…ins Elsaß die Abzugsfähigkeit versagt bleiben. Derartige gesellschaftliche Veranstaltungen gehen über rein berufliche Berührungspunkte hinaus und zählen sohin unzweifelhaft zu jenen Aufwendungen der Lebensführung, welche durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung eines in höherer oder leitender Funktion Tätigen bedingt sind. Dass sie geeignet sein mögen…
…Parteisteuer | 157,60 € | Pokale und gleichartige Sachaufwendungen | 293,30 € | Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen | 2.024,00 € | Reisekosten | 329,46 € | Allfällige andere Werbungskosten | 226,00 € | | 3.030,36 € Mit…
…ausgehend von seiner unzutreffenden Rechtsansicht, Aufwendungen betreffend Veranstaltungen anderer Ortsteile seien für einen Ortsvorsteher jedenfalls nicht abzugsfähig - die noch strittigen vom Bw geltend gemachten "Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen" nicht geprüft. Das Finanzamt wird im fortgesetzten Verfahren diese Prüfung nachzuholen und zu beurteilen haben, ob alle…
…Besprechung davon auszugehen, dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Mitgliedsbeiträge: Betreffend die geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist festzuhalten, dass die Förderung…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten." In der mit Schreiben vom 13…
…Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch nicht um typische Wahlveranstaltungen. Vielmehr handelt es sich meist um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politischen, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden müssen." In der mit Schreiben vom 13…
…dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Werbeaufwendungen: Bei den als Werbeaufwendungen geltend gemachten Aufwendungen handelt es sich einerseits um Spenden…
…teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. Die Aufwendungen für die vier Presse(kontakt)gespräche sind im Hinblick auf deren Werbecharakter als Werbungskosten abzugsfähig. 5) Wahl - Werbung: Die Ausführungen unter…
…August 2005 der Schluss gezogen werden kann, dass der Berufungswerber durch berufliche und gesellschaftliche Veranstaltungen wenig Zeit zu Hause verbringt und das Festnetztelefon für berufliche Zwecke kaum nutzen kann, erscheint die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung des beruflichen Anteiles an den gesamten Telefon- und Internetkosten mit…
…aufgehalten hätte. Abgesehen von gelegentlichen Besuchen des Universitätsballes, die der Bw. noch im dienstlichen Nahebereich ansiedeln würde, würde der Bw. praktisch keine kulturellen oder gesellschaftliche Veranstaltungen in Linz besuchen. Alle privaten Kontakte, religiöse, kulturelle und sonstige Freizeitaktivitäten seien in J angesiedelt. Der Bw. hätte seit…
…ohne die Bezahlung einer Eintrittskarte gesellschaftliche Veranstaltungen nicht besuchen könne, deren Besuch ausschließlich aus beruflichem Interesse erfolge und für ihn Arbeitszeit darstelle. 4) Hinsichtlich der nicht anerkannten Kilometergelder wird um Erstreckung der Berufung um einen Monat ersucht. In der Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 1995 vom…
…beim Finanzamt nach, wobei sie darin die Kosten von € 1.204,94 als "Fortbildung" für die von der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft (in der Folge DENAG) organisierte Veranstaltung "Auf den Spuren der NS-Zeit in Berlin" auswies und wie folgt aufschlüsselte: | 8. Juli Abreise…
…Tagesdiäten bei Dienstreisen unter 25 km konnten daher nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 20 EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes erfolgen. Literatur und Kurse…
…wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und sich über die neuesten Produkte und Trends zu informieren; zu diesem Zwecke gäbe es derartige von ihr besuchte Veranstaltungen. Dieser Wissensstand sei wesentlich für eine solide und profunde Beratungstätigkeit. Die Steuerpflichtige habe natürlich auch an anderen Produktschulungen teilgenommen…
…werden, wenn sie von vornherein so programmiert war, dass durch Wochenenden und/oder Feiertage und zu Lasten der Tage mit beruflichen Veranstaltungen mehrere Tage für allgemein interessierende Programmpunkte zur Verfügung stehen (VwGH 21.10.1986, 86/14/0031). Da der Kurs zwei Wochen dauerte, aber…
…Aus Sicht des Klinikvorstandes, (Anm.: Name des Bw.), haben die gemeinsamen Veranstaltungen dazu beigetragen, dass die angesprochenen Kollegen und Kolleginnen vermehrt ihre Patienten/innen innerhalb des Allgemeinen Krankenhauses und nicht in Wiener Privatspitäler behandeln. Eine transparente Darstellung der Leistungen der Universitätsklinik für ... auf dem Gebiet…
…Haus (50%): | 720,00 € | Internetkosten: | 540,00 € | Spenden Vereine usw. | 1.650,00 € | Getränke (Bar) usw. bei Veranstaltungen Vereine | 1.650,00 € | verschiedene Fahrten, Tätigkeiten (Gemeinde) in I: 8.400 km x a…
…den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist nach eigenen Angaben Sales Manager und Veranstaltungs - Organisator. In seiner Einkommensteuererklärung 2009 beantragte er die…
…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlaßte Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen…