…die Ausnahme des vierteljährlichen Voranmeldungszeitraumes in Anspruch zu nehmen. Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kann daher im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes nicht von einem minderen Grad es Versehens ausgegangen werden. Insgesamt kommt der Berufung somit keine Berechtigung…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Ein grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit (minderes Grad des Versehens iSd …
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um ein minderes Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß Abs. 3 binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht…
…sorglos gehandelt hat und damit die berufungswerbenden Gesellschaft kein Verschulden trifft, das über einen minderen Grad des Versehens hinaus geht. 5. Rechtzeitiger Wiedereinsetzungsantrag Nach § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses eingebracht werden…
…kein Verschulden oder ein minderer Grad des Verschuldens trifft. Wie bereits dargelegt, handelt es ich bei Frau-K um eine äußerst gewissenhafte und zuverlässige Kanzleikraft. Das gegenständliche Fristversäumnis stellt einen Ausnahmefall dar, Von seiten der Kanzleileitung wurden alle Vorkehrungen getroffen, um im Falles des Versagens…
… 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der Bewilligung der Widereinsetzung hinsichtlich der Einspruchsfrist gegen die angeführte Strafverfügung nicht hinderlicher bloß minderer Grad des Versehens insofern nicht erblickt werden könne, als der Antragsteller durch sein Verhalten…
…unterscheiden. Zur rechtlichen Beurteilung wurde seitens des Finanzamtes verwiesen auf UFS 17.2.2006, RV/0872-L/05, wonach ein Fristvermerk erst dann gestrichen werden dürfe, wenn das Schriftstück unterfertigt und abgefertigt sei. Andernfalls liege kein minderer Grad des Versehens mehr vor. Der Referent hielt…
…auszugehen, dass nach dem 18.8.2008 keine Überwachungshandlungen gesetzt wurden. Das Fehlen von Kontrollmaßnahmen in der Büroorganisation sei als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Durch den am 27.November 2008 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im…
…unterscheiden. Zur rechtlichen Beurteilung wurde seitens des Finanzamtes verwiesen auf UFS 17.2.2006, RV/0872-L/05, wonach ein Fristvermerk erst dann gestrichen werden dürfe, wenn das Schriftstück unterfertigt und abgefertigt sei. Andernfalls liege kein minderer Grad des Versehens mehr vor. Der Referent hielt…
…zu § 236 BAO). Werde eine solche Rückfrage über den tatsächlichen Bestand eines der Überrechnung zugänglichen Guthabens unterlassen, liege aber ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO vor. Die Bw. beantragte mit Schreiben vom 24. Juli…
…zeige, dass das Kontrollsystem in der Kanzlei unzureichend ist, weshalb nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden könne. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Die Arbeitnehmerveranlagung sei von der Kanzlei fristgerecht am 23. Dezember 2008 elektronisch eingereicht worden…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2 Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden…
…Probleme (VwGH 25.9.91, 91/16/0046). Als weitere Voraussetzung darf auf Seiten der Partei bzw. des Vertreters kein Verschulden an der Versäumung der Frist vorliegen, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Zufolge der Bestimmung des § 308 Abs. 1 BAO hat der…
…2008 per Fax weitergeleitet, ohne entsprechenden Hinweis auf die Dringlichkeit, sodass der Eindruck entstand der Beschluss sei erst unmittelbar vor der Übermittlung der Entscheidung zugestellt worden. Da es sich dabei um einen minderen Grad des Versehens handelt, stelle ich daher den Antrag, die Wiedereinsetzung in…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß Abs.2 der Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war (hier…
…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liege, hindere die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handle. Nach ständiger Rechtsprechung sei ein Ereignis unvorhergesehen, das die Partei nicht einberechnet habe und dessen Eintritt sie…
…vermeiden. Da hierauf bis zum 26. Juli 2002 keine Reaktion erfolgt sei, liege kein minderer Grad des Verschuldens an der Säumnis vor. Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass für die Entrichtung der den Säumniszuschlag auslösenden Abgabenschuldigkeiten (€ 1.168,02) eine Zahlungsfrist bis 26. Juli…
…Zusätzlicher behördlicher Aktivitäten zur Konkretisierung des Abgabenzahlungsanspruches bedurfte es nicht. Mit dem weiteren Vorbringen, die Berufungswerberin habe den ihrer deutschen Bank erteilten Auslandsüberweisungsauftrag aus Kostengründen widerrufen und sich für die Überweisung der Abgabe eines inländischen Kreditinstitutes bedient, wird ebenfalls kein minderer Grad des Versehens dargetan…
…dass mit dem Vorbringen des Bw. kein minderer Grad des Verschuldens an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung dargelegt worden sei. Dass der Bw. aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Umschuldung vorgenommen habe, sei zwar verständlich, doch könne eine derartige Maßnahme nicht zu Lasten des öffentlichen Interesses an einer…
…weitere Herabsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurde abgewiesen, weil es sich um eine Selbstbemessungsabgabe handle und dabei ein besonders strenger Maßstab angelegt werden müsse. Nach Ansicht der Behörde liege in der nicht rechtzeitigen Entrichtung des Differenzbetrages kein minderer Grad des Versehens vor…