…Ausmaß von 50% oder mehr oder aufgrund der Vereinbarung einer Sperrminorität fehlt, dass aber im Übrigen nach dem Gesamtbild ein Dienstverhältnis vorliegen muss. Soweit die Eingliederung des Gesellschafter- Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus bestritten und dazu das Fehlen einer festen Arbeitszeit, einer Urlaubs- und Krankenstandsregelung…
…Geschäftsführer an keine feste Arbeitszeit gebunden ist und keine persönliche Arbeitsleistung schuldet, sondern sich vertreten lassen kann, ist keine wesentliche Bedeutung beizumessen (VwGH 16.6.2001, 2001/14/0103). Auch die Freiheit, den für die Tätigkeit erforderlichen Zeitaufwand eigenverantwortlich zu bestimmen und die Arbeitszeit selbst…
…oder mehr oder aufgrund der Vereinbarung einer Sperrminorität fehlt, dass aber im Übrigen nach dem Gesamtbild ein Dienstverhältnis vorliegen muss. Soweit die Eingliederung des Gesellschafter- Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus bestritten und dazu das Fehlen einer festen Arbeitszeit, einer Urlaubs- und Krankenstandsregelung sowie die Möglichkeit…
…von 50% oder mehr oder aufgrund der Vereinbarung einer Sperrminorität fehlt, dass aber im Übrigen nach dem Gesamtbild ein Dienstverhältnis vorliegen muss. Soweit die Eingliederung des Gesellschafter- Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus bestritten und dazu das Fehlen einer festen Arbeitszeit, einer Urlaubs- und Krankenstandsregelung etc…
…die gegen die organisatorische Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers sprechen würden, vorgebracht, dass der Geschäftsführer keinen Anspruch auf Urlaub, Sonderzahlungen und Abfertigung habe, an keine Weisungen gebunden sei sowie keine feste Arbeitszeit und keinen festen Arbeitsort habe. Diese Umstände sind - wie bereits vorhin angeführt - für die…
…ist daher an keine feste Arbeitszeit gebunden; er entscheidet frei darüber, wann seine Anwesenheit notwendig oder zweckmäßig ist. Er ist somit in der Einteilung und Organisation der ihm obliegenden Tätigkeiten frei. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand und die Einteilung der Arbeitszeit werden vom Geschäftsführer eigenverantwortlich bestimmt…
…Weisungen gebunden. Er ist an keine feste Arbeitszeit gebunden. Es steht ihm kein Urlaubsanspruch zu. Zur Erfüllung seiner Aufgaben darf er sich eines Vertreters bedienen, sofern der Bw. daraus keine Kosten erwachsen. Ausdrücklich wurde vereinbart, dass die Bw. zu keinen Spesenersätzen verpflichtet ist (Sozialversicherung, Taggelder…
…Auftragnehmer verfügt über eine Gewerbeberechtigung. Der Auftragnehmer ist an keine feste Arbeitszeit gebunden, es steht ihm frei, wann, bzw. zu welchen Zeiten er die Arbeiten durchführt. Der Auftragnehmer ist auch an keinen Dienstort und keine persönlichen Weisungen des Auftraggebers für die Erstellung des Werkes gebunden…
…A... ist an keine feste Arbeitszeit gebunden. Er entscheidet frei darüber, wann seine Anwesenheit notwendig oder zweckmäßig ist. Er ist nicht in den betrieblichen Organismus eingegliedert. Welche Tätigkeitsbereiche von Herrn A... ausgeführt werden, steht ihm frei. 4. Herrn A... steht kein eigener Urlaubsanspruch zu. Es…
…der Weisungsgebundenheit, da sich ein 100%iger Gesellschafter keine Weisungen geben könne. Es sei ihm frei gestanden, wann und wo er arbeite, er hätte keinen festen Arbeitsplatz und keine feste Arbeitszeit, er sei in die organisatorische Struktur nicht eingegliedert und hätte auch keinen Urlaubsanspruch, da…
…Dies werde noch weiters dadurch bekräftigt, dass es dem Geschäftsführer frei stehe, wann er arbeiten würde, da es keine feste Arbeitszeit geben würde. Eine organisatorische Eingliederung könne schon aus diesem Grunde nicht erfolgt sein. In einem ergänzenden Schreiben vom 5.7.2005 wird bekannt gegeben…
…seiner Arbeitszeit, sei somit an keine feste Arbeitszeit gebunden, dem Geschäftsführer würden Überstunden nicht vergütet, der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch und auch keinen Anspruch auf Abfertigung, der Geschäftsführer sei hinsichtlich der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeiten vollkommen selbständig, im Krankheitsfall bestehe für den Geschäftsführer kein…
…besorgen habe. Er sei dabei an keine feste Arbeitszeit oder an Weisungen gebunden, er könne sich eines geeigneten Vertreters bedienen, wobei er dessen Kosten selbst zu tragen habe. Da Herr MG überwiegend im Aussendienst tätig sei und auch an keine Arbeitszeit gebunden sei, könne eine…
…dass sie an keine Weisungen "hinsichtlich der einzelnen zu ergreifenden Maßnahmen" und an keine feste Arbeitszeit gebunden sind und somit frei darüber entscheiden, wann ihre Anwesenheit zweckmäßig und notwendig ist. Weiters wurde kein eigener Urlaubsanspruch vereinbart und eine Vertretungsmöglichkeit eingeräumt. Als Honorar wurde ein gestaffelter…
…werden, liege kein Dienstverhältnis vor. Die Anstellung des Geschäftsführers einer GesmbH könne auf Grund eines Dienstvertrages, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen. R sei hinsichtlich seiner Geschäftsführungstätigkeit an keine feste Arbeitszeit gebunden, er entscheide frei darüber, wann seine Anwesenheit notwendig sei, habe keinen Urlaubsanspruch…
…gehen daher die Ausführungen der Bw ins Leere, wonach der Gf an keine feste Arbeitszeiten gebunden sei, keinen Urlaubsanspruch habe und sämtliche Vorschriften über den Dienstnehmerschutz, insbesondere für den Krankheitsfall, keine Anwendung fänden. Insgesamt stellt somit das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988…
…seiner Arbeitszeit, sei somit an keine feste Arbeitszeit gebunden, - dem Geschäftsführer würden Überstunden nicht vergütet, - der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch und auch keinen Anspruch auf Abfertigung, - der Geschäftsführer sei hinsichtlich der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeiten vollkommen selbständig, - im Krankheitsfall bestehe für den Geschäftsführer kein…
…Unternehmensgegenstandes nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit bestmöglich zu besorgen. Er ist an keine feste Arbeitszeit gebunden und entscheidet frei darüber, wann sein Tätigwerden notwendig oder zweckmäßig ist. Er hat keinen eigenen Urlaubsanspruch. Er kann sich eines Vertreters bedienen. Als Honorar erhält er…
…zu ergreifenden Maßnahmen gebunden. 3. M. ist an keine feste Arbeitszeit gebunden und entscheidet frei darüber, wann ihre Anwesenheit notwendig und zweckmäßig ist. 4. Demzufolge steht ihr auch kein Urlaubsanspruch zu, vielmehr steht es ihr frei, sich in Zeiträumen zu erholen, in denen die Anwesenheit…
…vorgesehen, die die Geschäftsführungsentschädigung in bestimmten Fällen um bis zu 50% vermindere. Der Geschäftsführer sei an keine feste Arbeitszeit und keinen Arbeitsort gebunden, hätte für seine Vertretung selbst zu sorgen und auch die Kosten für die gesetzliche Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen selbst zu tragen. Er…