…unpfändbaren Freibetrag von 661,10 € (mtl. Existenzminimum bei Bezügen inklusive Sonderzahlungen und keinen Sorgepflichten) entspricht und hinsichtlich des SVA-Pensionsbezuges außerdem bereits eine vorrangige Forderungspfändung zu Gunsten eines anderen Gläubiger besteht, ist eine Einbringlichmachung der Haftungsschuld auch im Lichte dieser Verfahrensergebnisse nach derzeitigen Stand…
…die Zwangsausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden daher nicht entgegen. Ein in Anspruch genommener Haftungspflichtiger kann die durch den Zwangsausgleich bewirkte Restschuldbefreiung des Primärschuldners demnach nicht für sich in Anspruch nehmen. Angesichts dieser Rechtslage erhellt aber, dass es sich bei der nach Zwangsausgleichsquotenzahlung existent gebliebenen Haftungsrestschuld des Bw…
…müssen. Es wäre nicht Aufgabe der Finanzverwaltung gewesen, die Forderungen an andere Gläubiger in deren Insolvenz anzumelden. Für die Erlassung eines Haftungsbescheides wäre nicht Voraussetzung, dass die Haftungsschuld beim Haftungsschuldner einbringlich wäre. Dass über das Vermögen des Bw. in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre…
…müssen. Es wäre nicht Aufgabe der Finanzverwaltung gewesen, die Forderungen an andere Gläubiger in deren Insolvenz anzumelden. Für die Erlassung eines Haftungsbescheides wäre nicht Voraussetzung, dass die Haftungsschuld beim Haftungsschuldner einbringlich wäre. Dass über das Vermögen des Bw. in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre…
…dass der Berufungswerber seit Liquidierung seines Vermögens im Zuge des Konkursverfahrens kein Liegenschaftsvermögen mehr besitzt. Seine steuerpflichtigen Einkünfte aus unselbstständiger Beschäftigung bei der Y-GmbH haben sich seit Konkursabwicklung (2003: 9.745,32 €) aktenkundig erhöht und betrugen laut vorliegenden Lohnzetteln in den Jahren 2004…
…KEG außer bei dieser auch bei den anderen Haftungsschuldnern bisher nicht eingebracht werden konnte. Den Zweckmäßigkeitsüberlegungen steht gegenständlich im Übrigen auch die aktuelle wirtschaftliche Lage des Berufungswerbers nicht entgegen. Dass dieser im Zuge seines Konkursverfahrens sein gesamtes Liegenschaftsvermögen verloren hat, stellt schon deshalb keinen im…
…wonach eine Restschuldbefreiung unter der Bedingung, dass die monatlichen Raten von 37,00 € für die Dauer von fünf Jahren entrichtet werden, in Aussicht gestellt wurde. Die Höhe der offenen Verbindlichkeiten bei der Buak war diesem Schreiben nicht zu entnehmen. Weiters wurde ein Schreiben der…
…nur in Betracht, wenn die Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich sind, und auch mit keiner Einbringlichkeit der Abgaben im Haftungsweg gerechnet werden kann. Wie bereits aufgezeigt war somit die Vermögenssituation der Geschäftsführerin der Berufungswerberin als potenzieller Haftungsschuldnerin keineswegs irrelevant für die vorgenommene Löschung, wie dies…
…BAO ist keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Geltendmachung der Betriebsnachfolgerhaftung gemäß § 14 BAO. Dessen ungeachtet wurde im vorliegenden Fall RD mit Haftungsbescheid vom 12.9.2000 zur Haftung für sämtliche bei der Primärschuldnerin aushaftende Abgabenschulden in Anspruch genommen. Über das Vermögen dieses Haftungsschuldners wurde…
…die Haftungsforderung des Abgabengläubigers demnach keine Konkursforderung im Konkursverfahren des Haftungsschuldners dar. Erfolgt die Haftungsinanspruchnahme, nachdem im Konkursverfahren des Haftenden ein Ausgleich bzw. Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt wurde, dann ist bei der Geltendmachung der Haftung auf die Rechtswirkungen des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches bzw. Zahlungsplanes (Restschuldbefreiung nach …
…Jahre dauern. Das Finanzamt ging bei dieser Sachlage zu Recht von einer bereits bestehenden Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben aus. Diesen Feststellungen trat der Berufungswerber nur mit dem - unzutreffenden - Hinweis entgegen, dass aufgrund der von ihm angenommenen Restschuldbefreiung keine weiteren Forderungen des Finanzamtes bestünden, und…
…Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat ( Fischerlehner , Verrechnung im Konkurs). Die durch das Gericht gemäß § 213 Abs. 1 KO auszusprechende Restschuldbefreiung kommt erst dann in Frage, wenn das Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs. 6 KO mit Beschluss beendet und das Ausmaß der Restschuldbefreiung öffentlich…
…im Sinne des § 9 BAO in Frage..." Das Finanzamt gab dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Jänner 2003 mit der Begründung keine Folge, dass die Ausgleichsquote in Höhe von 20 % von den Haftungsschulden in Abzug gebracht worden sei. Im Unterschied zur Haftung nach § 12 BAO…
…dem entgegenzuhalten, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt. Zudem wird nach § 214 Abs. 3 KO keine Pflicht zur Rückzahlung des Erlangten begründet, wenn ein Konkursgläubiger befriedigt wird, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat. Hieraus…
…Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2000 mit den Haftungsschulden widerspreche dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Da im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet worden seien, habe der Abgabengläubiger allenfalls Anspruch auf eine quotenmäßige Befriedigung. Es trifft zwar zu, dass bei der Verrechnung sonstiger Gutschriften bzw…
…Eine persönliche Unbilligkeit liege nicht vor, weil die Einhebung der Haftungsschuld überhaupt keine Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. habe. Da eine Nachsicht bei der Sozialversicherung sowie eine teilweise Haftentlassung für das Firmenkonto nicht zu erreichen sei, würde eine Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten nur…
…im Übrigen bereits bezahlt wurde) zu berechnen gewesen. Zwar ist durch die Erlassung des Haftungsbescheides erst nach Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens des Bw. für ihn für diese Abgaben mangels korrekter Anmeldung keine Restschuldbefreiung eingetreten, doch darf dieser Fehler der Behörde dem Bw. nicht zum Nachteil gereichen…
…Restschuldbefreiung dürfen Gutschriften mit Forderungen, die unter die Restschuldbefreiung fallen, nicht mehr verrechnet werden. Gegenständlich war das Abschöpfungsverfahren zum Verrechnungszeitpunkt bereits beendet, aber noch keine Restschuldbefreiung erteilt, weshalb ein Aufrechnungsverbot nicht bestand. Die Aufrechnung der später entstandenen Einkommensteuerguthaben 2003 bis 2006 mit den genannten, beim…
…dass die Haftungsschulden auch bei der Haftungspflichtigen nicht (zumindest zum Teil) eingebracht werden könnten. Die Haftungspflichtige hat im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten auffallend sorglos gehandelt. Die festgestellte gravierende Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten erstreckte sich über mehrere Jahre. Es liegen sohin keine ausreichenden Gründe vor…
…diese Vorgangsweise keine Parteistellung hätte und ihm das Guthaben ohne seine Zustimmung exekutiert werde. Genau diese Vorgangsweise verbiete § 206 IO. Beim Vollstreckungsauftrag handle es sich um einen Auftrag der Abgabenbehörde an den Vollstrecker zur Vornahme einer Vollstreckung. Es wäre aber von der Behörde kein rechtskräftiger…