…der Konkursgläubiger zu verwenden (§ 1 KO). Der Verwaltungsgerichtshof zum Thema Entrichtung von selbst angezeigten Abgaben im Rahmen eines Zwangsausgleichverfahrens wiederholt ausgesprochen, dass eine unter Bedachtnahme auf insolvenzrechtliche Bestimmungen im Rahmen eines Ausgleichverfahrens verminderte tatsächliche Abgabenentrichtung einer Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entspricht…
…er bei Entrichtung den Tatbestand des § 158 StGB (Vergehen der Gläubigerbegünstigung) verwirklicht hätte. Die Umsatzsteuerzahllasten seien nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Bestimmungen tatsächlich entrichtet worden und die Straffreiheit für die vorliegende Selbstanzeige sei daher nicht verloren gegangen", sei entgegenzuhalten, dass die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllasten vor dem…
…er bei Entrichtung den Tatbestand des § 158 StGB (Vergehen der Gläubigerbegünstigung) verwirklicht hätte. Die Umsatzsteuerzahllasten seien nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Bestimmungen tatsächlich entrichtet worden und die Straffreiheit für die vorliegende Selbstanzeige sei daher nicht verloren gegangen", sei entgegenzuhalten, dass die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllasten vor dem…
…eine unter Bedachtnahme auf insolvenzrechtliche Bestimmungen verminderte Abgabenentrichtung einer Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entspreche. Dem die Ausgleichsquote erfüllenden Abgabenschuldner müsse hinsichtlich der gesamten Abgabenschulden Straffreiheit zugebilligt werden. Im vorliegenden Fall sei unbestritten, dass eine Entrichtung der Abgabenschuld insolvenzrechtlichen Vorschriften widersprochen hätte…
…Konkurseröffnung bescheidmäßig festgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof stellt bei der Auslegung des § 217 BAO bei Zahlungsfristen vor Konkurseröffnung zu Recht auf abgabenrechtliche Fälligkeitsregelungen und nicht auf insolvenzrechtliche Bestimmungen ab. Die vom Bw. angeführten Summen an Säumniszuschlägen von € 6.430,72 bzw. € 6.616,59…
…Entgegen den Berufungsausführungen können nach Auffassung der Abgabenbehörde zweiter Instanz insolvenzrechtliche Vorschriften für die Abgabenentrichtung erst ab Eröffnung des Konkursverfahrens greifen und bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens nur die abgabenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Entrichtung der Abgabennachforderungen maßgeblich sein. In der Konkursordnung finden sich keinerlei Bestimmungen…
…die Haftung nach §§ 9, 80 BAO weder ein Verschulden des Vertreters am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft noch ein allfälliger Verstoß desselben gegen insolvenzrechtliche Bestimmungen (§ 69 Abs. 2 und 3 KO) von Bedeutung ist (VwGH 30.1.2003, 2000/15/0086). Maßgeblich für die Haftung…
…den Berufungsausführungen können nach Auffassung der Abgabenbehörde zweiter Instanz insolvenzrechtliche Vorschriften für die Abgabenentrichtung erst ab Eröffnung des Konkursverfahrens greifen und bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens nur die abgabenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Entrichtung der Abgabennachforderungen maßgeblich sein können. In der Konkursordnung finden sich keinerlei Bestimmungen…
…schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Dem Berufungssenat ist die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes überbunden, wonach eine unter Bedachtnahme auf insolvenzrechtliche Bestimmungen verminderte tatsächliche Abgabenentrichtung einer Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entspricht…
… 16 Abs. 3 UStG entstanden ist, liegt der dafür maßgebliche Sachverhalt im ursprünglichen Leistungsaustausch, zumal auch die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 2 UStG von der entsprechenden Berichtigung des für den Umsatz in Anspruch genommenen Vorsteuerabzuges spricht. Liegt der Leistungsaustausch - wie im gegenständlichen Fall…
…Abs. 10 UStG nach nunmehr ständiger Rechtsprechung bloße Konkursforderungen seien, weil die zugrundeliegenden Vorsteuern in der Zeit vor Konkurseröffnung in Anspruch genommen worden seien, ist die insolvenzrechtliche Einordnung von Vorsteuerberichtigungen auf Grund einer Änderung des Verwendungszweckes nach § 12 Abs. 10 UStG danach zu treffen, ob…
…diese treffenden Abgaben insoweit haften, als die Abgaben in Folge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Diese Bestimmung ist völlig unabhängig von konkurs- und insolvenzrechtlichen Regelungen anzuwenden. Der Sinn der Haftungsbestimmungen der BAO liegt nicht darin, die Konkurs- oder Zwangsausgleichsquote…
… 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (vgl. "ist zu verrechnen") um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046; 19.3…
…Voranmeldungszeitraum fallenden, aus mehrwertsteuergerechten Rechnungen abziehbaren Vorsteuern wieder zu vermindern. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Wurde die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so…
…einer Abgabe vorsehen, gegenüber den Vorschriften des Abgabenrechtes Vorrang zu. Insoweit also die insolvenzrechtlichen Vorschriften eine eigene Rangordnung zur Befriedigung der Gläubiger vorsehen und sie Vorschriften enthalten, die der Abgabenentrichtung zum abgabengesetzlichen Fälligkeitstag entgegen stehen, gehen diese Bestimmungen denen des Abgabenrechtes vor (Stoll, BAO-Kommentar…
…führte begründend aus, dass sich aus § 46 Z 2 Insolvenzordnung (IO) ergebe, dass es für die insolvenzrechtliche Einordnung von Abgabenschuldigkeiten als Insolvenz- oder Masseforderungen darauf ankomme, wann der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht worden wäre. Liege die Sachverhaltsverwirklichung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, stelle die…
…Konkursforderung betreffend Umsatzsteuer 1999 verrechnet worden. Die Aufrechnung eines nach Konkurseröffnung entstandenen Guthabens des Schuldners gegen eine Konkursforderung sei nach konkursrechtlichen Bestimmungen unzulässig (§§ 19, 20 KO). Insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkungen seien auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beachtlich. Andernfalls würde bei einer nachträglich entstandenen…
…Mai 2002, mit noch zu bestimmenden Forderungen der Masse gegen das Finanzamt auf Rückzahlung bezahlter Umsatzsteuer wegen nach Konkurseröffnung infolge Uneinbringlichkeit erfolgter Wertberichtigung der diesbezüglichen Rechnungen gegen die offenen Masseforderungen in Höhe von € 16.118,50 aufrechnen zu wollen. Die konkret noch zu nennenden…
…Es liege daher nur eine Konkursforderung vor. Das abgabenrechtliche Entstehen einer Abgabenforderung oder gar deren Fälligkeit habe keine insolvenzrechtliche Relevanz, weil die Abgrenzung der Konkursforderungen von den Masseforderungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung zu treffen sei. Der Bw. habe den Anteil an der OHG unentgeltlich…
…In- und Ausland, sowie der Durchführung aller sonstigen mit dem Unternehmensgegenstand im weitesten Sinn in Zusammenhang stehenden Haupt- und Nebengeschäfte; diese jedoch unter Ausschluss aller den Bestimmungen des Bankwesengesetzes unterliegenden Geschäfte. Aus dem oben beschriebenen Geschäftsgegenstand unserer Mandantschaft, welcher auch tatsächlich ausgeübt wird, geht jedenfalls…