…BAO, sondern eine Abschreibung eigener Art. Rz 1614: Die Löschung einer Abgabenschuldigkeit erfolgt in der Annahme auch künftiger Uneinbringlichkeit, somit nicht in Sanierungsabsicht (VwGH 14.12.1962, 1500/62). Rz 1615: Ausreichende persönliche oder sachliche Haftungen stehen einer Löschung entgegen; die vorübergehende Uneinbringlichkeit bzw. die…
…Entsprechend der Bestimmung des § 20 Abs. 1 FinStrG ist zugleich mit der Geldstrafe die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Eine eventuelle künftige Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und ein daraus drohender Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe stellen, entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…Bestimmung des § 20 Abs. 1 FinStrG ist zugleich mit einer Geldstrafe die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Eine eventuelle künftige Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und eine mögliche gesundheitliche Untauglichkeit zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe stellen, entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…der Bw. aller Voraussicht nach künftig eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben wird können und somit auch spezialpräventive Erwägungen keine höhere Strafe notwendig erscheinen lassen. Die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe wurde auf 10 Tage herabgesetzt. Sie…
…welche die Abschreibung rechtfertigt. (Künftige Pensionsansprüche werden nach Information unserer Klientin auch unter dem Existenzminimum liegen). Eventualantrag: Antrag auf Gewährung einer Teilnachsicht der Abgaben und Aufschub bis Jahresende in Anbetracht noch offener höchstgerichtlicher Verfahren. Es wurde vom Rechtsanwalt unserer Klientin eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht…
…Höhe von insgesamt € 18.804,00 eine Geldstrafe in Höhe von € 7.500,00 verhängt, an deren Stelle für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen tritt, sowie Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 festgesetzt. Infolge von Einbringungsmaßnahmen brachte die…
…eine Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihr vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…Wertberichtigung zu den Forderungen an DG und H seien anerkannt worden. Für die übrigen begehrten Wertberichtigungen seien keine Unterlagen vorgelegt worden, aus welchen die Uneinbringlichkeit ersichtlich wäre. Insbesondere sei im Fall WP nicht ersichtlich, ob nicht ein konsequentes Betreiben auch auf dem Klagswege erfolgreich wäre…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…war hingegen nicht zu entsprechen, weil eine derzeitig allenfalls gegebene Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können. Im Übrigen steht die wirtschaftliche Lage eines Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung…
…Oktober 1997 bis 12. Juni 2001 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) spätestens mit der Eintragung der amtswegigen Löschung…
…ob ihn ein Verschulden daran treffe, ob eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit bestehe und ob die Inanspruchnahme der Haftung im Rahmen des Ermessens der Abgabenbehörde begründet sei, von vornherein unmöglich gewesen sei. Bereits unter diesem Aspekt liege daher eine derart…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Ob sich EY…
…2000, 95/17/0613). Unbestritten ist zunächst die Uneinbringlichkeit der Steuerschulden bei der GmbH als Primärschuldnerin: Über das Vermögen der Primärschuldnerin wurde im Oktober 2005 durch die Finanzprokuratur der Antrag auf Eröffnung des Konkurses gestellt. Mit 16.11.2005 fasste das Landesgericht Salzburg den Beschluss…
…die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) nicht eine unzweckmäßige Ermessensübung dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig…
…und dem aus dem Verkaufspreis rückgerechneten (retrograd ermittelten) Wert immer der niedrigere der beiden Werte. Künftige Wertschwankungen können in der Bilanz nicht berücksichtigt werden. 6.4.3.3.6 Forderungen Siehe Abschn. 6.7. 6.4.3.3.7 Wertpapiere und Anteile Rz 2261: Wertpapiere…
…Umsatzsteuer- berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Wertberichtigungen (Teilwertabschreibungen) von Forderungen im Hinblick auf künftige Ausfälle (VwGH 23.11.1977, 2400/77). Rz 2349: Eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig von der Gewinnermittlungsart zwingend aus dem Wirtschaftsgutbegriff (VwGH 15.2.1984, 83/13/0150…
…396,44 in Anspruch genommen. Begründend wurde unter anderem ausgeführt, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung sei aufgrund des bereits abgeschlossenen Insolvenzverfahrens bei der Primärschuldnerin gegeben. Die Quote in Höhe von 22 % sei bei den bekanntgegebenen Abgabenschuldigkeiten bereits in Abzug gebracht worden. Es sei kein Nachweis der…
…Befriedigungstaugliche Vermögenswerte seien keine bekannt. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Firma D-Ltd Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Die Firma D-Ltd sei seit 11. November 2009 im Firmenbuch gelöscht. Der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer bzw…