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UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…ist daher die Wirkung der Rechtskraft eines einen Antrag ab einem bestimmten Zeitpunkt abweisenden Bescheides für die nach der Bescheiderlassung in Zukunft liegenden Zeiträume nicht gegeben, weil für die Zeit nach Erlassung des Abweisungsbescheides das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht festgestellt ist…

UFSW RV/1445-W/08Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…Für diesen Zeitraum ergibt sich die inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides sohin daraus, dass unter Missachtung der Rechtskraftwirkung des rechtskräftigen abweisenden Bescheides vom 26. August 2003 neuerlich über dieselbe Sache abgesprochen worden ist. Die Bw. ist nigerianische Staatsangehörige und seit Dezember 1999 in Österreich aufhältig…

UFSG RV/0573-G/051. Keine Verjährung bei Feststellungsbescheiden 2. Frage der Verjährung bei endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…Betätigung der Bw. bzw. deren Übereinstimmung mit der erstellten Prognose zu beobachten. Vorläufige Bescheide dürfen nach hA vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der…

UFSI RV/0429-I/11Bescheid über den Familienbeihilfenanspruch zu einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…mit dem über das (Nicht)Bestehen eines Familienbeihilfenanspruches für einen weit in der Zukunft liegenden Zeitraum abgesprochen wurde, erfolgte somit lediglich aus dem Grund, dass das Beihilfenrecht eine inhaltliche bescheidmäßige Erledigung zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht vorsieht und dieser daher ohne Rechtsgrundlage…

UFSL RV/1764-L/02Liebhaberei, wirtschaftliches Eigentum, Fruchtgenuss und vorläufige Bescheide bei der Vermietung einer Ferienwohnung in einem Eigenheim
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2005

…Vorläufige Bescheid dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein. Daher dürfen diesfalls die betroffenen Bescheide vorläufig erlassen…

UFSW RV/0508-W/10Vermietung eines generalsanierten ehemaligen 2 Familienhauses (Elternhaus der Bw.) als Gästehaus, ist nur dann eine Betätigung mit Einkunftsquellencharakter, wenn in absehbarer Zeit ein Gesamtüberschuss erzielt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2012Teil 1/2

…Juni 2007 wurde der Umsatzsteuerbescheid vom 21.Mai 2007 insofern geändert als die Abgabe endgültig festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant seien…

UFSI RV/0024-I/04Berücksichtigungsmöglichkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung bei Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2005

…konkreten Angaben gemacht. Der von der Bw. in der Anfechtungserklärung angeführte "Irrtum" (Täuschung) war somit nicht wesentlich und auch nicht vom Geschenkgeber veranlasst, betraf dieser doch nicht den vereinbarten Geschenkgegenstand, nämlich den "GmbH- Geschäftsanteil" als solchen, sondern eine in der Zukunft liegende Erwartung. Wenn die…

UFSW RV/0587-W/04Vorläufige Bescheiderlassung in Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…kommt der § 200 BAO zum Einsatz. In der Literatur wird dazu die Ansicht vertreten, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden dürfen, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger…

UFSW RV/2509-W/02Liebhaberei bei Vermietung eines Blockhauses mit drei Appartements; Vorläufige Veranlagung nach 13 Jahren Beobachtung und Erfüllung der Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…00 erzielt worden. Demzufolge sei der in Zukunft liegende Beobachtungszeitraum notwendig um endgültig zu entscheiden. Daher sei die Berufung ad Vorläufigkeit abzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 29. August 2001 stellte die steuerliche Vertretung des Bw den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die…

UFSI RV/0226-I/05Steuerliche Behandlung der Versicherungssteuer bei fremdfinanzierter Rentenversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…in denen im Zeitpunkt der Bescheiderteilung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, Seite 2102, 2. Absatz; ÖStZ 1986,160; FJ 1999, 80). Da auch im gegenständlichen Fall in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant…

