprüfung angeregt diese als unbegründet abzuweisen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli…
…anzuführen. Die BP hätte auch die entsprechenden Nachweise wiederholt gefordert. Auch seien bzgl. der Darlehen des Vaters keine neuen Tatsachen vorgebracht worden. ad Lagerbestand betr. Automaten) Zum Zeitpunkt der BP im Jahre 1999 standen sehr viele Geräte alt, defekt und nicht einsatzbereit im Lager, jedoch…
…beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Abschließend ist also festzuhalten, dass im vorliegenden Berufungsfall keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO hervorgekommen sind und der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 und 2003 demnach zu Recht abgewiesen wurde, sodass spruchgemäß…
…der Wiederaufnahme nicht dazu diene, bloß vergessene oder aus Rechtsunkenntnis versäumte Anträge nachzuholen und im gegenständlichen Fall keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinn des § 303 BAO vorlägen. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet: Wie bereits vorgebracht, sei der Berufungswerber seinerzeit…
…wurde der Abweisungsbescheid damit begründet dass, die im Antrag vom 16.09.2004 vorgebrachten Argumente keine neuen Tatsachen oder Beweismittel darstellten, da diese bereits im Berufungsverfahren gegen den Bescheid betreffend Fahrzeugeinzelbesteuerung vorgebracht und im Rahmen der Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 14. Oktober 1998…
…die Stelle der früheren (verfehlten) treten und die erst später zufolge des Gewinnens einer neuen, besseren eigenen Einsicht beziehungsweise einer neuen Rechtserkenntnis oder die etwa zufolge einer Änderung der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung beziehungsweise der Ergebnisse wissenschaftlicher Auseinandersetzungen möglich geworden sind, sind keine neuen Tatsachen" (Stoll…
…in Bezug auf einen Wiederaufnahmeantrag des Steuerpflichtigen gelten. So ist auch keine Wiederaufnahme möglich, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen Fehlbeurteilung der Gesetzeslage im vorangegangenen Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht hat…
…1999 vorgebracht, sodass ein Aufschub über den Abspruch dieser Werbungskosten nicht geboten sei. Das Finanzamt erließ nach diesen Anträgen die folgenden Bescheide: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 19. August 2003 wurde mit Bescheid vom 12. April 2005 abgewiesen, da keine neuen Tatsachen vorliegen…
…die folgenden Bescheide: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 19. August 2003 wurde mit Bescheid vom 12. April 2005 abgewiesen, da keine neuen Tatsachen vorliegen würden. Anträge, die wegen mangelnder Rechtskenntnis versäumt worden wären, könnten nicht im Wege der Wiederaufnahme nachgeholt werden. Der Antrag…
…rechtskräftig abgewiesen. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird zurückgewiesen, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, die noch nicht im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht wurden." Der steuerliche Vertreter erhob mit Schreiben vom 16.4.2003 Berufung und begründete diese wie folgt: "In außen…
…geb. 2001 rechtskräftig abgewiesen. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird zurückgewiesen, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, die noch nicht im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht wurden." Die steuerliche Vertretung erhob namens ihrer Mandantin mit Schreiben vom 16. April 2003 mit folgender Begründung…