…Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung (vgl. VwGH vom 22.10.1997, 95/13/0161). Verheirateten Personen steht der in Streit stehende Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Dauernd getrennt bedeutet nicht nur vorübergehend getrennt…
…Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung (vgl. VwGH vom 22.10.1997, 95/13/0161). Verheirateten Personen steht der in Streit stehende Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Dauernd getrennt bedeutet nicht nur vorübergehend getrennt…
…Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (Doralt, EStG-Kommentar, Band III, Tz 35 zu § 33 EStG 88). Vorliegendenfalls ist festzuhalten, dass eine (noch) aufrechte Ehe nach der Judikatur grundsätzlich gegen eine (dauernd) getrennte Lebensführung spricht (vgl. VwGH 22.10…
…auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, Band III, § 33 Tz 31 und Tz 35; Jakom, EStG § 33, Tz 36). Eine aufrechte Ehe - die im vorliegenden Fall unbestritten vorliegt - spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung; es…
…in einer Gemeinschaft mit ihrem Ehepartner, Herrn I., lebe. Eine aufrechte Ehe spreche grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung, es sei allerdings allgemein anerkannt, dass diese Vermutung im konkreten Fall widerlegbar sei. Wie immer im Steuerrecht seien für die sachgerechte Beurteilung die tatsächlichen Lebensumstände maßgeblich…
…ihrem Ehegatten dauernd (d.h. nicht nur vorübergehend, ohne eine eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen) getrennt lebt. Es besteht in diesen Fällen kein Wille zu einer eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden gemeinsamen Lebensführung. Dem von Ihnen vorgelegten Notariatsakt ist zu entnehmen, dass Sie und Ihr Ehegatte seit…
…Gesetzgeber von dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Bei den letztgenannten müssen sohin Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass das einer Ehe eigentümliche gemeinsame Wirtschaften mit gemeinsamen finanziellen Mitteln (vgl. die §§ 90 ff ABGB) nicht gegeben ist, weil der Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr besteht…
…VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177). Im Fall einer aufrechten Ehe eines Steuerpflichtigen mit zwei Wohnsitzen ist für die Annahme einer getrennten Lebensführung entscheidend, ob der Steuerpflichtige tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161…
…einander getrennte Haushalte führen würden. 4.) Mit Berufungsvorentscheidungen vom 24. Juli 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, eine aufrechte Ehe spreche grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Bei Vorliegen von zwei Haushalten könne noch nicht von einer auf Dauer angelegten getrennten Lebensführung…
…dass getrennte Lebensführung vorliege, wobei der Umstand, dass die Geschlechtergemeinschaft aufgehoben sei, einer gemeinsamen Haushaltsführung nicht entgegenstehe. Des Weiteren liege laut polizeilicher Meldung eine gemeinsame Wohnsitzmeldung vor. Ein weiterer Wohnsitz des Ehegatten der Bw. sei nicht bekannt. Es sei daher die getrennte Haushaltsführung nachzuweisen. Des…
…zunächst jede unverheiratete Person. Unverheiratete sind Ledige, Verwitwete und Geschiedene. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine getrennte Lebensführung. Der Berufung konnte nicht stattgegeben werden, da oben angeführte Voraussetzungen nicht gegeben sind." Mit gleichem Datum und gleicher Begründung berichtigte das Finanzamt gemäß § 293b BAO die…
…verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend). Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Der Alleinerzieherabsetzbetrag konnte daher nicht gewährt werden. Der in der Einkommensteuererklärung (2006) gestellte Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages wurde mit Bescheid über den Mehrkindzuschlag vom 12…
…Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei jedoch das eine oder andere Merkmal fehlen kann. Lediglich durch die Führung zweier Haushalte kann daher nicht von einer auf Dauer angelegten getrennten Lebensführung gesprochen werden. Da somit im gegenständlichen Berufungsfall für das Kalenderjahr 2007, 2008 und 2009 eine Gemeinschaft mit…
…Selbstverständlichkeit, dass er seine Lebensgefährtin und Kindesmutter mitsamt den Kindern finanziell soweit als möglich unterstützt. Die derzeitige vorübergehende getrennte Lebensführung ist für keine Seite angenehm und ja überhaupt nur durch den dringenden Pflegebedarf der nahen Verwandten von Fr. NAme erforderlich geworden. Leider kann Hr. X…
…dauernd getrennte Lebensführung. Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirken keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161). Dauernd getrennt leben…
…muss offensichtlich sein, dass der eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnende Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr vorhanden ist. Die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirkt allein keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen sein…
…aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Es handelt sich dabei aber nur um eine widerlegbare Vermutung (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135; VwGH 22.10.1997, 95/13/0161). b.) Das Tatbestandsmerkmal des "nicht dauernd getrennt Lebens" stellt nicht auf die…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. März 2006 wies das Finanzamt die Berufung ab und führte zur Begründung ua. aus, dass eine aufrechte Ehe gegen eine getrennte Lebensführung spreche. Die Bw. erhob auch Berufung gegen den Bescheid der Amtspartei vom 7. April 2004, mit dem im wiederaufgenommenen…
…ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Zwar spricht eine aufrechte Ehe grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung und ist das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" auch dann erfüllt, wenn die…
…dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (Doralt, EStG6, § 33, Tz 35). Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Diese Vermutung ist allerdings nicht unwiderlegbar. Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob…