Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…der Firmenliegenschaft erfolgten, so kann die Nichtanzeige dieser tatsächlich vollzogenen Grundstückstransaktion an das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien nur als eine grobe Sorgfaltsverletzung durch beide Beschuldigte angesehen werden. Im Rahmen einer Zeugeneinvernahme durch die zuständigen Prüfungsorgane der Großbetriebsprüfung Wien vom 7. Oktober 2003…
…Zollamt X. ins Treffen geführten Erwägungen, im Verhalten des Bf. und seiner Sekretärin eine grobe Sorgfaltsverletzung zu erblicken, die die Annahme bloß eines minderen Grades des Versehens als eine leichte Fahrlässigkeit ausschließen ließe, kann der Unabhängige Finanzsenat im Lichte des vorliegenden Aktengeschehens nicht teilen. Der…
…zum konkreten Feststellungsbescheid 2010 weder eine Berufung noch - nach dem Vorbringen der Bw. - ein Fristverlängerungsantrag im Fristenbuch vermerkt war. Gerade das Sachverhaltsvorbringen der Bw. zeigt daher eine grobe Sorgfaltsverletzung der steuerlichen Vertretung auf, die nicht mehr als minderer Grad des Versehens (§ 308 Abs. 1 BAO…
…zu seinen Gunsten nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit zu führen. Die Prüfung der Frage, ob allenfalls der solcherart nicht auszuschließende Rechtsirrtum den Beschuldigten als grobe Sorgfaltsverletzung im Sinne des § 34 Abs.3 FinStrG vorzuwerfen wäre, erübrigt sich jedoch aus folgendem Grund: Gemäß …
…ob im gegenständlichen Fall lediglich eine Verquickung unglücklicher Umstände oder ein bloßer Arbeitsfehler (und damit eine entschuldbare Fehlleistung) oder doch eine grobe Sorgfaltsverletzung von Mitarbeitern eines der beteiligten Unternehmen vorgelegen hat. Da aus der von den Zollbehörden bisher erhobenen Sachlage die bezüglich der Anwendung des…
…Täter, teilweise als Beitragstäter, begehrt und dabei ausgeführt: Der Beschuldigte habe tatsächlich grob fahrlässig gehandelt. Bei der Feststellung des Sachverhaltes seien dem Spruchsenat schwerwiegende Fehler unterlaufen: Es sei bei der Beurteilung des Schuldgehaltes des [Handelns des] Beschuldigten schlichtweg ignoriert worden, dass er selbst gewesen ist…
…Aus dem Vorbringen des Bw. sei aber zweifelsfrei abzuleiten, dass ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Über die Berufung wurde erwogen: Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende am 16. August 2007 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlung für das dritte…
…Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet worden seien. Jedenfalls treffe den Bw. aus folgenden Gründen an der Säumnis kein grobes Verschulden: Ausschließliche Ursache der um lediglich 3 Tage verspäteten Überweisung sei die verspätete Zustellung der Buchungsmitteilung Nr. 5 gewesen. Nach Erhalt dieser Buchungsmitteilung, aus welcher der Fälligkeitszeitpunkt und…
…dass die Bf. bei Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtungen das übliche Maß einer objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt unbeachtet gelassen hat, kann ihr bei Gesamtbetrachtung der Situation ihr offensichtlich sorgloser Umgang mit abgabenrechtlichen Bestimmungen "nur" als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Da für die angelastete Abgabenhinterziehung nach § 33…
…Verkehr mit Behörden für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und persönlich zumutbare Sorgalt außer Acht gelassen. Diese Unterlassung stellt eine auffallende Sorgfaltsverletzung und damit grobes Verschulden dar, das die Festsetzung der Säumniszuschläge nicht zu verhindern vermag. Daran kann auch der in der Berufung…
…Vorkehrungen getroffen worden, da der Fehler erst einen Monat nach Fälligkeit der betroffenen Abgaben festgestellt worden sei und müsse eine auffallende Sorgfaltsverletzung und damit ein grobes Verschulden festgestellt werden. Die Voraussetzung für eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge, nämlich das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens, sei im gegenständlichen…
…für den Bw nicht möglich gewesen sei, von den Unstimmigkeiten Kenntnis zu erlangen und diese in weiterer Folge aufzuzeigen. Im Einkommensteuerbescheid sei nämlich kein Zeitraum für diese Einkünfte eingetragen, sodass ihn keinesfalls grobes Verschulden im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO treffe. Gemäß…
…Vorschriften erst gar nicht enthalte. Ein "Übersehen" oder "Vergessen" könne hier nur das durchschnittliche Maß an Fahrlässigkeit, nicht aber eine ein solches Maß beträchtlich übersteigende Sorgfaltsverletzung sein. Aus diesen Gründen sei das Finanzstrafverfahren gegen den Bw. wegen Fehlens der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 34 FinStrG einzustellen…
…der österreichischen Steuergesetze "KODEX Steuerrecht" die verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften erst gar nicht enthalte. Ein "Übersehen" oder "Vergessen" könne hier nur das durchschnittliche Maß an Fahrlässigkeit, nicht aber eine ein solches Maß beträchtlich übersteigende Sorgfaltsverletzung sein. Auch habe das Zollamt nicht konkret jenes Verhalten des Bw. bezeichnet…
…bedrohende Vorgänge von seinen diesbezüglichen abgabenrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer der C-AG abgelenkt worden ist, liegt in diesem Zusammenhang zwar keine grobe Fahrlässigkeit, aber doch eine Sorgfaltsverletzung in einem derartigen Ausmaß vor, dass sie nicht als eine entschuldbare Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Da sich der…
…Jänner 2003) versendet worden ist, eine Sorgfaltsverletzung der Mitarbeiter der Bw. darstellt. Ein grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist jedoch nicht schädlich. Entscheidend ist, ob der Bw. grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Da jedoch im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine…
…die Bw. umso mehr veranlassen müssen, sich mit der Gebarung am Abgabenkonto zu beschäftigen. Diese Unterlassung stellt eine auffallende Sorgfaltsverletzung und somit ein grobes Verschulden dar, das die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht zu verhindern vermag. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des §…
…auftretende Verfehlung durchaus grob fahrlässiges Verhalten bedeuten. Der Gerichtshof wies auch darauf hin, dass die in den Rechtsvorschriften auftauchenden verschiedenen Termini wie "offensichtliche", "offenkundige" oder "grobe" Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang nicht zu unterscheiden sind, sondern Art. 239 ZK nur eine zweistufige Gliederung der Sorgfaltsverletzung meint…
…auftretende Verfehlung durchaus grob fahrlässiges Verhalten bedeuten. Der Gerichtshof wies auch darauf hin, dass die in den Rechtsvorschriften auftauchenden verschiedenen Termini wie "offensichtliche", "offenkundige" oder "grobe" Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang nicht zu unterscheiden sind, sondern Art. 239 ZK nur eine zweistufige Gliederung der Sorgfaltsverletzung meint…