…Entsprechend der Bestimmung des § 20 Abs. 1 FinStrG ist zugleich mit der Geldstrafe die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Eine eventuelle künftige Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und ein daraus drohender Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe stellen, entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…Bestimmung des § 20 Abs. 1 FinStrG ist zugleich mit einer Geldstrafe die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Eine eventuelle künftige Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und eine mögliche gesundheitliche Untauglichkeit zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe stellen, entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…der Bw. aller Voraussicht nach künftig eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben wird können und somit auch spezialpräventive Erwägungen keine höhere Strafe notwendig erscheinen lassen. Die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe wurde auf 10 Tage herabgesetzt. Sie…
…eine Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihr vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…Wertberichtigung zu den Forderungen an DG und H seien anerkannt worden. Für die übrigen begehrten Wertberichtigungen seien keine Unterlagen vorgelegt worden, aus welchen die Uneinbringlichkeit ersichtlich wäre. Insbesondere sei im Fall WP nicht ersichtlich, ob nicht ein konsequentes Betreiben auch auf dem Klagswege erfolgreich wäre…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…war hingegen nicht zu entsprechen, weil eine derzeitig allenfalls gegebene Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können. Im Übrigen steht die wirtschaftliche Lage eines Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung…
…Oktober 1997 bis 12. Juni 2001 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) spätestens mit der Eintragung der amtswegigen Löschung…
…ob ihn ein Verschulden daran treffe, ob eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit bestehe und ob die Inanspruchnahme der Haftung im Rahmen des Ermessens der Abgabenbehörde begründet sei, von vornherein unmöglich gewesen sei. Bereits unter diesem Aspekt liege daher eine derart…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Ob sich EY…
…2000, 95/17/0613). Unbestritten ist zunächst die Uneinbringlichkeit der Steuerschulden bei der GmbH als Primärschuldnerin: Über das Vermögen der Primärschuldnerin wurde im Oktober 2005 durch die Finanzprokuratur der Antrag auf Eröffnung des Konkurses gestellt. Mit 16.11.2005 fasste das Landesgericht Salzburg den Beschluss…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…Befriedigungstaugliche Vermögenswerte seien keine bekannt. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Firma D-Ltd Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Die Firma D-Ltd sei seit 11. November 2009 im Firmenbuch gelöscht. Der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer bzw…
…und eine Fortsetzung der AG, dazu müssten aber Kapitalerhöhungen stattfinden. Darüber wäre noch nicht entschieden. Dies ändere aber nichts an der zurzeit bestehenden Uneinbringlichkeit der Abgaben. Der Vertreter des Finanzamtes wandte ein, dass die Firma im Firmenbuch bereits gelöscht wäre. Dadurch, dass der Gesellschaft keine…
…keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, diesen nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten befreien würde. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führe zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer Grund hätte zu zweifeln…
…Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. diese Verpflichtung schuldhaft verletzt habe. Weiters wies das Finanzamt auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Hauptschuldnerin hin. Nach einem fehlgeschlagenen Zustellversuch am Wohnort des Bw. in der Bundesrepublik Deutschland wurde der Haftungsbescheid am 3. 3. 2003 an den…
…Abgabenschulden, nicht durch diesen Vertrag beeinträchtigt wird. Dem Geschäftsführer muss also vorgeworfen werden, bei Abschluss des Zessionsvertrages keine Vorsorge für die künftige Abgabenentrichtung bzw. gegen die bedingt durch den Zessionsvertrag eingetretene Benachteiligung des Abgabengläubigers getroffen zu haben (VwGH 22.1.2004, 2000/14/0015), wobei…
…am XXYYZZZZ geborene Tochter R gehört, die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge. Im Oktober 2010 langte beim Finanzamt ein Antrag der Kindesmutter CU auf künftige Auszahlung der Familienbeihilfe an sie ein. Aus dem von ihr ausgefüllten Antragsformular Beih 1 ging hervor, dass sie seit 1.9…
…eingegangen ist. (2) Forderungskaufvertrag vom 16. Oktober 2002: Punkt IV.: Trotz Kenntnis der wirtschaftlich mehr als angespannten Situation dieser Unternehmungen verzichtet die Käuferin dem Verkäufer gegenüber auf jedweden Gewährleistungs-/oder Schadenersatzanspruch sei es aus dem Titel Uneinbringlichkeit oder mangelnde gänzliche Einbringlichkeit. e. Zwangsausgleichsantrag vom 22…