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UFSW RV/1492-W/05Sind keine Wiederaufnahmsgründe angeführt, ist keine Wiederaufnahme zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtzauswirkung durchgeführt wurde. Als Wiederaufnahmsgrund wurden betreffend die Umsatzsteuer die Tz 14 - 23 und betreffend die Einkommensteuer die Tz 24 - 31 angeführt. Im durchgeführten Verfahren stellte die Betriebsprüfung fest, dass der Bw…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

… 21.07.1998, 93/14/0187, 0188) sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen kann. Sie habe lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen (vgl…

UFSK RV/0087-K/07Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 (4) BAO, wenn Wiederaufnahmsbescheid nur den Gesetzestext, jedoch keine Wiederaufnahmsgründe anführt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

… 16.11.2006, 2006/14/0014). Die Wiederaufnahmsgründe sind bescheidmäßig deswegen auszuweisen, weil nach verwaltungsgerichtlicher Judikatur sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen darf. Diese hat lediglich zu beurteilen, ob die von der…

UFSK RV/0397-K/06Rechtsmäßigkeit der Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO, wenn in der Begründung des Wiederaufnahmsbescheides lediglich der Gesetzestext angeführt ist und sich auch kein Hinweis auf jenes aktenkundige Material (Prüfungsbericht, Sachbescheid, etc.) findet, aus welchem die Wiederaufnahmsgründe letztlich hervorgehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

… 16.11.2006, 2006/14/0014). Die Wiederaufnahmsgründe sind bescheidmäßig deswegen auszuweisen, weil sich nach verwaltungsgerichtlicher Judikatur die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen darf. Diese hat lediglich zu beurteilen, ob die von der…

UFSW RV/0035-W/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund von im rechtskräftig abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren nicht zuerkannten Werbungskosten bzw. Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…bereits im vorangegangenen Einkommensteuererstverfahren eingewendet wurden bzw. auch den Streitgegenstand im Berufungsverfahren betreffend den Sachbescheid bildeten. Zu Recht hat somit das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung darauf hingewiesen, dass im Wiederaufnahmsantrag keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe im Sinne das § 303 Abs. 1 lit. b BAO vorliegen. Das Wiederaufnahmeverfahren…

UFSG RV/0535-G/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs.4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…Antrag damit, dass das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO zu Unrecht wieder aufgenommen worden sei, da laut Auskunft der PVANG in Graz nur ein einziger und kein neuer oder berichtigter Lohnzettel ergangen sei. Über die Berufung wurde erwogen:   Gemäß § 303 Abs. 4 BAO…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 1/4

…gestellte Umsatzsteuern zu Recht oder zu Unrecht in Abzug gebracht habe, seien diese Feststellungen irrelevant und könnten folglich keine Wiederaufnahmsgründe sein. Im Einzelnen handle es sich um folgende Prüfungshandlungen: Tz 1: AB-GmbH: UVA Prüfung 01-08/2000, ein genaues Datum sei aus den überlassenen…

UFSW RV/0267-W/02Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen hingegen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Aus den vorliegenden Sachverhaltselementen ist nun zu erkennen, dass bereits dem FA X im Zuge der Vor - Bp. bekannt…

UFSF RV/0086-F/07Änderungsbefugnis und Abspracherecht ist von der "Sache" in zweierlei Hinsicht begrenzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…iudicata" darstellen. Vor dem dargestellten rechtlichen Hintergrund ist dem Berufungsbegehren aus zwei Gründen stattzugeben: Zum einen wird im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid vom 21.12.2005 lediglich das Gesetz zitiert, aber kein einziger Wiederaufnahmsgrund angeführt. Bereits aus diesem Grund ergibt sich unter Bedachtnahme auf das zuvor Gesagte…

