…er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7 oder 8 EStG…
…ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt oder nicht bzw., ob die festgesetzte Einkommensteuer richtig berechnet wurde oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften…
…EStG idgF hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu leisten. Für Lohnsteuerpflichtige sind die Vorauszahlungen nur in den Fällen des § 41 Abs 1 Z 1 und 2 im Kalenderjahr zumindest gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert wurden…
…nachstehendem Inhalt übermittelt: "Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: - andere Einkünfte von mehr als 730 Euro, - gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, - Zufluss von Bezügen gemäß …
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…rechtliche Frage, ob bei einer derartigen Konstellation ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dann ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die…
…1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden) gegeben ist - im Rahmen der Veranlagung erfasst, dann besteht im Veranlagungsverfahren keine Bindung an die Ergebnisse eines Lohnsteuerverfahrens; die Einkommensteuerveranlagung ist vielmehr von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig…
…EStG) 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut den von den jeweiligen Arbeitgebern der Bw. dem Finanzamt übermittelten…
…der nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogenen restlichen, an sich steuerfreien Einkünfte) bzw. § 41 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988 (zumindest zeitweiser gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen, beim bisherigen Lohnsteuerabzug gesondert versteuerten Einkünften bzw. Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs…
…Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67 leg. cit. entweder steuerfrei bleiben oder mit festen…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert worden sind, bezogen worden sind. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung würde sich unstrittig ergeben, dass die Berufungswerberin in der Zeit von 1.1.2007 bis 30.6.2007…
…Bezug von mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 2.646,64 €, das sind umgerechnet 36.418,56 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 2001: zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei…
…Folge seine weiteren Einkünfte - welche von seinem Steuerberater errechnet würden - hinzugezählt würden, wenngleich dieses durch die Belehrungen im verwendeten Formular L 1 (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2004), nämlich "Beziehen Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere steuerpflichtige Einkünfte (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben oder Werbungskosten) von mehr als 730…
…6 vom 15. November 2004 verwiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einem gleichzeitigen Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden würden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei (Fa. B…
…habe bei mehreren Banken Kreditraten zurückzuzahlen und sonstige Ratenzahlungen zu bedienen. Diese Steuerschuld würde ihn um ein Vielfaches mehr belasten. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2004 als unbegründet ab. Bei gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften sei eine…
…gestellt der Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides auf richtigerweise € 1.384,--." Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde mit nachstehender Begründung erlassen: "Bei gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Dabei werden alle Einkünfte zusammen gerechnet…
…veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Sie haben laut Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Kalenderjahr 2005 für die Zeit vom 1. 1. - 16. 10. 05 von der Firma F…
…EStG) 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut den, von den jeweiligen Arbeitgebern des Bw, dem Finanzamt übermittelten…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Dadurch, dass der Bw. neben seinem seit März 2005 laufenden Bezug bei der Fa. L. im August 2005 einen weiteren lohnsteuerpflichtigen Bezug von der Bauarbeiter -…
…dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend…