…außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Da in der Berufung nur von Zahlungen zur Bestreitung des Unterhaltes an die in Bosnien lebende Mutter die Rede ist, hat das Finanzamt über die Berufung völlig zurecht abweislich entschieden. Erst im Vorlageantrag werden Arzt- und Behandlungskosten eingewendet. Nach der Rechtslage…
…4 Z 3 lit. a und c abgegolten, und zwar auch dann, wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3 EStG 1988) Anspruch auf diese Beträge hat..... Z 4 Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit…
…für ihren im Ausland lebenden Sohn nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, weswegen auch allfällige Unterhaltsleistungen nicht mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten sind. Demzufolge hat die steuerliche Berücksichtigung von allfälligen Unterhaltszahlungen nach den Ausführungen im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes…
…stehe der Unterhaltsabsetzbetrag nicht zu. Dies bedeute keine Diskriminierung der Unterhaltsverpflichteten mit im Ausland lebenden Kindern, weil der Heimatstaat des Kindes in Form von Geld- und Sachleistungen für eine entsprechende Abgeltung der Kinderlasten sorge. Daraufhin beantragte der Einschreiter durch seinen steuerlichen Vertreter die Entscheidung über…
…ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag von 38,20 € monatlich zu. Dies treffe auch für im Ausland lebende Kinder zu. Um eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zu vermeiden, seien einheitliche Pauschalsätze bei der österreichischen Steuerberechnung…
…November 2003, in dem von einer Pauschale von € 50,00 pro Kind und Monat die Rede ist. Dazu ist anzumerken, dass eine Pauschalabgeltung von Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige minderjährige Kinder sich aus dem § 34 des Einkommensteuergesetzes nicht ableiten lässt. Eine steuerliche Berücksichtigung…
…gleichartige ausländische Beihilfe bestanden hat. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die in B lebenden Eltern wegen der im strittigen Zeitraum herrschenden Kriegswirren, die Voraussetzungen zum Bezug einer bn Beihilfe nicht erfüllt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aber festgehalten, dass trotz Vorlage der…
…gleichartige ausländische Beihilfe bestanden hat. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die in B lebenden Eltern wegen der im strittigen Zeitraum herrschenden Kriegswirren, die Voraussetzungen zum Bezug einer bn Beihilfe nicht erfüllt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aber festgehalten, dass trotz Vorlage der…
…gleichartige ausländische Beihilfe bestanden hat. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die in B lebenden Eltern wegen der im strittigen Zeitraum herrschenden Kriegswirren, die Voraussetzungen zum Bezug einer bn Beihilfe nicht erfüllt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aber festgehalten, dass trotz Vorlage der…
…und führte aus, dass die Erstbehörde offensichtlich trotz vorgelegter öffentlicher Urkunden die überwiegende bzw urkundlich bescheinigte sogar alleinige Kostentragung des Bw für seine beiden in B lebenden minderjährigen Enkelkinder im Antragszeitraum (Kriegsereignisse in B-H) für nicht glaubhaft bzw nicht nachgewiesen erachte. Dies sei umso…
…gleichartige ausländische Beihilfe bestanden hat. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die in B lebenden Eltern wegen der im strittigen Zeitraum herrschenden Kriegswirren, die Voraussetzungen zum Bezug einer bn Beihilfe nicht erfüllt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aber festgehalten, dass trotz Vorlage der…
…Nach der VO (EWG) 1408/71 (Art 13, 73) besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen (Familienbeihilfe) im "Beschäftigungsland" (Österreich) auch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Diese Ansprüche könnten jedoch mit jenen der Mutter konkurrieren, wenn sie in Ungarn Anspruch auf Familienbeihilfe (Kindergeld) hätte…
…die Kosten für Familienheimfahrten nur dann steuerlich anzuerkennen seien, wenn der im Ausland lebende Ehepartner Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit von über S 30.000,00 im Jahr erziele. Im vorliegenden Fall liege der Verdienst der Gattin des Bw. als Näherin deutlich unter dieser Grenze. Mit…
…ist darauf zu verweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe der Bw. gewesen wäre, diese im Ausland lebende Person als Zeugen stellig zu machen, sofern dies ihrer Meinung nach der Wahrheitsfindung dienlich gewesen wäre (vgl. zB VwGH 24.6.2003, 2001/14/0084…
…des Hauptwohnsitzes führte der Bw aus, dass sich dieser nach wie vor in Deutschland befinde. In Österreich bewohne er ein Zimmer im Haus seiner Schwester, um seine dort lebende Mutter zu besuchen, weshalb er auch keinen Mietvertrag vorlegen könne. Eigentümer seines Hauptwohnsitzes in Deutschland sei…
…abweisende) Berufungsvorentscheidung, mit der der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert wurde, dass auch die geltend gemachten Familienheimfahrten und Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende minderjährige Kinder keine steuerliche Berücksichtigung mehr fanden. Zwecks Begründung der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sei der steuerliche Vertreter am 15. November 2004 in…
…fehlende Lieferscheine, mangelhafte Inventuren, "Buchungen ohne Beleg hinsichtlich Zahlungen von Verbindlichkeiten im Iran udgl") waren Zuschätzungen in Form von Sicherheitszuschlägen (SZ) vorgenommen worden. Weiters waren die bis dahin als Darlehen bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber im Ausland lebenden, nahen Angehörigen und Bekannten mangels geeigneter Nachweise zum Zeitpunkt…
…für die Abgabenbehörde aufgrund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet. Andernfalls hat die Abgabenbehörde den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Siehe dazu Tz 15 BP-Bericht. Es ist Aufgabe des geprüften Unternehmens, im Ausland lebende Personen als Zeugen stellig zu machen…
…im Ausland lebende Geschäftspartner oder sonstige Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 29. Mai 2001, 96/14/0069). Davon abgesehen war es im gegebenen Zusammenhang - der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Beschwerdeführerin - aber auch unerheblich…
…die bei ihrer Mutter in der Schweiz lebt, nicht gegeben. Nach der Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b sind für die Abgeltung von bestehenden Unterhaltslasten für nicht haushaltszugehörige Kinder einheitliche Pauschbeträge vorgesehen. Dies gilt auch für ständig im Ausland lebende Kinder. Voraussetzung…