…ausgeführt, tritt die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann ein, wenn ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt ist, kommt die Steuerbefreiung auch für weitere damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten (Wartung, Personalgestellung…
…im Einklang mit den Grundfreiheiten stehen: Verluste, die nicht vollständig verrechnet werden können, erschweren die Tätigkeit in Österreich für ein ausländisches Unternehmen, während ein inländisches Unternehmen entweder die Verluste in Zukunft verwerten kann bzw. sie nicht zu tragen hat, wenn eine Betriebsaufgabe anerkannt würde. Die…
…wären weder während der Bp. noch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung verlangt worden. Die Bp. habe die in Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer mit der Begründung, die Leistungen seien nicht für ein inländisches Unternehmen erbracht worden, gestrichen. Wie bereits in der Bp. vorgebracht, erfolgte der Vorsteuerabzug…
…zählt bestimmte Berufsgruppen als typische Beispiele freiberuflicher Tätigkeit auf und schließt alle ähnlichen Tätigkeiten mit ein. Wird daher ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Unternehmer durch einen Beratungsvertrag für ein inländisches Unternehmen tätig, tritt inländische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer festen inländischen Einrichtung ein. Art…
…angeführten, österreichischen Unternehmen ausgeführt worden. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung ab, dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 nur dann Anwendung finde, wenn ein inländisches Unternehmen im Ausland eine Anlage errichtet, im gegenständlichen Fall aber ausländische Unternehmen, nämlich…
…Shubshizky, auf Seite 123. Danach zählen zu den begünstigten Tätigkeiten iZm Bauausführungen im Ausland: ein Auftrag an ein inländisches Unternehmen über die Bauleitung (Planung, Konstruktion und Engineering), mag auch die unmittelbare Bauausführung durch ein ausländisches Bauunternehmen erfolgen. Im vorliegenden Fall war die Berufungswerberin mit der…
…dass die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann zur Anwendung komme, wenn als Grundvoraussetzung ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichten würde. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt sei, komme die Steuerbefreiung auch für weitere damit im Zusammenhang…
…dass die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann zur Anwendung komme, wenn als Grundvoraussetzung ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichten würde. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt sei, komme die Steuerbefreiung auch für weitere damit im Zusammenhang…
…wenn sie mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben im Sinne der Rz 56 und Rz 57 in Zusammenhang stünden. Nach Rz 56 komme die Begünstigung zur Anwendung, wenn als Grundvoraussetzung ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichte. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt sei…
…dass die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann zur Anwendung komme, wenn als Grundvorausetzung ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichten würde. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt sei, komme die Steuerbefreiung auch für weitere damit im Zusammenhang…
…Z 10 EStG 1988 jedenfalls dann nicht darauf abstellt, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Der Umstand, dass es sich bei dem Errichter der Anlage um ein ausländisches Unternehmen handelt, steht daher - entgegen der vom Finanzamt vertretenen…
…Bestimmungen über die Investitionsbegünstigungen verlangen daher schon jetzt den Einsatz der Wirtschaftsgüter in einer inländischen Betriebsstätte. Im Falle der Nutzung von Wirtschaftsgütern, die im Eigentum des Nutzenden stehen, ergeben sich hier keine Probleme, da dem Nutzer die Investitionsbegünstigungen zustehen. Werden Wirtschaftsgüter einem anderen Unternehmen überlassen…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei belassen worden. Diese Begünstigung komme nur dann zur Anwendung, wenn als Grundvoraussetzung ein inländisches Unternehmen im Ausland eine begünstigte Anlage errichte. Nur dann, wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt sei, komme die Steuerfreiung auch für weitere damit im Zusammenhang…
…in B. (A), sodass nach Ansicht des Bw. ein inländisches Unternehmen besteht. Aus der aktenkundigen Übersicht der Auslandseinsätze 2001 ergeben sich folgende Tätigkeiten: | Dauer 2001 | Arbeitsort | 2.1. - 10.1. | Deutschland | 10.1. - 14.1. | Italien | 15.1. …
…eine ausländische Betriebsstätte wurde im gesamten Verfahren nicht behauptet. Der BW hat nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens die in Frage stehenden Leistungen im Inland für ein inländisches Unternehmen erbracht. Diese Einnahmen stellen Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit im Inland dar und sind damit der Einkommensteuer…
…von ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern im Vergleich mit anderen Ländern (z.B. der Bundesrepublik Deutschland) für österreichische Unternehmen wettbewerbsnachteilig aus. Die vorliegende Novelle sieht daher eine Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern vor, die mit der Errichtung von Anlagen im Zusammenhang steht." …
…für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke erfolgt im Verhältnis zum Ausland nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung. Ein schweizerisches Unternehmen kann Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte mit inländischen Gewinnen verrechnen, soweit diese Verluste im Betriebsstättenstaat nicht bereits berücksichtigt wurden. Verzeichnet diese…
…steuerliche Vertretung weiters ins Treffen, dass die Errichtung einer Anlage auch dann vorliege, wenn der Auftrag an das inländische Unternehmen die Bauleitung (Planung, Konstruktion und Engineering) umfasse, die unmittelbare Bauausführung aber durch ein ausländisches Unternehmen erfolge. Daraus sei zu ersehen, dass das Tätigwerden des Dr…
…inländischen Umsätzen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, begründet. Aus den im Zuge der Berufungsergänzung vom 29. August 2013 dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Rechnungen (Eingangsrechnung vom 8. August 2013 und Ausgangsrechnung vom 9. August 2013) ist ersichtlich, dass die Bw. von einem inländischen Unternehmen…
…Sinn der Gesetzesbestimmung könne lediglich sein, inländischen Arbeitnehmern einen Anreiz zur Vornahme von Auslandstätigkeiten zu geben und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen ohne höhere Kostenbelastung zu stärken. Mit dieser Zielsetzung sei eine stark einschränkende Interpretation wohl nicht vereinbar und wäre im Übrigen unsachlich (Verstoß gegen…