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UFSW RV/0599-W/07Gutschrift unter 50 Euro, kein Abänderungsbescheid nach § 205 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…Berufungsvorbringen noch aus dem Abgabenakt sind Argumente ersichtlich, dass der Einkommensteuerbescheid 2002 nicht rechtwirksam erlassen oder dass die Höhe der Anspruchszinsen zum damaligen Zeitpunkt nicht korrekt berechnet worden wäre, sodass dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO…

UFSF RV/0106-F/08Verweis auf die Feststellungen einer Prüfung, welche der Partei nicht bekanntgegeben wurden, ist kein tauglicher Wiederaufnahmegrund.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

… 273 Abs 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. 4) Anspruchszinsen 2001 bis 2004: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs.3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe…

UFSL RV/0342-L/05Schätzung der Bemessungsgrundlagen bei einem Kleintransportgewerbe samt daraus entstehenden Säumnisfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2007Teil 2/2

… 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist..." Gemäß § 217 Abs. 7 BAO "sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu…

UFSW RV/0732-W/04Anspruchszinsen werden mit dem Argument bekämpft, kein Verschulden an der Nachforderung an Einkommensteuer zu tragen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…Gemäß § 205 Abs. 5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich aufgrund der Tatsache, dass man an einer ursprünglichen Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides kein Verschulden trage, ist…

UFSS RV/0061-S/12Ausländische Zinserträge und Ansässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…

UFSW RV/1263-W/04Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2004

…nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs.2 BAO betragen die Anspruchszinsen…

UFSF RV/0418-F/09Zuschätzung von Schwarzumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…

UFSI RV/0696-I/081. strittig: Vorliegen einer ausländischen Pensionskasse mit gesetzlicher Beitragspflicht 2. strittig: Höhe des Progressionsvorbehaltes bei Bezug einer gesetzlichen ausländischen Sozialversicherung (Deutschland) 3. strittig: Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.07.2013Teil 2/2

…nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Anspruchszinsen betragen gemäß § 205 Abs. 2 BAO…

UFSI RV/0166-I/13Antrag auf Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen infolge Vorliegens eines rückwirkenden Ereignisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013

…neuen an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid; es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides (vgl. Ritz, BAO4, § 205 Tz 35 und die dort zitierte Rechtsprechung). 2) Im Zusammenhang…

UFSF RV/0041-F/08Wiederaufnahme von Verfahren von Amts wegen auf Grund des Hervorkommens neuer Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…es wurde auch keine Niederschrift erstellt. Gemäß § 149 Abs. 2 BAO ist der Entfall einer Schlussbesprechung nur zulässig, sofern sich nach den Prüfungsfeststellungen keine Änderung der ergangenen Bescheide ergibt, der Abgabenpflichtige oder sein Vertreter auf eine solche verzichten oder weder der Abgabepflichtige noch dessen Vertreter…

UFSL RV/1010-L/06Liebhaberei bei Vermietung zweier Wohnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2009Teil 1/2

…Dezember 2007 an Bw. gerichtet: "Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs.3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr…

UFSL RV/1158-L/071. Nachweis bzw. Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben 2. Schätzung von Privatanteilen (Kfz, Handy, Computer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2011Teil 2/2

…96 € 2) Anspruchszinsen 2005: Das streitgegenständliche Berufungsbegehren ist auch gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr 2005 gerichtet, wobei sich die Berufungsbegründung ausschließlich auf die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge…

UFSS RV/0211-S/07Liegt eine steuerlich relevante Einkunftsquelle vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/3

…zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt gemäß Buchstabe a leg. cit. sinngemäß für Differenzbeträge aus der Aufhebung von Abgabenbescheiden. Nach § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 Euro (ab BGBl I 2001/59…

UFSK RV/0410-K/09Liebhaberei bei mehreren Mietobjekten: Vorbereitende Werbungskosten, Vorsteuern und Liebhabereibeurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011Teil 2/2

…2 BAOder Abs. 1 sinngemäß. Erweist sich der Stammabgabenbescheid - hier der Einkommensteuerbescheid - nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid; es erfolgt daher keine…

UFSL RV/1367-L/07Steuerbarkeit einer Entschädigung für die Notwendigkeit, aufgrund der durch einen Motorradunfall entstandenen Behinderung Hilfskräfte im Elektrikerbetrieb einzusetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2011

…2 EStG 1988 im Jahr 2004 € 8.306,20, 2005 € 13.306,20 und ebenfalls 2006 € 13.306,20 aus der Berufungsgegenständlichen Entschädigung durch die A Versicherung AG anzusetzen waren. C) Anspruchzinsen zur Einkommensteuer 2004 und 2005 Nach § 205 Abs. 1 BAO…

UFSK RV/0584-K/08Liebhaberei bei einer Wahlarztpraxis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2010

…Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind gemäß § 205 Abs. 1 erster Satz BAO für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…

UFSL RV/0975-L/08Liebhaberei, Privatgeschäftsvermittler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2011

…liegenden Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSK RV/0255-K/04Veräußerung von Beteiligungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2006

…Bekanntgabe des im Abs. 1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird gemäß § 205 Abs. 4 BAO durch Anzahlungen in…

UFSS RV/0519-S/10Aktivierung oder Sofortabsetzung iZm anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…liegenden Einkommensteuerbescheides für die betreffende Jahre stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSF RV/0002-F/06Nichtvorlage von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007Teil 1/2

…nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…