…die Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet, sodass gewerbsmäßiges Handeln vorliege. Bei der Strafbemessung wurden - neben der Bedachtnahme auf die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw - die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, welche allerdings durch eine gerichtliche Vorstrafe relativiert werde, als mildernd, die Begehung durch einen längeren…
…1.300,-- pro Monat. Er ist gemeinsam mit seiner ebenfalls beruftätigen Ehegattin (monatliches Gehalt etwa € 1.000,--) sorgepflichtig für ein siebenjähriges Kind. Beide Beschuldigte [weisen zwar diverse gerichtliche Vorstrafen auf,] sind [jedoch in finanzstrafrechtlicher Hinsicht] unbescholten. Am [15. Jänner 1995] gründeten die beiden Beschuldigten…
…Tabakerzeugnissen durch das gewerbsmäßige Inverkehrbringen (Verkauf) von Monopolgegenständen (vgl. § 1 Abs. 1, 2 leg.cit.) im Monopolgebiet (vgl. Abs. 3 leg.cit.) dar. Der Bf. weist eine (gerichtliche) Vorstrafe (vgl. § 53 FinStrG) wegen Finanzvergehen gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit…
…147 Abs.2, 153 Abs.1 Z.1 Strafgesetzbuch (StGB) (Landesgericht Linz, 28 Hv 69/07t) in der Zeit bis zum 1. September 2009 und in der Folge die dreizehnte gerichtliche Vorstrafe, ebenfalls eine Haftstrafe, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs.2 StGB (Landesgericht…
…rechtswidriger Weise von der Republik Österreich vorübergehende Abgabenkredite zu erzwingen. Dabei wusste als langjähriger, erfahrener Unternehmer zumal auch aufgrund der entsprechenden gerichtlichen Vorstrafe über seine abgabenrechtlichen Pflichten genauestens Bescheid, ist diesen Verpflichtungen aber unbestrittenermaßen nicht nachgekommen, sondern hat in seiner wirtschaftlichen Zwangslage mit seinen begrenzten…
…gibt er an, vom Sozialamt monatlich ca. 400,00 € zu bekommen, hohe Schulden und gerichtliche Vorstrafen wegen Unterhaltsdelikten zu haben. Inhaltlich gab er an, dass er (nach zeitweisen Arbeiten für einen Schrotthändler) im Jahr 2005 selbständig mit einem Schrotthandel begonnen hätte. Im Winter 2005…
…156 Abs. 1 und 2 StGB und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153 Abs. 1 StGB bereits drei weitere gerichtliche Vorstrafen wegen entsprechender Vermögensdelikte (grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, schwerer Betrug, betrügerische Krida und Veruntreuung) aufweist, sohin eine empfindliche Bestrafung erforderlich ist, um…
…gehandelt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd ein abgelegtes Geständnis, als erschwerend eine einschlägige Vorstrafe sowie den langen Tatzeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis hat P insoweit Berufung erhoben, als über ihn die obgenannte Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden ist. Neben unzulässigen Ausführungen zur Beweiswürdigung…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
…eines Finanzvergehens mitgeteilt, so hat sie ein wegen desselben Finanzvergehens anhängiges verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen; ist bereits der Strafvollzug eingeleitet, so ist er zu unterbrechen. (5) Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat…
…teilweise Selbstanzeige, das Geständnis, die wirtschaftliche Notlage und die weitgehende Schadensgutmachung, als erschwerend die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt wurden. Gegen den Strafausspruch dieses Erkenntnis wendet sich der Beschuldigte in seiner fristgerecht erhobenen Berufung, wobei er ausführt, dass die angeführten Milderungsgründe unzulänglich gewertet worden seien. Zusätzlich sei…
…verweisen: Gemäß § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 53 gegeben ist, einem Spruchsenat (§ 65) als Organ der Finanzstrafbehörde erster Instanz, wenn der strafbestimmende Wertbetrag bei den im § 53 Abs…
…ihn geführter Finanzstrafverfahren nachdrücklich auf seine steuerlichen Pflichten aufmerksam gemacht worden sei und er daher von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuerzahllasten Kenntnis gehabt habe. Bei der Strafbemessung sei neben drei einschlägigen Vorstrafen der lange Tatzeitraum im Sinne des …
…April 2003 aufgehoben worden sei. Der Bw. habe eine gerichtliche Verurteilung, finanzstrafrechtlich sei er unbescholten. Im Zuge einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung für die Zeiträume Mai bis September 2001 sei festgestellt worden, dass für einzelne Eingangsrechnungen Vorsteuer in Abzug gebracht worden sei, obwohl ein Leistungsaustausch nicht zustande gekommen…
…sei nicht vorhanden. In rechtlicher Hinsicht werde auf die Systemwidrigkeit des § 26 FinStrG verwiesen, nach der eine bedingte Bestrafung zwar im gerichtlichen, nicht aber im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zulässig sei. Bei schwereren Delikten sei aufgrund der Gerichtszuständigkeit der Ausspruch einer bedingten Verurteilung möglich. Es werde der…
…Abgabenkonto aus, was einer Schadensgutmachung von 0,31 % des Gesamtverkürzungsbetrages entspricht. Nicht gefolgt werden kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates weiters der Feststellung des Spruchsenates dahingehend, dass vier einschlägige Vorstrafen bei der Strafbemessung zugrunde zu legen seien. Es trifft zwar zu, dass der Bw. bereits viermal…
…Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden mit 363,00 € festgesetzt. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd das voll umfassende Geständnis, als erschwerend eine Vorstrafe und der lange Deliktszeitraum gewertet. Ebenfalls bei der Strafbemessung berücksichtigt wurden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bw. (monatliches…
…und daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das längere zeitliche Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen die Vorstrafen an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 21…
…sei nicht vorhanden. In rechtlicher Hinsicht werde auf die Systemwidrigkeit des § 26 FinStrG verwiesen, nach der eine bedingte Bestrafung zwar im gerichtlichen, nicht aber im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zulässig sei. Bei schwereren Delikten sei aufgrund der Gerichtszuständigkeit der Ausspruch einer bedingten Verurteilung möglich. Es werde der…
…1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat mildernd das Tatsachengeständnis und die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen eine einschlägige Vorstrafe. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 28. Dezember 2001, mit welcher…