…6% Lohnsteuer einbehalten wurde. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 69 Abs. 5 gilt als Bezug, der mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 zu versteuern ist. Nach dem unstrittigen Sachverhalt hat die Bw. im Jahr (2005) gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, und zwar für…
…Dienstgeber beschäftigt gewesen sei. Der (zeitweise) gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte liege daher nicht vor. Dieses Vorbringen steht jedoch in Widerspruch zur Aktenlage: Laut den vorliegenden Lohnzetteln erhielt der Bw. im Zeitraum 2. bis 15. August 2004 Bezüge sowohl von der Fa. U als auch…
…ihren erklärten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielt habe, nicht widerlegt werden, weshalb der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall eine Schätzungsberechtigung schon dem Grunde nach nicht zukommt. Gemäß der Bestimmung des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG (zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte) hat…
…somit im Zeitraum von 21. März 2005 bis Ende des Jahres 2005 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die beiden genannten Lohnzettel dokumentiert. Die Ansicht des Bw., dass ein Antrag auf…
…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die die Bezüge aus den beiden Arbeitsverhältnissen hintereinander bezogen wurden. Das Finanzamt hat allerdings, von der Bw. nicht…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der getrennten Lohnversteuerung zweier jeweils…
…hierbei jeweils um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Berufungswerber hat somit im Jahr 2005 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
…2003) bzw. um 60,62 € (2004). Siehe auch Doralt, Tz 91 zu § 17. Durch den gleichzeitigen Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte in den berufungsgegenständlichen Jahren ist der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Schon aus diesem Grund steht fest, dass das FA…
…vorlägen, da der Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb sei eine Zurückziehung seines Antrages nicht möglich. Im fristgerecht eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wies der Bw. darauf hin…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt, als bei der getrennten Lohnversteuerung zweier jeweils…
…zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 1.495,24 €, das sind umgerechnet 20.574,95 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 1998: gleichzeitiger Bezug von…
…dass der Beschuldigte im September 2005 die Arbeitnehmerveranlagungen für 2001, 2002 und 2003 und irrtümlicherweise auch eine Arbeitnehmerveranlagung für 2004 bei der Abgabenbehörde eingereicht habe, in welcher keine Angaben in Bezug auf die erzielten Einkünfte erfolgten, sei ihm anzulasten. Es müsse aber auch geprüft werden…
…EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung als lohnsteuerpflichtiger Bezug. Es kommt hier bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung aus einem beendeten Beschäftigungsverhältnis und bei gleichzeitigem Bezug aus einem neuen Beschäftigungsverhältnis trotz Vorliegens von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften mangels gleichzeitigem Vorliegen zweier Beschäftigungsverhältnisse zu keiner tatsächlichen Überschneidung von Lohnzahlungszeiträumen…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, 3. im Kalenderjahr Bezüge…
…oder nicht bzw., ob die festgesetzte Einkommensteuer richtig berechnet wurde oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug…
…03) gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der getrennten Lohnversteuerung zweier jeweils…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der getrennten Lohnversteuerung zweier jeweils…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…