…Darlehen NM und Darlehen CM bereinigt, ohne dass eine Rückzahlung erfolgt wäre. Auf Grund dieser Feststellungen der Betriebsprüfung lagen gewichtige Anhaltspunkte für die Entstehung des Abgabenanspruches hinsichtlich der Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 1997 - 1999 und der Kapitalertragteuer 2000 in der im Sicherstellungsauftrag angeführten Höhe vor…
…in seinem Büro, weder nachvollziehbar noch glaubwürdig erscheint. Auf Grund der zuvor angeführten Feststellungen liegen somit zumindest gewichtige Anhaltspunkte für die Erbringung der in den Eingangsrechnungen erfassten Leistungen - unabhängig von deren tatsächlicher Existenz - nicht durch die angegebenen Subfirmen sondern durch die Bw. und damit für…
…0047). Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 17.12.1996, 95/14/0130, oder vom…
…des Ermittlungsverfahrens gesetzt werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
…dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind ( VwGH 26.11.2002, 99/15/0076). Die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld wurde…
…mit Schriftsatz vom 27. April 2007 das Rechtsmittel der Berufung. Voraussetzung für eine Sicherstellung sei, dass die Abgabenschuld durch Verwirklichung des abgabenrechtlichen Tatbestandes entstanden sei und gewichtige Anhaltspunkte für die Höhe, sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben seien. Der Annahme einer…
…gesetzt werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Der Bf war dem Zollamt PKW…
…Darüber hinaus sei mangels Zufahrtsmöglichkeit zum Haupthaus eine unternehmerische Nutzung gar nicht möglich. Diese bisher der Abgabenbehörde nicht bekannten Umstände würden gewichtige Anhaltspunkte darstellen, dass der Vorsteuerabzug zu Unrecht in Anspruch genommen worden sei. Sicherstellungsaufträge setzten eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden…
…sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung…
…demnach klar ableitbar, dass der Betrag seitens der Firma aufgebracht werden könne. Es lägen keine gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung vor. Darüber hinaus habe die Bank überdies kurzfristige Rahmenüberziehungen von € 1 Mio rasch und unbürokratisch genehmigt. Überdies sei auch…
…werden, dass Tatbestände verwirklicht wurden, an die das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft, bzw. lagen auf Grund der Feststellungen zumindest gewichtige Anhaltspunkte für die Entstehung des Abgabenanspruches vor. Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. VwGH 10.7.1996…
…sondern dass es genüge, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches…
…gesetzt werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht…
…feststehen musste, weil es genügte, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden war und gewichtige Anhaltspunkte über die Höhe der Abgabenschuld vorlagen. Das Zollamt konnte sich am 5. Dezember 2011 auf die Annahme der Gefährdung oder die wesentliche Erschwerung der Einbringung auf Tatsachenfeststellungen berufen, Umstände…
…sondern dass es genüge, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches…
…gesetzt werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht…
…die genaue Höhe der Abgabenschuld im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages noch nicht feststehen musste, weil es genügte, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden war und gewichtige Anhaltspunkte über die Höhe der Abgabenschuld vorlagen (VwGH 17.12.1996, 95/14/0130). Gemäß § 232 Abs…
…sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes gegeben ist und gewichtige Anhaltspunkte für die Höhe sowie für die Gefährdung und wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Von einer solchen Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung…
…gesetzt werden kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die…