UFSW RV/0492-W/04Rechtmäßigkeit der Erlassung eines vorläufigen Bescheides (wegen Ungewissheit, ob Liebhaberei vorliegt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. Da für die Beantwortung der Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam ist…

UFSK RV/0387-K/02Aufwendungen im Zusammenhang mit der Benützung eines Fremdfahrzeuges als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 200). So kann etwa für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein und haben daher in diesem Falle die bezughabenden Bescheide vorläufig zu ergehen. Wenn…

UFSW RV/0316-W/09Liebhaberei - Änderung der Bewirtschaftungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…"in denen im Zeitpunkt der Bescheiderstellung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind"(vgl. Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, S. 2102, 2. Absatz; Ritz ÖStZ 1986, 160). Zu berücksichtigen wäre im vorliegenden Fall, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…

UFSW RV/3829-W/10Kursschwankungen einer Fremdwährung als ungewisse Faktoren für eine vorläufige Bescheiderlassung iZm einer Liebhabereibeurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss sei. Nach herrschender Rechtsauffassung dürften Bescheide dann vorläufig erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant seien. Im gegenständlichen Fall sei für die Frage, ob Liebhaberei vorliege, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre…

UFSI RV/0286-I/07Stellt eine außergerichtliche Anfechtungserklärung durch die Geschenknehmerin und deren Annahme durch den Geschenkgeber eine mit Erfolg durchgeführte Anfechtung einer Schenkung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2007

…konkreten Angaben gemacht. Der von der Bw. in der Anfechtungserklärung angeführte "Irrtum" (Täuschung) war somit nicht wesentlich und auch nicht vom Geschenkgeber veranlasst, betraf dieser doch nicht den vereinbarten Geschenkgegenstand, nämlich den "GmbH- Geschäftsanteil" als solchen, sondern eine in der Zukunft liegende Erwartung. Wenn die…

UFSL RV/0377-L/07Verdeckte Ausschüttung im Falle einer Darlehensübernahme vom Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…Auch bei strenger Auslegung des Niederstwertprinzips könne von der Finanzverwaltung nicht erwartet werden, dass in der Zukunft liegende Ereignisse im Zeitpunkt von Geschäftsabschlüssen vorhergesehen werden könnten. Dabei verweise man auf EStR Rz 2374. Bei der Vorgangsweise der BP könne man sich des Eindrucks nicht erwehren…

UFSW RV/0452-W/02Liebhaberei bei Herstellung eines Naturfilmes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2003

…Marketing für eine eventuell in der Zukunft liegende Tätigkeit betrieben hat, ist im übrigen auch nicht behauptet worden. Die Argumentation bezüglich dieses Filmes war immer nur dessen Verkaufserfolg. Ob ein weiterer, nach dem Prüfungszeitraum fertiggestellter Film eine Marketingmaßnahme für eine eventuell in der Zukunft liegende…

UFSG RV/0205-G/07Liebhaberei bei nebenberuflicher Rechtsanwaltstätigkeit: Wiederaufnahme des Verfahrens und Kriterienprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…also in der Zukunft liegende Sachverhalte bedeutsam, und können daher vorläufige Bescheide gem § 200 BAG erlassen werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder…

UFSG RV/0487-G/06Aufwendungen für die eigene (Zweit)Wohnung als Betriebsausgaben und damit zusammenhängender Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…03). Aus diesem Grund ergeht die Berufungsentscheidung vorläufig. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO dürfen nämlich vorläufige Bescheide vor allem auch dann erlassen werden, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (vgl. Ritz, BAO3, § 200 Tz 5). Im Rahmen dieser…

UFSG RV/0451-G/04Liebhaberei bei Vermietung von neun Eigentumswohnungen: Kleine Vermietung, vorläufige Abgabenfestsetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…behaftet. Nach herrschender Rechtsauffassung dürfen Bescheide dann vorläufig erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein. Daher dürfen diesfalls die betroffenen Bescheide vorläufig erlassen werden…