…5.-31.12.2010) sowie Aus-/Fortbildungskosten für den Studiengang MBA-Master of Business Administration in Tourism Management (2. Semester € 7.000,00) geltend gemacht. Aus der Tätigkeitsbeschreibung des Dienstgebers (Blatt 7) sei keine Vertretertätigkeit zu erkennen; es wurden die tatsächlichen Aus-/Fortbildungskosten berücksichtigt…
…schriftlichen Begründung. Als Mängelbehebungsfrist wurde der 3. August 2012 genannt. E) Mit Schreiben vom 2. August 2012 (OZ 13/2011) wurde der Mängelbehebungsauftrag wie folgt beantwortet. Folgende Änderung werde beantragt: - Fortbildungskosten: Coaching (berufsspezifisch), durchgeführt von "Robbins Research International, INc. (RRI) in der Höhe von USD…
…Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte der Berufungswerber (kurz: Bw.) die Kosten der Erlangung eines Privatpilotenscheines in Höhe von € 3.904,- als Fortbildungskosten. Das Finanzamt…
…Veranlassungszusammenhang zwischen den Werbungskosten mit der Erzielung von Einkünften) Laut Finanzamt hätten die Aufwendungen keinen Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften. Dies wäre jedoch nicht korrekt. Als Fortbildungskosten wäre auch die Einbindung in Projekte der Mitarbeiterführung erfolgt und daher auch jährlich besondere Prämien erhalten…
…wird: Fortbildungskosten dienten dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung sei es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf diene. Die geltend gemachten Kurse stellten keine berufsspezifische…
…zur Erledigung der gegenständlichen Berufung noch notwendigen Unterlagen betreffend beantragter Werbungskosten (Fortbildungskosten und Fachliteratur) bis spätestens 9. Mai 2011 dem Finanzamt nachzureichen, bis heute nicht vollständig nachgekommen ist und das Finanzamt demzufolge keine Beurteilung über eine eventuelle steuerliche Absetzbarkeit der in Rede stehenden Aufwendungen treffen…
…Seminare dienten hauptsächlich der eigenen Persönlichkeitsentwicklung, die Sage Innovations biete Trainings für alle denkbaren Situationen im Leben an (Martin Sage, "Lebe Deinen Traum"), jedoch keine berufsspezifische Fortbildung für einen homogenen Teilnehmerkreis, Montessoriseminare seien nur für die entsprechenden Kindergärten berufsspezifisch. Auch wenn Bildungsmaßnahmen für das Berufsleben…
…Propädeutikum" auf keinen Fall der privaten Sphäre zuzurechnen ist, sondern ausschließlich im beruflichen Interesse gelegen ist und daher auf jeden Fall eine Fortbildung darstellt. Aus oben angeführten Gründen wird daher beantragt, die Einkommensteuer für das Jahr 2001 und 2002 unter Berücksichtigung der Fortbildungskosten zu veranlagen…
…Fähigkeiten in dem vom Bw. zur Zeit der Teilnahme ausgeübten Beruf eines Programmierers, weshalb die Ausgaben hiefür keine Fortbildungskosten, sondern nicht abzugsfähige Ausbildungskosten darstellen. Für den Bw. ist auch aus dem Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 28.2.1964, 0089/63 nichts gewonnen…
…nicht, und liegen daher auch in den Jahren 2000, 2001 und 2002 keine Fortbildungskosten vor. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen betreffend die Jahre 1998 und 1999 verwiesen. Es ist nunmehr das Vorliegen von Ausbildungkosten zu untersuchen. Es ist dabei - wie oben angeführt - darauf hinzuweisen…
…Berücksichtigung der Psychopharmakologie und der psychotropen Wirkung von Pharmaka in der Dauer von mindestens 45 Stunden umfasst, nicht zu überzeugen. Aus all dem ergibt sich klar dass es sich um keine Fortbildungskosten für den derzeit ausgeübten Beruf der Bw. handelt, sondern dass vielmehr Ausbildungskosten vorliegen…
…die Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviere, um ua in den psychologischen Schuldienst einzusteigen. Dies hätte Auswirkungen auf die Einkünfte aus nsA. Aber auch bei diesem Sachverhalt liegen keine Fortbildungskosten vor. Fortbildungskosten setzen voraus, dass der Stpl einen Beruf ausübt und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung der Kenntnisse…
…die Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviere, um ua in den psychologischen Schuldienst einzusteigen. Dies hätte Auswirkungen auf die Einkünfte aus nsA. Aber auch bei diesem Sachverhalt liegen keine Fortbildungskosten vor. Fortbildungskosten setzen voraus, dass der Stpl einen Beruf ausübt und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung der Kenntnisse…
…Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, liegen nach Ansicht des UFS bei den streitgegenständlichen Ausgaben für die Ausbildung zur Pharmareferentin keine Fortbildungskosten für den Beruf der Bw. als Intensivkrankenschwester vor. Nach Ansicht des UFS ist für die Anerkennung als Fortbildungskosten (Werbungskosten) jedenfalls nicht ausreichend, dass allenfalls auch…
…Psychotherapeuten ist und eine inhaltliche Grundlage zum Lebens- und Sozialberater ist (vgl. Internet: Ziele des "Lehrgangs Psychotherapeutisches Propädeutikum"). Die Aufwendungen stellen - wie in der Bescheidbegründung vom Finanzamt bereits ausgeführt - keine Fortbildungskosten und Werbungskosten dar, sondern vielmehr nicht abzugsfähige Ausbildungskosten für die Tätigkeit als Psychotherapeutin. Das…
…im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder einem ordentlichen Universitätsstudium stehen würden. Fortbildungskosten seien Aufwendungen, die durch die Weiterbildung im erlernten Beruf anfallen würden…
…worin bei Ausbildungs- und Fortbildungskosten eine Änderung der Rechtslage gegenüber dem Jahr 2000 bestünde und dass bei Headset/GPS/Zubehör - die nur hinsichtlich der AfA abzugsfähig seien - sowie Navigationskarten und Fachliteratur eine Bestätigung des Dienstgebers hinsichtlich der arbeitsplatzbedingten Notwendigkeit vorzulegen sei (ESt-Akt 2001/6…
…dienlich war, reicht nicht aus, um sie völlig von der privaten Lebensführung trennen zu können. Die Kosten für Avatarkurse stellen daher keine Fortbildungskosten dar. Betreffend die Möglichkeit, dass die Aufwendungen für Avatarkurse vorweggenommene Betriebsausgaben für die zukünftige Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit darstellen, ist auszuführen, dass…
…eine Verbesserung der zukünftigen Berufschancen durch die Vermittlung vertiefter rechtlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zum Ziel gehabt, ist nicht zu erkennen, aus welchen Gründen die Aufwendungen für den postgradualen Lehrgang keine Fortbildungskosten darstellen. Wenn der Bw. weiters ausführt, die geltend gemachten Aufwendungen seien vorbereitende Betriebsausgaben gewesen…
…somit kein vermögensmindernder Aufwand vor. Kosten für die Seminare von P. (F.Basicworkshop, 20.-22.10. 2006 G. und TitelF.; 13.-15.10.2006 Wien) werden mangels Darstellung des Inhalts und der beruflichen Veranlassung nicht als Fortbildungskosten iZm. Ihrer Tätigkeit als Schulmediatorin anerkannt. Als Fortbildungskosten…