…Rücksprache mit dem AMS Zell am See nur ein Schnupperpraktikum und Motivationstraining absolviert worden sei. Dies stelle keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 dar. Hinsichtlich des Zeitraumes Jänner 2005 wurde ausgeführt, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder bestehe nur…
…Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 zu verleihen. Die Prüfung, inwieweit die angewandte Gesetzesbestimmung als gleichheitswidrig zu beurteilen ist, ist nicht Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates bzw. ist diesbezüglich auf die Behandlung derartiger Rechtsfragen bzw. Angelegenheiten durch die entsprechenden Höchstgerichte zu verweisen. Nach dem Legalitätsprinzip des…
…Handelskammern, die Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Meisterprüfung in verschiedenen Berufen anbieten, nicht als Fachschulen zu qualifizieren sind und deshalb eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 zu verneinen ist. Da keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorliegt, war die Berufung abzuweisen. Graz, am…
…der Besuch der Tourismusschule in Innsbruck doch keine derartige Englischausbildung voraus. Dass das Beherrschen einer Sprache für einen Tourismusberuf nützlich und von Vorteil ist, steht außer Streit, das allein vermag einer solchen Schulung aber nicht die Eigenschaft einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG zu verleihen…
…GmbH. Frau H. führt während ihres Auslandsaufenthaltes keine berufliche Tätigkeit aus; der Aufenthalt dient ausschließlich dem Sprachstudium." Strittig ist nunmehr, ob dieser Sprachaufenthalt eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstellt. Das Finanzamt wies den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe mit Bescheid vom 7. Oktober 2002…
…steht außer Streit, das allein vermag jedoch den im Berufungsfalle absolvierten Sprachlehrgängen nicht die Eigenschaft einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 zu verleihen. Auch wird ein solcher enger Zusammenhang durch den Hinweis auf einen allenfalls in Erwägung gezogenen Abschluss des Romanistik- bzw. anderen Sprachstudiums…
…der Tochter im Sozialprojekt, in der bei einer wöchentlichen Beschäftigung von durchschnittlich 28 Stunden lediglich 6 bis 9 Stunden für das Studium an der Universität ausgewiesen werden. Somit liegt auch aufgrund der fehlenden zeitlichen Intensität keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes vor. Im gegenständlichen Fall…
…Berufsausbildung im Sinn des FLAG kann auch sein, ob der Besuch von Veranstaltungen erfolgt, die im allgemeinen auf eine Berufsausbildung ausgerichtet sind, mag eine Ausbildung auch stufenweise aufgebaut sein und mögen einzelne Stufen davon - aus dem Zusammenhang gelöst und für sich allein betrachtet - keine Berufsausbildung…
…im Berufungsfall ergeben, dass die Mediatorenausbildung von T. in Wochenendblockseminaren jeweils von Freitag bis Sonntag in keiner öffentlichen bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungseinrichtung stattgefunden habe. Daher könne nicht von einer ordentlichen Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 ausgegangen werden. Im Vorlageantrag führte der Bw. im…
…Kriterien für das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichgesetzes (z.b. genau umrissenes Berufsbild, Abschlussprüfung usw.) erfülle. Nach Überprüfung am 24.1.2007 sei festgestellt worden, dass die Familienbeihilfe zu Unrecht ausbezahlt worden sei. Aus § 26 Abs.1 FLAG 1967 ergebe sich eine objektive…
…einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG 1967 unausweichlich. Für das Nichtbestehen eines geregelten Ausbildungsablaufes spricht auch die vorgesehene unterschiedliche Dauer der Vollzeitmission für Männer (24 Monate) und Frauen (18 Monate). Eine sachliche Begründung für die unterschiedliche Ausbildungsdauer zum gleichen Berufsbild wurde nicht erbracht. Des…
…Kind in einem Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…
…besteht die Missionstätigkeit nicht bloß in praktischer Arbeit, sondern auch in einer zielgrichteten Ausbildung in den vom Religionsunterricht umfassten bereichen, liegt eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vor. Daran ändert nicht, dass auch ein zweiter Bildungsweg über bestimmte Seminare…
…besuchten Kurse beim BFI-Oberösterreich nicht als Berufsausbildung im Sinne des FLAG zu qualifizieren sind. Die Bw. habe für den genannten Zeitraum auch keinen Anspruch nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 habe, weil ihre Tochter im Oktober 2008 Arbeitslosengeld und Beihilfen durch das…
…keine Berufsausbildung iSd FLAG). Betreffen die Tochter i habe das Finanzamt der Bw ebenfalls zum besseren Verständnis der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe eine von mehreren Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates vorgestellt. Aus den vorgelegten Zeugnissen gehe hervor, dass die Tochter der Bw im…
…dafür, dass keine Berufsausbildung iS des FLAG vorliegt. Obwohl bereits durch die vorstehenden Ausführungen die Voraussetzungen für eine Beihilfengewährung nicht gegeben waren, ist ergänzend auszuführen, dass für das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs.1 lit. b) FLAG nicht allein der Lehrinhalt, sondern…
…Das Unterrichtspraktikum stelle somit - auch der bundesweiten Verwaltungspraxis folgend - keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b erster und zweiter Satz FLAG 1967 idgF haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…noch nicht die Eigenschaft einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG verleiht. Die hier vorliegenden Lehrveranstaltungen stellen somit für sich alleine gesehen keine Berufsausbildung dar, weil das Kind dadurch in keinem selbständigen Beruf ausgebildet wurde. Auch erwarb die Teilnehmerin dadurch keine Befähigung zur Ausübung eines bestimmten…
…Begründung, es sei keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 vorgelegen, rückgefordert. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2002 ersuchte die Bw. um nochmalige Überprüfung ihrer vorgelegten Unterlagen wobei sie ergänzte, dass ihre Tochter die Lehre erst im Dezember 2001 abgebrochen habe. Ab…
…der Erlernung eines künftig auszuübenden, die Selbsterhaltungsfähigkeit herbeiführenden Berufes. Es liegt somit aufgrund vorstehender Ausführungen auch keine Berufsausbildung im Sinne der Bestimmungen des FLAG 1967 vor. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen und es war wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Feldkirch, am 4…