…der unbeschränkten Steuerpflicht, als die Entschädigung auf die Komponente Nutzungsüberlassung entfalle. Soweit die Entschädigung als Ausgleich für Bodenwertminderung bzw. für Wirtschaftserschwernisse oder Ertragsausfall gezahlt werde, bestehe keine Steuerpflicht. Das in einer Summe vereinnahmte Entgelt sei daher entsprechend aufzuteilen und ein steuerfreier Teil "herauszuschälen", wobei auch…
…A eingereicht. In ihr wurden ATS 93.528,-- als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Am 16. Oktober 2002 erfolgte die erklärungsgemäße Veranlagung, es ergab sich keine Einkommensteuer. Am 10. Oktober 2003 langte eine Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung Wien-Körperschaften ein, aus der ersichtlich war, dass…
…in dem die Übernahme der steuerlichen Vertretung mitgeteilt wurde. Der Vertreter sei gebeten worden mitzuteilen, dass sich die zur Entscheidungsfindung erforderliche Begutachtung der Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen noch verzögere, da noch kein Sachverständigentermin vereinbart werden konnte. Die Mandantin sei bemüht, dies in der heurigen Almsaison durchzuführen. …
…der steuerlichen Vertretung mitgeteilt wurde. Der Vertreter sei gebeten worden, mitzuteilen, dass sich die zur Entscheidungsfindung erforderliche Begutachtung der Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen noch verzögere, da noch kein Sachverständigentermin vereinbart werden konnte. Der Mandant sei bemüht, dies in der heurigen Almsaison durchzuführen. 5. Mit dem (am…
…h. auch diese Parzellen müssten in die Bodenwertminderung mit eingerechnet werden, sodass sich aus dieser Berechnung ergibt, dass der Betrag von 109.132,80 ATS auch aus dieser Sicht steuerfrei zu gewähren sei. Weiters werde festgestellt, dass der Gutachter keine Aufnahme vor Ort vorgenommen habe…
…eine pauschale Schätzung zur Verwaltungsvereinfachung dar, aber keine Rechtsgrundlage. Die von der Referentin in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme stellt die Bodenwertminderung im Einzelfall fest und ist daher der Entscheidung zugrunde zu legen. Somit sind von der Entschädigungszahlung ATS 63124,-- steuerpflichtig, es ergeben sich Einkünfte aus…
…dass der Servitutsgeber für die "Einräumung der Dienstbarkeit" eine einmalige Entschädigung erhält. Im Vertrag selbst, ist keine Entschädigung für eine Bodenwertminderung vorgesehen. Für die Beurteilung von abgabenrechtlichen Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des…
…keine Werbungskosten geltend gemacht), sodass diese ungekürzt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Einkommensbesteuerung aufzunehmen sind. Der Verweis des Berufungswerbers auf die EstR Rz 4245 kann keine pauschale Kürzung der Einkünfte begründen, ist doch im vorliegenden Fall eine Bodenwertminderung der streitgegenständlichen Grundstücke (mit…
…eine Ernteentschädigung. Sofern auf der jeweiligen Trasse kein Bewuchs mehr gepflanzt werden dürfe, enfalle eine künftige Ernte. Daher liege in einem solchen Fall eine Bodenwertminderung vor. (4) Die Holzerlöse von S 401.587,74 unterlägen einer Gewinnpauschalierung: Der forstwirtschaftliche Einheitswert betrage S 31.000.- (§ 3…
…Bestandes auf den Grundstücken 1022, 1024 und 1028/1 sei eine Ernteentschädigung: Diese Entschädigung sei eine Entschädigung für Bodenwertminderung, sofern auf der jeweiligen Trasse der Baulichkeiten kein Bewuchs mehr gepflanzt werden könne. Der steuerliche Ansatz von Holzerlösen sei nicht gerechtfertigt, da der forstwirschaftliche Einheitswert nur…
