…erfolgt in Österreich, der Abzug ihres Verlustes kann - da er ja schon anlässlich der Veranlagung der niederländischen Firma bei der niederländischen Veranlagung "verwertet" wurde, kein "zweites Mal" anlässlich der Veranlagung der Bw. in Österreich "verwertet" werden. Dass die niederländische Besteuerung vorsieht, dass der Verlustabzug (des…
…hat mir erklärt, mein FA-Guthaben in Österreich wurde auf mein Konto überwiesen. Kann ich bitte diese Kontonummer erhalten? Ich denke es war ein Firmenkonto." Dem Schreiben beigelegt wurde ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 1998 des…
…1998 verbraucht. Ab 1999 stehen daher bei der Körperschaftsteuerveranlagung keine Verlustabzüge mehr zu." Diese Feststellung der Betriebsprüfung fand in den Körperschaftsteuerbescheiden 1999 bis 2001 vom 22. April 2003 insofern Niederschlag, als in den drei Jahren kein Verlustabzug berücksichtigt wurde. Mit Schriftsatz vom 21. Mai 2003…
…in dem kein Verlustabzug zugelassen, sondern die Körperschaftsteuer ausgehend vom erklärten Gewinn mit einem Betrag von S 96.118,00 festgesetzt wurde. Begründend verwies das Finanzamt darauf, dass den schweizerischen Steuererklärungen und -bescheiden zu entnehmen sei, dass die bis 1998 erzielten österreichischen negativen Betriebsstättenergebnisse in…
…Bei den im Jahr 1991 nicht anerkannten Subprovisionen seien auch Zahlungen für den Kunsthandel enthalten, wobei es keine Belege bezüglich der Zahlung für die Markengründung USA in Höhe von S 126.072 gebe; betreffend der Zahlung von S 269.000 an die oben angeführte GnbR…
…Ansicht des Finanzamtes nicht nachgewiesen, weshalb kein Verlustabzug erfolgen könne. Da betreffend die Jahre 2001 und 2002 zum gleichen Sachverhalt noch Rechtsmittel unerledigt seien, ergehe dieser Bescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. In der dagegen erhobenen Berufung vom 3. März 2005 wendet sich die…
…nach Ansicht des Finanzamtes nicht nachgewiesen, weshalb kein Verlustabzug erfolgen könne. Da betreffend das Jahr 2001 zum gleichen Sachverhalt noch ein Rechtsmittel unerledigt sei, ergehe dieser Bescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. In der dagegen erhobenen Berufung vom 12. Juli 2004 wendet sich die…
…welche überdies keine österreichischen, sondern französische Steuerpflichtige betreffe. Auf die Beurteilung, dass auf Grund des § 102Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ein Verlustabzug in Österreich für das Jahr 2001 nicht zur Verfügung gestanden habe, hätte die Frage, ob auf Grund des französischen Steuerrechts in Frankreich…
…sei bzw. sei, könne ein Verlustvortrag als Verlustabzug in Österreich berücksichtigt werden. Ein Ausgleich des österreichischen Betriebsstättenverlustes mit ausländischen Einkünften sei nicht nur im Jahr des Entstehens des Verlustes vorrangig vorzunehmen, sondern auch ein entsprechender Verlustvortrag sei vorrangig mit ausländischen Einkünften auszugleichen (vgl. auch Doralt…
…Verlustabzug zugelassen werde (Prinzip der Gegenseitigkeit). Es sei diesbezüglich eine EAS Anfrage am 19. August 2003 an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gestellt worden. In der Erledigung vom 2. September 2003 führe das BMF aus, dass aufgrund des Diskriminierungsverbotes des DBA Österreich - Frankreich, "(...) wenn kein…
…Vermietung und Verpachtung kein Verlustabzug vorgesehen ist. Das Finanzamt hat demnach zu Recht in der Berufungsvorentscheidung vom 12. April 2012 zwar die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 2. April 2012 versehentlich nicht angesetzten Werbungskosten anerkannt, den beantragten Verlustabzug dagegen aufgrund der eindeutigen österreichischen Gesetzeslage nicht gewährt…
…Vermietung und Verpachtung kein Verlustabzug vorgesehen ist. Das Finanzamt hat demnach zu Recht in der Berufungsvorentscheidung vom 12. April 2012 zwar die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 29. März 2012 versehentlich nicht angesetzten Werbungskosten anerkannt, den beantragten Verlustabzug dagegen aufgrund der eindeutigen österreichischen Gesetzeslage nicht gewährt…
… 18 Abs. 6 EStG 1988 um zwingendes Recht handelt. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, die zu einer Ermessensentscheidung im gegenständlichen Fall ermächtigen würde. Das Verwaltungshandeln steht unter der Anforderung des in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 18 B-VG) normierten Legalitätsprinzips, welches einen wesentlichen Bestandteil des…
…festgesetzt worden sei. Dies entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften, weil die in der eingereichten Erklärung ausgewiesenen Verlustabzüge nicht berücksichtigt worden seien. Mit Vorhalt vom 20. November 2000 wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass der österreichische Betriebsstättenverlust des Jahres 1997 gemäß § 102 Abs. 1 Z 1…
…nicht gegeben. Von einer Berücksichtigung könne, wie im vorliegenden Fall, keine Rede mehr sein, wenn der Ansässigkeitsstaat nur eine vorübergehende Verrechnung vornimmt. Der Verlustabzug sei vor diesem Hintergrund in Österreich zu gewähren. Schließlich widerspräche es der Niederlassungsfreiheit, wenn Betriebsstättenverluste im Verhältnis zu EU-Staaten, die…
…00 nach Verlustabzug in ebensolcher Höhe mit S 25.000,00 festgesetzt. Mit gesonderter Begründung vom 27. Juni 2000 wurde die Abweichung des Umsatzsteuerbescheides von der Erklärung mit dem Umstand begründet, dass 1998 nur unecht befreite Umsätze getätigt worden wären und daher keine Vorsteuer geltend…
…2011 Berufung erhoben. Nach Ansicht des Bw. wäre für die steuerfrei gestellten Einkünfte aus der Veräußerung der Beteiligung iHv Euro 2.347.461,50 kein Verlustabzug in Ansatz zu bringen. Der Verlustabzug sei nur für die steuerpflichtigen Einkünfte iHv Euro 29.244,36, d.h…
…24b des Betriebsprüfungsberichtes ergebe sich aufgrund dieser Feststellungen für das Jahr 1999 kein Verlustabzug. Dieser habe jedoch lt. Erklärung S 7.239.583,00 betragen. Gegen die in der Folge im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1999 sowie gegen den Kapitalertragsteuerbescheid betreffend das…
…im Mai 1995 vom Gefangenenhaus nach unbekannt abgemeldet worden. Es habe daher zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine aufrechte Meldung bestanden. Die Ermittlung der Betriebsprüfung sei unvollständig. Der Gesellschafter - Geschäftsführer R. M. sei sehr wohl in Österreich aufhältig. Dies sei durch die notariell beglaubigte Unterschrift des…
…im Schätzungsweg zu ermitteln und war daher zur Versagung des Verlustabzugs verpflichtet. Ist die Schätzung dem Wesen nach ein Beweisverfahren, bei der der Sachverhalt unter Zuhilfenahme mittelbarer Beweise ermittelt wird, so hatte der Unabhängige Finanzsenat keine Bedenken, die Bemessungsgrundlagen in den angefochtenen Bescheiden zu bestätigen…