…ist daher die Wirkung der Rechtskraft eines einen Antrag ab einem bestimmten Zeitpunkt abweisenden Bescheides für die nach der Bescheiderlassung in Zukunft liegenden Zeiträume nicht gegeben, weil für die Zeit nach Erlassung des Abweisungsbescheides das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht festgestellt ist…
…Für diesen Zeitraum ergibt sich die inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides sohin daraus, dass unter Missachtung der Rechtskraftwirkung des rechtskräftigen abweisenden Bescheides vom 26. August 2003 neuerlich über dieselbe Sache abgesprochen worden ist. Die Bw. ist nigerianische Staatsangehörige und seit Dezember 1999 in Österreich aufhältig…
…Betätigung der Bw. bzw. deren Übereinstimmung mit der erstellten Prognose zu beobachten. Vorläufige Bescheide dürfen nach hA vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der…
…dass in einem Abweisungsbescheid ein Abspruch für in der Zukunft liegende Zeiträume erfolgt (vgl UFS 20.7.2012, RV/0429-I/11). Die ordentliche Revision ist unzulässig (Art 133 Abs 4 B-VG), da mit dem gegenständlichen Erkenntnis keine Rechtsfrage zu lösen war, der grundsätzliche…
…beantragt werden kann, ist die bindende Wirkung eines einen Antrag ab einem bestimmten Zeitpunkt abweisenden Bescheides für die zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung in Zukunft liegenden Zeiträume nicht gegeben, weil für diese Zeiträume das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht festgestellt ist. Insofern ist…
…mit dem über das (Nicht)Bestehen eines Familienbeihilfenanspruches für einen weit in der Zukunft liegenden Zeitraum abgesprochen wurde, erfolgte somit lediglich aus dem Grund, dass das Beihilfenrecht eine inhaltliche bescheidmäßige Erledigung zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht vorsieht und dieser daher ohne Rechtsgrundlage…
…Fälle, in denen in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungswesentlich sind, ist die Erlassung vorläufiger Bescheide (§ 200 BAO) vorgesehen (Ritz, BAO5, § 200 Tz 5). Im Zusammenhang mit der Annahme von Liebhaberei ist die Beurteilung, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein wirtschaftlicher Gesamterfolg erzielt werden kann, grundsätzlich…
…Vorläufige Bescheid dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann etwa nach der Judikatur für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein. Daher dürfen diesfalls die betroffenen Bescheide vorläufig erlassen…
…Juni 2007 wurde der Umsatzsteuerbescheid vom 21.Mai 2007 insofern geändert als die Abgabe endgültig festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant seien…
…konkreten Angaben gemacht. Der von der Bw. in der Anfechtungserklärung angeführte "Irrtum" (Täuschung) war somit nicht wesentlich und auch nicht vom Geschenkgeber veranlasst, betraf dieser doch nicht den vereinbarten Geschenkgegenstand, nämlich den "GmbH- Geschäftsanteil" als solchen, sondern eine in der Zukunft liegende Erwartung. Wenn die…
…kommt der § 200 BAO zum Einsatz. In der Literatur wird dazu die Ansicht vertreten, dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden dürfen, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger…
…00 erzielt worden. Demzufolge sei der in Zukunft liegende Beobachtungszeitraum notwendig um endgültig zu entscheiden. Daher sei die Berufung ad Vorläufigkeit abzuweisen gewesen. Mit Eingabe vom 29. August 2001 stellte die steuerliche Vertretung des Bw den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die…
…in denen im Zeitpunkt der Bescheiderteilung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, Seite 2102, 2. Absatz; ÖStZ 1986,160; FJ 1999, 80). Da auch im gegenständlichen Fall in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant…
…liegen müsse, wovon nur dann die Rede sein könne, wenn es sich um dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit (nicht aber der Zukunft) handelt. Nach Überzeugung des Gerichtes dürfen im gegebenen Zusammenhang vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden, wenn in…
…sondern der Ausgang des Spiels davon abhing, welches bereits stattgefundene Rennen nach dem Setzen ausgewählt wurde (vgl. auch VwGH 17.2.2010, 2009/17/0237 und 2010/17/0006). Da sich die Tipps nicht auf ein bestimmtes, in der Zukunft liegendes Ereignis (mit ungewissem Ausgang…
…bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen keine Vorläufigkeit (siehe Ritz, BAO, Kommentar, 4. Aufl., Rz. 1 zu § 200 BAO, und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind…
…Zeitpunkt, in welchem die Bf. ihren Gesellschaftern die entsprechenden Geldmittel überlassen hat und diese den Gesellschafter wirtschaftlich zugeflossen sind, und nicht etwa dem mehr als zehn Jahre davorliegendem Zeitpunkt des Abschlusses des kontokorrentmäßigen Darlehensvertrags bzw. dem in der Zukunft liegenden vereinbarten Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns. Für…
…ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. Da für die Beantwortung der Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam ist…
…daraus keine Beschwerdelegitimation in Hinblick auf eine etwaige in der Zukunft liegende Haftungsinanspruchnahme der BF abgeleitet werden könnte. Wenn die BF vorbringt, die Einbringung einer Beschwerde sei nach § 260 Abs 2 BAO auch vor Beginn der Rechtsmittelfrist möglich, übersieht sie, dass in diesem Fall ja…
…werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 200). So kann etwa für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein und haben daher in diesem Falle die bezughabenden Bescheide vorläufig zu ergehen. Wenn…