…vom 30.04.2020, Antrag gemäß § 299 BAO vom selben Tag). Es kann nicht festgestellt werden, dass bezüglich der Objekte I-III eine kürzere Restnutzungsdauer anzusetzen wäre, die den Ansatz eines höheren, als den gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz für die AfA rechtfertigen würde; nicht feststellbar ist…
…66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren (Rest)Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis nach ständiger Rechtsprechung im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist (zB…
…kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer ist es unzulässig, bloß schematisch von einer geschätzten Gesamtnutzungsdauer auszugehen und davon die bisherige Nutzungsdauer abzuziehen, ohne dabei auf die individuellen Gegebenheiten der Liegenschaften einzugehen. (Vgl. Dr. Lenneis, ÖStZ 1998, 572 ff, Lochmann, SWK 2004, 441 ff). Die technische Restnutzungsdauer…
…den Anforderungen eines Gutachtens, da entsprechend der RZ 6444 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 auf den konkreten Zustand des Gebäudes auf Basis eines Lokalaugenscheins und der schriftlichen Unterlagen eingegangen worden sei und aufgrund der einschlägigen Erfahrungswerte eines Bausachverständigen die kürzere Restnutzungsdauer ermittelt worden wäre. Dies sei schlüssig…
…worden, was einer Restnutzungsdauer von 35 Jahren entspreche. Bei [vermieteten] Gebäuden betrage die Afa grundsätzlich 1,5% bei einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren. Ein höherer Afa-Satz und damit eine kürzere Nutzungsdauer komme auch bei im gebrauchten Zustand angeschafften Gebäuden nur in Betracht, wenn…
…nicht zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer geeignet. Es enthält zwar eine Fotodokumentation und eine Angabe der Baumaterialien. Baumängel, statische Probleme oder Schäden und deren Auswirkungen auf die Nutzungsdauer werden aber keine beschrieben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich…
…iHv EUR 65.000,00 auszuscheiden sei. Daraus ergebe sich eine AfA iHv EUR 964,39 pa. Da weiter dem Bewertungsgutachten kein Beweis für eine kürzere Restnutzungsdauer zu entnehmen sei, sei von der gesetzlichen Nutzungsdauer von 67 Jahren auszugehen. Darüber hinaus ersuchte die belangte Behörde…
…Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist (vgl. für viele…
…aus, dass die Beweislast hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer den Abgabepflichtigen treffe, wenn ein höherer als der gesetzlich vorgesehene AfA-Satz von 1,5% begehrt werde. In dem im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Gutachten würden jedoch keinerlei Aussagen bezüglich der Restnutzungsdauer des Gebäudes getroffen. Die Bw…
…Sachverständigen Dr. B. vom 20.02.1995 (idF „Gutachten 1a“) enthält zum baulichen Zustand des Gebäudes zum Bewertungsstichtag 31.12.1994 keinerlei Aussagen über etwaige Schäden, die eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer rechtfertigen würden. Insbesondere werden keine Schäden, kein schlechter Bauzustand, keine schlechte…
…Z 06 EStG 1988 genannten Einkunftsart dient 66.6 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines schlüssigen Sachverständigengutsachtens zu…
…des richtig Erklärten, kann die Rechtswidrigkeit nicht auf Basis des § 293b BAO beseitigt werden. Zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer nach Inbetriebnahme: Bei Mietgebäuden "können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden" (§ 16…
…Ein Gutachten könne in freier Beweiswürdigung u.a. nur dann als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer angesehen werden, wenn es aufgrund eines konkret festgestellten Bauzustandes begründend eine bestimmte Restnutzungsdauer ableite. Da dies nicht der Fall sei und das Gutachten sich überdies nicht auf den Anschaffungszeitpunkt sondern…
…dient, 66,6 Jahre und nicht weniger beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl…
…AfA- Betrag von 4.875,26 € ergibt. Das Gutachten des Sachverständigen vermochte die dort angenommene kürzere Restnutzungsdauer von 30 Jahren nicht schlüssig zu begründen: Hat doch der Gutachter diesbezüglich im Befundteil nur abstrakt mögliche Schadensmerkmale oder Schadensereignisse, welche die Lebensdauer eines Gebäudes kürzen könnten…
…Ansicht des erkennenden Richters nicht dazu geeignet, eine kürzere Nutzungsdauer als jene laut gesetzlicher Vermutung nachzuweisen. Entsprechend der Judikatur des VwGH (siehe oben) muss ein Gutachten einen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer herstellen. Überdies dürfen zukünftige Verhältnisse nur insoweit…
…1/10) berücksichtigt werden. 3. Restnutzungsdauer des Gebäudes Bei Gebäuden beträgt der AfA-Satz grundsätzlich bis zu 1,5% (1,5% entsprechen einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren). Ein höherer AfA-Satz (kürzere Nutzungsdauer) kommt - auch dann, wenn das Gebäude in gebrauchtem Zustand angeschafft worden…
…auch bei gebrauchten Gebäuden - durch ein Gutachten zu geschehen. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Enthält ein Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer ungeeignet…
…ua daraus, dass das Grundstück eine unüblich hohe Bebauungsdichte aufweise; dem Gutachten Schäden am Gebäude zu entnehmen seien, die eine kürzere Restnutzungsdauer rechtfertigten; der Anstieg der Fremdkapitalzinsen ab dem Jahr 2023 zwar ungewöhnlich sei, aber mit Zinserhöhungen aufgrund des variabel vereinbarten Zinssatzes erklärbar sei. …
…und Verpachtung. Während die belangte Behörde die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer von 66 2/3 Jahren zugrunde gelegt hat, wurde seitens der beschwerdeführenden Partei ein Gutachten vorgelegt, das eine kürzere Restnutzungsdauer beweisen soll. Darüber hinaus ist zu klären, ob die im Jahr 2013 vorgenommenen Zuschläge (§ 4…