…Widerruf durch das Wohnsitzfinanzamt gilt, ist im Berufungsfall davon auszugehen, dass seitens der genannten Gebietskörperschaft irrtümlich geleistete Beihilfenzahlungen vorliegen und damit die Voraussetzungen für die Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem das Finanzamt die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge nach § 26 Abs.1 FLAG…
…Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Körperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (4) Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…2) Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden daher vom Finanzamt zu Recht zurückgefordert. Wien, am 24. September 2009
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
… 26 Abs. 2 FLAG 1967 wird durch die Bestimmung des Abs. 1 das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG 1967 sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des…
…lediglich jene Einrichtungen, die die Familienbeihilfe für ihre Mitarbeiter bzw Bediensteten aus eigenen Mitteln zu bezahlen, und im Gegenzug keine Dienstgeberbeiträge in den Familienlastenausgleichsfonds zu leisten haben. Aber auch in diesen Fällen ist eine Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen (§ 26 Abs. 2 FLAG 1967…
…lediglich jene Einrichtungen, die die Familienbeihilfe für ihre Mitarbeiter bzw. Bediensteten aus eigenen Mitteln zu bezahlen, und im Gegenzug keine Dienstgeberbeiträge in den Familienlastenausgleichsfonds zu leisten haben. Aber auch in diesen Fällen ist eine Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen (§ 26 Abs. 2 FLAG 1967…
…2 wird durch die Bestimmung des Abs. 1 das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Sachverhaltsmäßig ist unbestritten, dass der Bw. und sein Sohn im Rückforderungszeitraum ihren Wohnsitz in Polen gehabt haben…
…Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht "der in § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten" auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. .... | (4) | Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Bw. führte dazu Folgendes aus: "Wie Sie in Ihrer Berufungsvorentscheidung anführen, wird das Recht auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfezahlung nicht ausgeschlossen. Also muss es nicht rückgefordert werden. Ich verweise auf meine Vorkorrespondenz vom 26.11. und 27.11.02 und möchte…
…zu Unrecht" und "irrtümlich" können jedoch im gegebenen rechtlichen Kontext sinnvollerweise nicht so verstanden werden, dass diese Phänomene dem Abgabepflichtigen bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst sein hätten müssen. Sie beziehen sich vielmehr auf den Wissensstand zum Zeitpunkt des Ereignisses Rückzahlung (Erstattung) bereits geleisteter Sonderausgaben. Dass…
…der Uneinbringlichkeit hinsichtlich der Nachzahlung der lohnabhängigen Abgaben für 2005-2009 auch darin gegeben, dass die vorhandenen Mittel rechtswidrig nicht zur Begleichung der Masseforderung der Republik Österreich auf Rückerstattung der irrtümlich geleisteten Zahlung, sondern offenbar für den Erlag der Barquote verwendet worden wären. Da die…
…WWFSG zu leisten. Die tatsächlich geleisteten Zahlungen seien rechtlich vielmehr aufgrund eines Rechtsirrtums erfolgt und würden daher keine Relevanz im gegenständlichen Verfahren aufweisen. Auch die Feststellung der Abgabenbehörde erster Instanz die (unstrittig irrtümlich und ohne Rechtsgrundlage) geleisteten Zahlungen der MA 50 seien vom Bw. (noch…
…des Sonderausgabenabzuges für Beträge an die gesetzliche Sozialversicherung). Der Steuerpflichtige habe im Jahre 2000 Zahlungen an die P auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nach Auslaufen seines Dienstverhältnisses geleistet. Diese wurden mit Einkommensteuerbescheid 2000 vom 5. November 2001 als Sonderausgaben anerkannt. Im 1…
…Erbserklärung zur Gänze entrichtet. Sie habe daher den Anspruch auf Rückzahlung der von ihr irrtümlich geleisteten Einzahlung. Die Bw.stellte den Rückzahlungsantrag im eigenen Namen und nicht als Vetreterin des Nachlasses. Der angefochtene Abweisungsbescheid erging an den Nachlass zu Handen der Bw. als Vertreterin des…