…nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bei Ausfuhrlieferungen keine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit dar. Ad nicht anerkannte Vorsteuerbeträge Dem Vorwurf, die Eingangsrechungen enthielten nicht die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände und nicht den Tag der Lieferung sei entgegenzuhalten, dass sämtliche Warengeschäfte des Bw…
…Dezember 2003 einen Vorsteuerbetrag von 105.000,00 € in Abzug gebracht. Als Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder als Art und Umfang der sonstigen Leistung würden "bauliche Investitionen" ausgewiesen. Eine weitere Konkretisierung des Leistungsaustausches oder ein Hinweis auf andere Belege sei der…
…mit der Begründung, sie habe Schnittblumen und Bindegrün von einem Lieferanten bezogen, der einen Großhandel betreibe. Im Großhandel würden andere handelsübliche Bezeichnungen und andere Mengenangaben verwendet als im Einzelhandel. Auf einem Großhandelsmarktplatz würden die Handelsgeschäfte unter Kaufleuten in kurzer Zeit abgewickelt. Es wäre unzumutbar, die …
…da sie nicht den formalen Voraussetzungen entspricht. Demnach scheint keine Menge und handelsübliche Bezeichnung auf. Diese Begründung bezieht sich offensichtlich auf eine Rechnung der YKG an die XGmbH vom 30.5.2003. In dieser Rechnung wird die Investitionsablöse für das Objekt Adr.Objekt von der…
…wenn nicht die in den Anmeldungen erklärten und durch vorgelegte Unterlagen belegten Waren, sondern unter Täuschung der Zollbehörden Waren anderer handelsüblicher Bezeichnung und mit einem niedrigeren Zollsatz belastet in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, die in den Anmeldungen nicht bloß allgemein als "Reis" erklärt…
…wenn nicht die in den Anmeldungen erklärten und durch vorgelegte Unterlagen belegten Waren, sondern unter Täuschung der Zollbehörden Waren anderer handelsüblicher Bezeichnung und mit einem niedrigeren Zollsatz belastet in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, die in den Anmeldungen nicht bloß allgemein als "Reis" erklärt…
…wenn nicht die in den Anmeldungen erklärten und durch vorgelegte Unterlagen belegten Waren, sondern unter Täuschung der Zollbehörden Waren anderer handelsüblicher Bezeichnung und mit einem niedrigeren Zollsatz belastet in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, die in den Anmeldungen nicht bloß allgemein als "Reis" erklärt…
…Warennummer führe nicht zu einer Entziehung nach Art. 203 ZK, wenn eine Ware handelsüblich richtig bezeichnet worden sei. Es sei auch die Eröffnung des Versandverfahrens in Deutschland eine Zollanmeldung gewesen. Wenn die Warenbezeichnung falsch oder unzureichend sein sollte, so wäre die Zollschuld bereits in Deutschland…
…2004 angeführten Lieferungen fehle, sich an der in diesen Rechnungen angeführten Anschrift der X.- GmbH tatsächlich kein Unternehmen befinde und mangels Angabe der handelsüblichen Bezeichnung der in Rechnung gestellten Waren eine Überprüfung des Warenflusses ohne erheblichen Aufwand der Abgabenbehörden nicht möglich sei, werde der von…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; | 3. | die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; | 4. | den Tag der Lieferung oder der sonstigen…
…wenn nicht die in den Anmeldungen erklärten und durch vorgelegte Unterlagen belegten Waren, sondern unter Täuschung der Zollbehörden Waren anderer handelsüblicher Bezeichnung und mit einem niedrigeren Zollsatz belastet in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, die in den Anmeldungen nicht bloß allgemein als "Reis" erklärt…
…Kautabak, Schnupftabak oder Tabakmehl verwendbar ist (Position 2403). Demnach ist Wasserpfeifentabak der Warennummer 2403 1010 zuzuordnen und als handelsübliche Bezeichnung für Wasserpfeifentabak ist "Allgemein verarbeiteter Tabak" oder auch "Rauchtabak" anzuführen. In den verfahrensgegenständlichen Zollanmeldungen wurde von der Bf, die Warenbeschaffenheit weder in Form der Warennummer…
…angegeben und im Feld 33 die Warennummer 85254099 00 angeführt. Tatsächlich hat es sich um digitale Einzelbild-Videokameras der Warennummer 85254011 00 gehandelt. Es entsprach daher weder die handelsübliche Bezeichnung noch die Warennummer, beides war unrichtig. Die Angaben in den Feldern 31 und 33 waren…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Unternehmen [...] geht die für das Vorliegen einer Rechnung gem. § 11 geforderte Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Ware eindeutig nicht hervor. Dieser Eingangsrechnung wurden vier Blätter angeschlossen, aus denen eine Auflistung von Gegenständen hervorgeht [...]; ob sich jedoch die Gegenstände auf der Liste auf die ,Einrichtung…
…Vorsteuerbeträge damit, dass die Begriffe "Umpacken, Retouren aufarbeiten, etikettieren, kuvertieren, einpacken etc" eine ausreichende handelsübliche Bezeichnung darstellten. Hinsichtlich des Abrechnungszeitraumes sei nach dem Kommentar zum UStG 1994 von Ruppe im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet werde, der Tag anzugeben, an…
…demselben Steuersatz zusammengefasst werden. Bei unterschiedlichen Steuersätzen müssen die Entgelte getrennt ausgewiesen werden." Wenn die Außenprüfung meine, nicht die Aufteilung des Entgeltes, sondern vielmehr die handelsübliche Bezeichnung der Rechnungspositionen sei vorzusehen, so sei festzuhalten, dass eben entsprechend dem Kaufvertrag Inventarlisten vorlägen, welche sehr wohl eine…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: ... 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; ... Sonstige Leistungen müssen genau bezeichnet sein, Art und Umfang der Leistung muss ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…