…zu berücksichtigenden bezugsauszahlenden Stellen auch die Bezugszeiten. Diesen ist entgegen den Ausführungen in der Berufung sehr wohl zu entnehmen, dass zeitweise gleichzeitig von zwei verschiedenen Arbeitgebern (und zwar im Juni 2004) lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind und zwar von…
…§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung durchzuführen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen werden würden. Von einem gleichzeitigen Bezug sei auch dann auszugehen, wenn z. B. neben einem…
…1 Z 2 EStG 1988 in der Fassung BGBl. 1996/201 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Zweck der Pflichtveranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Abweisung wie folgt: "Gem. § 41 (1) EStG 1988 liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn 1. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, 2. im Kalenderjahr Bezüge gem. § 69 Abs 2, 3…
…2007: Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung Land Oberösterreich Sowohl aus diesem Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung als auch aus den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Lohnzetteldaten ergibt sich also, dass die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2003 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich…
…bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. ..." § 41 Abs. 1 EStG 1988 lautet auszugsweise zitiert: "(1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn ... 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen werden. ..…
…vorliegenden Fall nur der in Z. 2 dieser Gesetzesstelle normierte Grund in Frage kommt. Danach ist eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Im § 41 Abs…
…Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Im Fall der Bw. steht fest, dass sie in den Streitjahren 2003 bis 2005 zwei…
…die steuerfreien Einkünfte (Juli) entfällt (vgl. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19. Februar 2008). 2. Einkommensteuer für 2006 Es hat eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen, weil der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unbestrittenermaßen - zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte im…
…23. November 2009 die Berufung laut Abschnitt C) als unbegründet ab und führte zur Begründung aus: Gemäß § 41 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrer lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Laut…
…die Berufungsvorentscheidung, mit der es die Berufung als unbegründet abwies. Zur Begründung wurde ausgeführt: Gemäß § 41 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Laut Aktenlage sei die Bw. vom…
…im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind...." § 45 Abs 1 EStG lautet: "Der Steuerpflichtige hat auf die Einkommensteuer einschließlich jener gemäß § 37 Abs. 8 Vorauszahlungen zu entrichten. "Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur in…
…6). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw. im Kalenderjahr 2008 zumindest zeitweise gleichzeitig (nämlich vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008) zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Verfahrensganges in dieser…
…22 Euro nicht übersteigen. Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
… 41 Abs. 1 EStG 1988 liege ein Pflichtveranlagungstatbestand ua. dann vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen worden seien. Im gegenständlichen Fall habe die Bw. von der Y-AG für den Zeitraum…
…Sozialversicherung vom 13. November 2007 als auch aus den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Lohnzetteldaten (zu beiden siehe oben im Sachverhaltsteil der Berufungsentscheidung), dass der Bw. im Kalenderjahr 2003 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich die Urlaubsabfindung…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur…
…41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 sind nicht gegeben, da der Bw. im Kalenderjahr 2003 nicht zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat), jedoch der "besondere Progressionsvorbehalt" des § 3 Abs. 2 EStG…
…mit Berufungsvorentscheidung ab. Die Begründung lautet wie folgt: "Gem. § 41 (1) Z. 2 EStG 1988 ist eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünfte zwingend durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Sie haben…
…hier der Fall gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, war eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, aaO, § 41 Anm. 7). Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…