…kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer ist es unzulässig, bloß schematisch von einer geschätzten Gesamtnutzungsdauer auszugehen und davon die bisherige Nutzungsdauer abzuziehen, ohne dabei auf die individuellen Gegebenheiten der Liegenschaften einzugehen. (Vgl. Dr. Lenneis, ÖStZ 1998, 572 ff, Lochmann, SWK 2004, 441 ff). Die technische Restnutzungsdauer…
…den Anforderungen eines Gutachtens, da entsprechend der RZ 6444 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 auf den konkreten Zustand des Gebäudes auf Basis eines Lokalaugenscheins und der schriftlichen Unterlagen eingegangen worden sei und aufgrund der einschlägigen Erfahrungswerte eines Bausachverständigen die kürzere Restnutzungsdauer ermittelt worden wäre. Dies sei schlüssig…
…worden, was einer Restnutzungsdauer von 35 Jahren entspreche. Bei [vermieteten] Gebäuden betrage die Afa grundsätzlich 1,5% bei einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren. Ein höherer Afa-Satz und damit eine kürzere Nutzungsdauer komme auch bei im gebrauchten Zustand angeschafften Gebäuden nur in Betracht, wenn…
…Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist (vgl. für viele…
…aus, dass die Beweislast hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer den Abgabepflichtigen treffe, wenn ein höherer als der gesetzlich vorgesehene AfA-Satz von 1,5% begehrt werde. In dem im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Gutachten würden jedoch keinerlei Aussagen bezüglich der Restnutzungsdauer des Gebäudes getroffen. Die Bw…
…Z 06 EStG 1988 genannten Einkunftsart dient 66.6 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines schlüssigen Sachverständigengutsachtens zu…
…1/10) berücksichtigt werden. 3. Restnutzungsdauer des Gebäudes Bei Gebäuden beträgt der AfA-Satz grundsätzlich bis zu 1,5% (1,5% entsprechen einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren). Ein höherer AfA-Satz (kürzere Nutzungsdauer) kommt - auch dann, wenn das Gebäude in gebrauchtem Zustand angeschafft worden…
…schlüssig und nachvollziehbar darzulegen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Enthält ein Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, dann ist es als Nachweis einer geringeren als der…
…Nutzungsart durch den Mieter. Ein höherer Afa-Satz komme nur dann in Betracht, wenn auf Grund des Bauzustandes eine durch ein Gutachten nachzuweisende kürzere Restnutzungsdauer anzunehmen ist. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht. Beim Bestandobjekt handle es sich um eine Tankstelle, welche seit 1975 an…
…wie folgt: Das Finanzamt meine, dem vorgelegten Gutachten liegen eine konkrete Befundaufnahme hinsichtlich des tatsächlichen Zustands des Gebäudes nicht zugrunde, und es sei daher zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer des Gebäudes nicht geeignet. Diese Feststellung der Behörde sei unrichtig, weil gemäß den Ausführungen auf Seite…
…66,6 Jahre und nicht weniger beträgt. Die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist. Zur Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens wird auf…
…gestanden sei, keine Auswirkung auf die Höhe des AfA-Satzes. Ein höherer AfA-Satz (kürzere Nutzungsdauer) komme - auch bei Anschaffung eines bereits in Nutzung gestandenen Gebäudes - nur dann in Betracht, wenn aufgrund des Bauzustandes eine durch ein Gutachten nachzuweisende kürzere Restnutzungsdauer anzunehmen sei. Ein derartiges…
…sondern lediglich auf die (Rest)Nutzungsdauer der geschaffenen Wohnung verteilt abgesetzt werden könne. Nutzungsdauer und Grundanteil beim Objekt B-Straße: Die Nutzungsdauer betrage bei vermieteten Gebäuden grundsätzlich 67 Jahre (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988). Eine kürzere Nutzungsdauer komme nur dann in…
…diesen Wert mit 619,21 S (€ 45)/m² annimmt. Zum anderen nimmt der Zweitgutachter im Vergleich zum Erstgutachter eine wesentlich kürzere Restnutzungsdauer der Gebäude (25 gegenüber 40 Jahre) an und schließlich ermittelt der Erstgutachter den Ertragswert der Liegenschaft basierend auf den tatsächlichen Gegebenheiten wogegen…
…den gegebenen Erfahrungswerten, eine kürzere Restnutzungsdauer als die üblicherweise anzusetzende, das sind 80 Jahre zu Beginn der Nutzung (1987), als allein zutreffend erscheinen. Die Beschaffenheit eines Gebäudes ist in der Praxis vielfach unterschiedlich ausgestaltet, somit kann auch die Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) bei Gebäuden differieren. Das Hauptaugenmerk…
…66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist (Erkenntnis vom 10.8.2005…
…13/0003). Ein höherer AfA-Satz (kürzere Nutzungsdauer) kommt auch dann, wenn das Gebäude in gebrauchtem Zustand angeschafft worden ist - nur dann in Betracht, wenn auf Grund des Bauzustandes eine durch ein Gutachten nachzuweisende kürzere Restnutzungsdauer anzunehmen ist. Instandsetzungsaufwand liegt immer dann vor, wenn wesentliche…
…zieht auch der unabhängige Finanzsenat heran. Aus den Beschreibungen unter diesen beiden Befundpunkten kann nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht auf eine kürzere Restnutzungsdauer geschlossen werden, weil die vom Steuergesetzgeber angenommene AfA von 1,5 % für normal genutzte Gebäude vermutet wurde. In dem vom Bw…
…Streitfall hat die Bw. davon gesetzmäßigen Gebrauch gemacht. Im vorliegenden Fall, in welchem weder eine kürzere Restnutzungsdauer des Gebäudes als die gesetzliche nachgewiesen wurde noch der 20%ige Anteil des Grund und Bodens strittig ist, geht es allein um die Frage, ob das Finanzamt die…
…unterließ, eine Zuordnung der erworbenen Wirtschaftsgüter zu den fünf Gruppen vorzunehmen. Der Bw. vermeint, eine kürzere Restnutzungsdauer sei auch durch den Umstand gerechtfertigt, dass der Vorbesitzer die Betriebs- und Geschäftsausstattung über mehrere Jahre nutzte bzw. diese auch schon im gebrauchten Zustand erwarb. Dem ist entgegenzuhalten…