…dass der Servitutsgeber für die "Einräumung der Dienstbarkeit" eine einmalige Entschädigung erhält. Im Vertrag selbst, ist keine Entschädigung für eine Bodenwertminderung vorgesehen. Für die Beurteilung von abgabenrechtlichen Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des…
…einen Teil des darauf entfallenden Nutzungsentgeltes "als auf die Bodenwertminderung entfallend" steuerlich unberücksichtigt zu lassen. Auf Basis dieser Sach- und Rechtslage bleibt jedenfalls für eine (schätzungsweise) Aufteilung des Nutzungsentgeltes wegen einer Bodenwertminderung kein Platz. Die im Berufungsverfahren beantragte außergewöhnliche Belastung (auswärtiges Studium des Sohnes) war…
…keine sachlichen Einwände vorgebracht. Das Finanzamt hat somit zu Recht die von der Pauschalierung mitumfassten Entschädigungszahlungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse unter Zugrundelegung des Gutachtens der Amtssachverständigen mit S 24.533 ermittelt. Ebenfalls basierend auf den Feststellungen der Amtssachverständigen hat das Finanzamt eine nicht steuerbare Bodenwertminderung…
…Dr. Martin Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite 296) können auch bei Handymasten bis zu 7.000,00 € Gesamtentgelt ohne Aufteilungsnachweis 70 % des Gesamtentgeltes als Gewinn angenommen werden. Entschädigungen, die für Bodenwertminderung entrichtet werden, sind nicht Bestandteil der Einkommensermittlung, weil hier § 4 Abs…
…Nutzung ab. Es ist gleichgültig, ob die Parteien den gesamten Entschädigungsbetrag in ein Entgelt für Nutzungsüberlassung und in eine Entschädigung für die Bodenwertminderung aufgegliedert haben, da eine solche Zuordnung in der Vereinbarung für die Abgabenbehörde ohnedies keine Bindung schaffen würde (vgl. VwGH 01.06.2006…
…zwischen Kammer und Leitungsbetreiber Rahmenverträge erstellt, in denen die Entschädigungszahlungen nach den einzelnen Komponenten aufgegliedert werden. Richtsätze und Aufgliederung sind Empfehlungen an die Kammermitglieder und entfalten keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Ansätze für Bodenwertminderung, Rechtseinräumung, Wirtschaftserschwernis…
…die Jahre 2000 bis 2004 erklärungsgemäße Veranlagungen zur Einkommensteuer durchgeführt hatte, hegte es Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Ansätze für Ertragsentgang, Wirtschaftserschwernis, Bodenwertminderung und Rechtseinräumung. Es wurde eine Nachschau gemäß § 144 BAO durchgeführt, im Zuge derer die Richtigkeit der vom Abgabepflichtigen angesetzten Beträge unter…
…Die Vorinstanz holte in der Folge Gutachten des Amtssachverständigen S. über die Berechnung des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderung ein. In den drei Gutachten vom 19.6.2006 kommt der angeführte Sachverständige zum Ergebnis, dass für das Jahr 2001 die vorhin angeführten Entschädigungskomponenten mit…
…konnten und die erst nachfolgende Beschneiung überhaupt keinen Eingang gefunden haben kann. Unter diesem Gesichtspunkt darf auf das Gutachten von Z. entscheidender Bezug genommen werden. Die beurteilungswesentlichen Ausführungen bezüglich der Berechnung des Nutzungsentgeltes, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderungen bei Skipisten münden im Gegenstandsfall auf einem…
…erhob die Berufungswerberin Berufung, die ihre steuerliche Vertretung wie folgt begründete: Bei den Provisionen handle es sich um Servitutsentschädigungen für ein landwirtschaftliches Grundstück, die als Abgeltung für Ernteausfälle, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen gezahlt worden seien. Über dieses Grundstück führe die Trasse einer Einseilumlaufbahn, was zu einer…