UFSW RV/0227-W/10Keine Wiederaufnahme auf Antrag bei Unkenntnis der Rechtslage, dass Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…tatsächliche Umstände. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse auf vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage beruhten. Das Hervorkommen von Rechtsirrtümern stellt daher keine neue Tatsache dar. Die Wiederaufnahme…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…September 2007 bzw. 12. Oktober 2007 vorgebrachten Gründen handelt es sich um keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel; die Nicht-Geltendmachung im abgeschlossenen Verfahren ist als grobes Verschulden zu werten. Da nach Ansicht des Finanzamtes somit keine Wiederaufnahmsgründe vorliegen, war der Antrag abzuweisen." Dazu zitierte…

UFSG RV/0034-G/06Keine amtswegige Wiederaufnahme wegen hinreichenden Kenntnisstandes der abgabenfestsetzenden Stelle im Zeitpunkt des Bescheidergehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006

…waren, die sie jedoch für unwesentlich gehalten hat, stellen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Eine auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens ist somit ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der im betreffenden Jahr zu besteuernde Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass…

UFSF RV/0075-F/061. Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen im Berufungsverfahren unzulässig. 2. Berufung gegen einen aufgehobenen Bescheid unzulässig. 3. Anspruchszinsenbescheid an Abgabenbescheid gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…hat, da seine Gattin höhere als die in § 33 Abs. 4 Z 1 EStG angeführten Einkünfte bezogen hat. Das Finanzamt erließ die angefochtenen Bescheide. Dabei führte es im Wiederaufnahmebescheid keine Wiederaufnahmegründe an. Auch begründete es die Ermessensentscheidung nicht. Den Einkommensteuerbescheid begründend führte es aus, der…

UFSW RV/3458-W/021) Abweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen Fehlens von Wiederaufnahmsgründen 2) Auf die Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist § 67 EStG 1988 nicht anwendbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…Tz 8 zu § 303 BAO, sowie die dort angeführte Judikatur). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis…

UFSI RV/0403-I/11Wiederaufnahme des Verfahrens bei fehlender Darstellung der Wiederaufnahmsgründe nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

… 307 Tz 3, mwH). Vom Finanzamt wurden überhaupt keine Wiederaufnahmsgründe angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt…

UFSG RV/0763-G/11Nachträglich berücksichtigte Lohnzettel und Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…Höhe der Abgaben ja offenbar den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend festgesetzt (nämlich bisher zu Unrecht unberücksichtigt gebliebene nichtselbständige Einkünfte nacherfasst) wurden, zu beeinflussen. Es liegen hier somit keine Wiederaufnahmsgründe vor. Dem Einwand der Bw., dass das Finanzamt zur (seinerzeitigen) "Berichtigung" der Einkommensteuerbescheide nicht berechtigt gewesen wäre…

UFSL RV/0880-L/09Nachträgliche Änderung der EStRL: keine neue Tatsache nach § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…die Zahlungsunwilligkeit, VwGH 14.6.1982, 82/12/0056). Keine Tatsachen im Sinne von Wiederaufnahmegründen sind jedoch ua neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung…

UFSI RV/0043-I/07Wiederaufnahme des Verfahrens bei fehlender Darstellung der Wiederaufnahmsgründe nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2008

…überhaupt keine Wiederaufnahmsgründe angeführt, es unterblieb auch ein Verweis auf die Niederschrift über die Nachschau vom 27. Juni 2006. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt…

UFSI RV/0594-I/06Wiederaufnahme des Verfahrens bei fehlender Darstellung der Wiederaufnahmsgründe nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…überhaupt keine Wiederaufnahmsgründe angeführt, es unterblieb auch ein Verweis auf die mit dem Berufungswerber am 14. März 2000 aufgenommene Niederschrift. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe…

UFSI RV/0573-I/10Wiederaufnahme des Verfahrens bei nicht konkret angeführten Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…Darstellung der ertragsteuerlichen Auswirkungen an. In dieser "Begründung" wurden überhaupt keine Wiederaufnahmsgründe genannt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des…