…§ 9ff des Steiermärkischen Behindertengesetzes beziehe und in einer geschützten Werkstätte arbeite. Seitens der Mutter sei kein eigenes Einkommen bekannt. Nach dem von der Judikatur gebildeten Anspannungsgrundsatz könne ein Unterhaltsanspruch jedoch auch gegen einen einkommenslosen Elternteil bestehen. Als Anspruchsgrundlage diene das erzielbare Einkommen, welches der…
…FLAG 1967 ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern als unbedingte Anspruchsvoraussetzung erforderlich ist. Mit einer Pension von rund 8.833 € im Jahr 2002 bzw. im Jahr 2006 in Höhe von 9.660 € besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern und somit auch kein Anspruch auf…
…Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe einschließlich Erhöhungsbetrag sowie Kinderabsetzbetrag. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten zu leisten ist. Da Ihr Gatte in den oben genannten Zeiträumen beschäftigt war bzw…
…März 2007 und führte aus: 1. Witwenpension kein Unterhaltsanspruch: "Der Abweisungsbescheid gründet sich darauf, dass die Berufungswerberin eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen Ehegatten bezieht und diese Witwenpension gemäß § 6 Abs. 1 lit. b FLAG als Unterhaltsanspruch anzusehen ist, der sowohl bei minderjährigen als auch bei…
…Auch ein Einkommen, welches steuerfrei ist wie das Arbeitslosengeld, mindert den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Ab einem monatlichen Einkommen von € 726 (= Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG) besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Dabei wird der Jahresdurchschnitt (inclusive 13. + 14. Monatslohn abzüglich der Krankenversicherung) berücksichtigt…
…Pension von mehr als 11.000 € ab dem Jahr 2005, also mehr als 900 € monatlich (noch ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen), besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter und somit auch kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages. Wien, am 27. August 2008
…Oktober 2005 von 1980 bis dato ca. 16 Monate berufstätig (siehe Tabelle oben). Das Finanzamt stützt seine abweisende Entscheidung auf folgende Punkte: 1. Es bestehe kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, weil diese nur über bescheidene eigene Einkünfte verfügen. Demnach fehle das Anspruchskriterium der Verletzung der…
…| 19.1.2002 - laufend | | Notstandshilfe, Überbrückungshilfe Das Finanzamt stützt seine abweisende Entscheidung auf folgende Punkte: 1. Es bestehe kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, weil diese nur über bescheidene eigene Einkünfte verfügen. Demnach fehle das Anspruchskriterium der Verletzung der Unterhaltspflicht durch die Eltern…
…RIS-Justiz RS0078933) kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass für die Bemessung des Ersatzes nach § 33 JWG (bzw. nach den korrespondierenden Bestimmungen der Ländergesetze) die Regelungen des Unterhaltsrechts (§§140 ABGB) maßgeblich sind, wobei es sich beim Kostenersatzanspruch um keinen Unterhaltsanspruch handelt (OGH vom 31…
…Damit kommt man aber wiederum zu dem Ergebnis, dass keine familienbeihilfenschädliche Heimerziehung auf Kosten der Sozialhilfe im Sinne des § 6 Abs. 5 FLAG vorliegt. Für die Frage, ob ein beihilfenrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht, ist die teilweise öffentliche Kostentragung der Heimerziehung wiederum auszublenden (VwGH 28.01.2003…
…vom 29. Juli 2002 ist daher davon auszugehen ist, dass der überwiegende Teil der eigenen Einkünfte der Bw für deren Unterhalt ausgegeben wurden und insoweit kein Unterhaltsanspruch mehr gegeben war. Außerdem bezog die Bw laut Schreiben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung vom 1. Juli 1999…
…den vorliegenden Ehepakt nicht geklärt, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und wie hoch die Unterhaltsleistung sein wird. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann auf der Grundlage des Ehepaktes seinen Unterhalt nicht fordern. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss vielmehr, wenn keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, die Hilfe des Gerichts…
…Jänner 2009 wurde mitgeteilt, dass dieser noch vor Klagseinbringung beiliegende Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei name samt Unterlagen erhalten zu habe. Aufgrund dieser Unterlagen sei aufgrund des Eigeneinkommens der Bw wohl kein Unterhaltsanspruch gegeben. Als Beilagen wurden Lohnzettel und Beitragsnachweise für die Zeiträume 20. September bis 31…
…würde. Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es im Unterhaltsrecht keine starren Grenzen zu geben scheint oder gerade deswegen, liegt ziemlich klar auf der Hand, dass im gegenständlichen Fall unter Berücksichtigung aller Faktoren ein Unterhaltsanspruch der beiden studierenden Töchter verbliebe, sodass die Abweisung der Berufung…
…gegenseitigen Unterhaltsansprüche aus § 94 Abs. 2 ABGB ergeben. Für geschiedene Kinder gilt dasselbe, wie für verheiratete Kinder. Der Ehegatte ist nur dann nicht zur Unterhaltsleistung verpflichtet, wenn er mangels Einkommen dazu gar nicht in der Lage wäre (zB Studentenehe). Da in der Berufung keine derartigen…
…Verpflichtung entlastet werden soll, andererseits eine Person, deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen stellen kann, weil ihr ein Anspruch auf Doppelversorgung nicht zusteht (Smutny, a.a.O., Rz 46)…
…7 € (monatlich 686,80 €). Der Gattin stand 2006 ein Einkommen von 5.936,16 € (494,68 € monatlich) zur Verfügung. Nach den obigen Ausführungen bestand für den Monat Jänner kein Unterhaltsanspruch des Bw. gegenüber der (Ex-)Gattin. Somit war der Ausschlusstatbestand nach …
…Einkommen von A., vermehrt um sein Stipendium überschreite daher der Sohn der Bw. den vorgenannten Richtsatz, sodass er selbsterhaltungsfähig sei. Dadurch ergebe sich auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern, wodurch sich auch keine überwiegende Kostentragung für die Bw. ergeben könne. A. habe aber auch gem. …
…Sohn der Berufungswerberin, RM , laut Beschluss des BG Favoriten vom 01.06.2007, zugestellt am 12.06.2007, kein Unterhaltsanspruch zusteht. Das Unterhaltsbegehren des RM , die Unterhaltsgegnerin ab 01.01.2006 zu einem monatlichen Unterhalt in Höhe von € 425,-- zu verpflichten, wurde zur Gänze…
…a. Berechnungsergebnis kein Unterhaltsanspruch des Gatten der Bw. an sie besteht. Auch der monatliche Exekutionsbetrag von 33,26 € des Gatten bringt nichts für die Berufung, da bei seinem Jahreseinkommen, das ca. 1.100,00 € über der Möglichkeit der hypothetischen Unterhaltsinanspruchnahme liegt, anzunehmen ist…