…ist daher die Wirkung der Rechtskraft eines einen Antrag ab einem bestimmten Zeitpunkt abweisenden Bescheides für die nach der Bescheiderlassung in Zukunft liegenden Zeiträume nicht gegeben, weil für die Zeit nach Erlassung des Abweisungsbescheides das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht festgestellt ist…
…Für diesen Zeitraum ergibt sich die inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides sohin daraus, dass unter Missachtung der Rechtskraftwirkung des rechtskräftigen abweisenden Bescheides vom 26. August 2003 neuerlich über dieselbe Sache abgesprochen worden ist. Die Bw. ist nigerianische Staatsangehörige und seit Dezember 1999 in Österreich aufhältig…
…Betätigung der Bw. bzw. deren Übereinstimmung mit der erstellten Prognose zu beobachten. Vorläufige Bescheide dürfen nach hA vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der…
…mit dem über das (Nicht)Bestehen eines Familienbeihilfenanspruches für einen weit in der Zukunft liegenden Zeitraum abgesprochen wurde, erfolgte somit lediglich aus dem Grund, dass das Beihilfenrecht eine inhaltliche bescheidmäßige Erledigung zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht vorsieht und dieser daher ohne Rechtsgrundlage…
…Vorläufige Bescheid dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein. Daher dürfen diesfalls die betroffenen Bescheide vorläufig erlassen…
…Juni 2007 wurde der Umsatzsteuerbescheid vom 21.Mai 2007 insofern geändert als die Abgabe endgültig festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant seien…
…konkreten Angaben gemacht. Der von der Bw. in der Anfechtungserklärung angeführte "Irrtum" (Täuschung) war somit nicht wesentlich und auch nicht vom Geschenkgeber veranlasst, betraf dieser doch nicht den vereinbarten Geschenkgegenstand, nämlich den "GmbH- Geschäftsanteil" als solchen, sondern eine in der Zukunft liegende Erwartung. Wenn die…
…kommt der § 200 BAO zum Einsatz. In der Literatur wird dazu die Ansicht vertreten, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden dürfen, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger…
…00 erzielt worden. Demzufolge sei der in Zukunft liegende Beobachtungszeitraum notwendig um endgültig zu entscheiden. Daher sei die Berufung ad Vorläufigkeit abzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 29. August 2001 stellte die steuerliche Vertretung des Bw den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die…
…in denen im Zeitpunkt der Bescheiderteilung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, Seite 2102, 2. Absatz; ÖStZ 1986,160; FJ 1999, 80). Da auch im gegenständlichen Fall in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant…
…ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. Da für die Beantwortung der Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam ist…
…werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 200). So kann etwa für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein und haben daher in diesem Falle die bezughabenden Bescheide vorläufig zu ergehen. Wenn…
…"in denen im Zeitpunkt der Bescheiderstellung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind"(vgl. Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, S. 2102, 2. Absatz; Ritz ÖStZ 1986, 160). Zu berücksichtigen wäre im vorliegenden Fall, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss sei. Nach herrschender Rechtsauffassung dürften Bescheide dann vorläufig erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant seien. Im gegenständlichen Fall sei für die Frage, ob Liebhaberei vorliege, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre…
…konkreten Angaben gemacht. Der von der Bw. in der Anfechtungserklärung angeführte "Irrtum" (Täuschung) war somit nicht wesentlich und auch nicht vom Geschenkgeber veranlasst, betraf dieser doch nicht den vereinbarten Geschenkgegenstand, nämlich den "GmbH- Geschäftsanteil" als solchen, sondern eine in der Zukunft liegende Erwartung. Wenn die…
…Auch bei strenger Auslegung des Niederstwertprinzips könne von der Finanzverwaltung nicht erwartet werden, dass in der Zukunft liegende Ereignisse im Zeitpunkt von Geschäftsabschlüssen vorhergesehen werden könnten. Dabei verweise man auf EStR Rz 2374. Bei der Vorgangsweise der BP könne man sich des Eindrucks nicht erwehren…
…Marketing für eine eventuell in der Zukunft liegende Tätigkeit betrieben hat, ist im übrigen auch nicht behauptet worden. Die Argumentation bezüglich dieses Filmes war immer nur dessen Verkaufserfolg. Ob ein weiterer, nach dem Prüfungszeitraum fertiggestellter Film eine Marketingmaßnahme für eine eventuell in der Zukunft liegende…
…also in der Zukunft liegende Sachverhalte bedeutsam, und können daher vorläufige Bescheide gem § 200 BAG erlassen werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder…
…03). Aus diesem Grund ergeht die Berufungsentscheidung vorläufig. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO dürfen nämlich vorläufige Bescheide vor allem auch dann erlassen werden, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (vgl. Ritz, BAO3, § 200 Tz 5). Im Rahmen dieser…
…behaftet. Nach herrschender Rechtsauffassung dürfen Bescheide dann vorläufig erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein. Daher dürfen diesfalls die betroffenen Bescheide vorläufig erlassen werden…