…relevanten Wohnsitz im Inland begründen wollen (wozu eine Nutzung der inländischen Wohnung für mehr als 70 Tage gefordert wird) gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Führung eines Verzeichnisses verpflichtet sind, aus der die inländische Wohnungsbenutzung hervorgeht. Im Gegensatz dazu liegt aber für Grenzgänger keine…
…Streitjahren im Inland nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte bzw. sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. (verheiratet/ 1 Kind) seit Oktober 1981 in Portugal befindet und kein Verzeichnis über die Tage der inländische Wohnungsbenutzung geführt wird. Der Wohnsitz ist nach § 26 BAO zu beurteilen. Nach …
…angezeigt, worin die Gegenleistung mit 3.400.000 S angegeben wurde. Das Finanzamt schrieb ausgehend von dem vereinbarten Kaufpreis von 3.400.000 S und dem Wert der Wohnungsbenützung von 152.000 S, somit von einer Gegenleistung von 3.552.000 S gegenüber dem J…
…des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird. Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn ein Verzeichnis geführt wird, aus dem die Tage der inländischen Wohnungsbenutzung ersichtlich sind (Abs. 2). Nach …
…in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird. Gemäß Absatz 2 der Verordnung ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn ein Verzeichnis geführt wird, aus dem die Tage der inländischen Wohnungsbenutzung ersichtlich sind. Da der Bw…
…Verordnung muss eine inländische Wohnung nicht notwendigerweise zu einem steuerlichen Wohnsitz führen. Ziel der sogenannten Zweitwohnsitzverordnung ist es, im Ausland lebende Personen nicht schon deshalb im Inland unbeschränkt steuerplichtig zu machen, weil sie hier über einen Zweitwohnsitz verfügen. Damit soll die untergeordnete Wohnungsnutzung durch im…
…den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung nach zu beurteilen, unrichtige bzw. zumindest widersprüchliche Aussagen getätigt. Beweiszweck sei die Erlangung von Kenntnissen bezüglich der Dauer und Intensität der Wohnungsbenutzung durch den Berufungswerber. Gleichzeitig übermittelte die steuerliche Vertretung zehn Fotos, welche den Zustand der Wohnung in Gde., Adr.…
…aus dem die Tage der inländischen Wohnungsbenutzung hervorgehen. Da im gegenständlichen Fall für die in Betracht kommenden streitanhängigen Jahre 2004 und 2005 zum einen der Mittelpunkt der Lebensinteressen als in Österreich gelegen anzusehen ist (siehe dazu Ausführungen im folgenden Punkt 3.2.2.) und zudem…
…dass Herr Z. einen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO in Österreich auch nach seiner Wohnsitzverlegung nach Monaco beibehalten habe. An das Bestehen des inländischen Wohnsitzes sei die unbeschränkte Steuerpflicht geknüpft. Grundsätzlich sei somit das Welteinkommen des Hrn. Z. in Österreich steuerpflichtig. Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…Monate im Kalenderjahr von ihrem Ehegatten getrennt gelebt. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass der von der Bw. (im Zuge des Berufungsverfahrens) vorgelegte Wohnungsbenutzungsvertrag für einen Wohnsitz in Österreich und damit für die unbeschränkte Steuerpflicht spreche. Der Sachverhalt laut Vertrag sei jedoch nicht "verifiziert" worden…
…Da der Berufungswerber seine freien Tage in Österreich verbringe und die Absicht habe, in Zukunft nach Möglichkeit eine Tätigkeit im Inland auszuüben, inländischer Herkunft sei und auch seine Verwandten, Bekannten und weiteren Freunde sich im Inland befänden, lägen auch die engeren persönlichen Beziehungen im Inland…
…hat. Im Februar 2000 wurde der Berufungswerber auf Grund dieser Feststellungen beim Finanzamt R wegen unbeschränkter inländischer Steuerpflicht abgabenrechtlich unter Steuernummer xy erfasst. Bei der in der Folge beim Berufungswerber persönlich durchgeführten Aufzeichnungsprüfung kamen unter Zugrundelegung oben genannter Prüfungsfeststellungen umsatzsteuerpflichtige Nettoeinnahmen für 1992 v. 333…
…hat. Im Februar 2000 wurde der Berufungswerber auf Grund dieser Feststellungen beim Finanzamt R wegen unbeschränkter inländischer Steuerpflicht abgabenrechtlich unter Steuernummer xy erfasst. Bei der in der Folge beim Berufungswerber persönlich durchgeführten Aufzeichnungsprüfung kamen unter Zugrundelegung oben genannter Prüfungsfeststellungen umsatzsteuerpflichtige Nettoeinnahmen für 1992 v. 333…
…hat. Im Februar 2000 wurde der Berufungswerber auf Grund dieser Feststellungen beim Finanzamt R wegen unbeschränkter inländischer Steuerpflicht abgabenrechtlich unter Steuernummer xy erfasst. Bei der in der Folge beim Berufungswerber persönlich durchgeführten Aufzeichnungsprüfung kamen unter Zugrundelegung oben genannter Prüfungsfeststellungen umsatzsteuerpflichtige Nettoeinnahmen für 1992 v. 333…
…hat. Im Februar 2000 wurde der Berufungswerber auf Grund dieser Feststellungen beim Finanzamt R wegen unbeschränkter inländischer Steuerpflicht abgabenrechtlich unter Steuernummer xy erfasst. Bei der in der Folge beim Berufungswerber persönlich durchgeführten Aufzeichnungsprüfung kamen unter Zugrundelegung oben genannter Prüfungsfeststellungen umsatzsteuerpflichtige Nettoeinnahmen für 1992 v. S…
…Auf Grund dieser Feststellungen wurde der Berufungswerber im Februar 2000 beim Finanzamt R wegen unbeschränkter inländischer Steuerpflicht abgabenrechtlich unter Steuernummer xy erfasst. Bei der in der Folge für den Berufungswerber persönlich durchgeführten Aufzeichnungs-prüfung kamen unter Zugrundelegung oben genannter Prüfungsfeststellungen umsatzsteuerpflichtige Nettoeinnahmen für 1992 v…
…Heizkosten und die Umsatzsteuer enthalten oder wurden diese gesondert verrechnet? Bitte schlüsseln Sie die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für die Wohnungsnutzung an die Gesellschaft bezahlten Beträge nach Art, Höhe und Zeitraum auf. Bitte schlüsseln Sie die von der Gesellschaft für die Wohnung geltend gemachten Aufwendungen im…
…Liechtenstein verlegen. Die Ankündigung, in Zukunft den inländischen Wohnsitz aufzugeben, änderte zunächst nichts an der Wohnungsnutzung. Aus der befristeten Zusicherung , eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, kann (noch) nicht auf die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes geschlossen werden. Die bloße Erwägung, das Einfamilienhaus den Kindern zu schenken, hat…
…der Lebensinteressen in Österreich sprechenden Tatsachen, nicht aber die für einen Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz sprechenden Tatsachen erhoben hat. Für die Abgabepflicht wesentlich ist das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes sowie im Falle mehrerer Wohnsitze im In- und Ausland, das Vorliegen des Mittelpunktes der…
…vom 5. September 2008 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Erhebungen des Finanzamtes Feldkirch haben ergeben, dass der Berufungswerber im Streitjahr Eigentümer des Hauses an der inländischen Adresse "Gde., Str." war. Über…