…zu dem primär die engeren Beziehungen bestehen. Unter diesen Beziehungen sind bei getrennter Haushaltsführung oder bei Alleinstehenden neben persönlichen Beziehungen all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand auf Grund seiner gesellschaftlichen oder beruflichen Lebensverhältnisse hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person wird regelmäßig am…
…davon, ob sich das Kind dauernd im Inland oder im Ausland aufhält - aus. Auch wenn sich ein Kind, für das der Kindesvater den gesetzlichen Unterhalt leistet - bei getrennter Haushaltsführung der Eltern - ständig im Haushalt der Kindesmutter im Inland aufhält, hat entgegen der Ansicht des Bw…
…Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt der gemäß § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteils, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern getrennt, sind sie geschieden oder ist auch nur ein…
…Unterhaltsabsetzbetrag eingeführt und sollte durch das System von Kinderabsetzbetrag einerseits und Unterhaltsabsetzbetrag andererseits der Umstand berücksichtigt werden, dass die getrennte Haushaltsführung der Elternteile im Vergleich zu einer gemeinsamen Haushaltsführung zusätzlichen Aufwand verursacht. So würden etwa in beiden Haushaltssphären - somit doppelt - Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände für das…
…4. | In Ihrer Berufung behaupten Sie, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mit Ihrem Gatten existiere. Warum haben Sie in den vorliegenden Einkommensteuererklärungen betreffend die strittigen Jahre jeweils nicht angeführt, dass Sie von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben, obwohl ein entsprechendes Feld auf Seite 1 der…
…jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er seinen Wohnsitz innehat. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen…
…bisherigen Familienwohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (vgl. zB VwGH vom 30.11.1993, 90/14/0212), mwN). Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze…
…Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist somit dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
… 1.7.1975, Zl. 550/75). Während die oft zum Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers erforderliche Trennung von der Familie zweifellos aus beruflichen Gründen erfolgt und die damit verbundenen Aufwendungen für getrennte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und dergleichen unter den Begriff Werbungskosten fallen, werden die Kosten in…
…an seinen (neuen) Dienstort nicht zugemutet werden kann. Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (siehe dazu z.B. VwGH 03.03.1992, 88/14/0081…
…an seinen (neuen) Dienstort nicht zugemutet werden kann. Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (siehe dazu z.B. VwGH 03.03.1992, 88/14/0081…
…Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist somit dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…die Abgabenbehörde erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Dies mit folgender Begründung: Während die oft zum Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers erforderliche Trennung von der Familie zweifellos aus beruflichen Gründen erfolge und die damit verbundenen Aufwendungen für getrennte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und dergleichen unter den Begriff Werbungskosten…
…Beziehungen zum Ehemann hat. Diesen "stärksten persönlichen Beziehungen" kommt Rechtserheblichkeit zu, da sie die gesamte private Lebensführung einer Person umfassen. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Gesamtumstände des einzelnen Falles an. Wesentlich dabei sind die Umstände der Lebensführung, wie etwa eigene…
…so stellt diese Kostenbeteiligung noch keine eigene Wohnung und auch keinen eigenen Haushalt dar. Es wurde keine getrennte Haushaltsführung zwischen dem Berufungswerber und seinen Eltern dargestellt. Die normalen Kosten für eine Wohnung welche der Berufungswerber an seinem Dienstort hat, stellen nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des …
…Der VwGH habe ausgesprochen, dass die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft nicht dazu führen könne, dass auf Dauer getrennte Haushaltsführungen vorlägen. Ein Zeitraum von 2 Jahren sei zumutbar, um eine Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort zu verlegen. In den frist- und formgerechten Berufungen führt der Bw im Wesentlichen…
…bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung ) ist dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…Dienstort nicht zugemutet werden kann. Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 3…
…eine Mietwohnung nehmen müssen. Entsprechend des geschilderten Sachverhaltes werde ersucht ihr bis November 2004 die beantragten Familienheimfahrten bzw. die getrennte Haushaltsführung als Werbungskosten anzuerkennen. Zur Frage ihrer Wohnsitzführung teilte die Bw. in einer Vorhaltsbeantwortung (Posteingang vom 6. September 2002) zur Arbeitnehmerveranlagung 2001 dem Finanzamt mit…