…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…zurückliegende einschlägige Vorstrafen) nicht zu vernachlässigenden general- und spezialpräventiver Überlegungen ein Strafausmaß iHv. 1.500,00 € bzw. 16 Tagen, d.e. annähernd 30 % bzw. 38 % der vorgesehenen gesetzlichen Höchststrafen durchaus noch ausreichend, um den vom Gesetzgeber beabsichtigten Strafzwecken des FinStrG zum Durchbruch zu verhelfen…
…10,8% des nunmehrigen Strafrahmens) als ausreichend und angemessen, um die Strafzwecke sicherzustellen. Eine weitere Herabsetzung dieser ohnehin schon nahe der Mindeststrafe des § 23 Abs. 4 FinStrG ausgemessenen Geldstrafe kommt - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - aus general- wie aus spezialpräventiven Aspekten nicht in Betracht. Gemäß …
…die es dem Unabhängigen Finanzsenat nicht ermöglichten, bei hohem Verschuldensgrad und nur teilweiser Schadensgutmachung mit einer weitergehenden Strafminderung vorzugehen. Der vom Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung ins Treffen geführte verminderte spezialpräventive Strafzweck trifft zwar zu, zumal die Aufnahme einer selbständigen steuerpflichtigen Tätigkeit im Inland…
…Bestrafung zugrundgelegten Milderungsgründe des Geständnisses, der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und des Handelns aus der finanziellen Notlage des Unternehmens heraus, war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus…
…erstinstanzliche Bemessung der Geldstrafe und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe bereits im untersten Bereich des Strafrahmens, welcher gemäß der Bestimmung des § 49 Abs. 2 FinStrG im gegenständlichen € 17.649,65 beträgt, erfolgt. Auch verbietet im gegenständlichen Fall der general- und spezialpräventive Strafzweck eine weitere Herabsetzung der…
…der Berufungssenat zum Ergebnis, dass die aus dem Spruch ersichtliche verminderte Geldstrafe und die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe tat- und schuldangemessen ist und auch den general- und spezialpräventiven Strafzweck der Norm gerecht wird. Auf Grund der Neubemessung der Geldstrafe war auch der anteilige Haftungsanspruch gemäß § 28 Abs…
…Schulden in Höhe von ca. S 1 Million) und der Sorgepflichten für drei Kinder war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus Anlass der Berufung war…
…nur von einem geringen Grad des Verschuldens ausgegangen werden kann. Aus den angeführten Gründen war daher der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Gemäß der Bestimmung des …
…bereits im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens zur Bemessung einer Geldstrafe und einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe, welche im untersten Bereich der Verwaltungsübung bemessen wurde, sodass für eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe kein Ermessensspielraum besteht. Dabei ist insbesondere auch der general- und spezialpräventive Strafzweck einer Finanzstrafe zu berücksichtigen. Was die…
…einzustufenden persönlichen und wirtschaftlichen Täterverhältnissen (Abs. 3 leg. cit.) unter gleichzeitiger Annahme dessen, dass auch die general- und spezialpräventiven Strafzwecke im Anlassfall als nicht außergewöhnlich einzustufen sind, wäre - auch unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Abwägungen - im Hinblick auf eine Verwirklichung der gesetzlichen Strafzwecke die zu…
…17.9.1991, 14 Os 71/91). Das Ausmaß der verhängten Geldstrafen liegt bei beiden Beschuldigten im untersten Bereich, sodass gerade noch den general- und spezialpräventiven Gründen einer Strafe genüge getan wird. Insbesondere lässt auch der einer Bestrafung stets innewohnende generalpräventive Aspekt, also die Abschreckungswirkung…
…§ 20 FinStrG) - die zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung aktuellen persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Daneben sind im Rahmen der Ermessensentscheidung auch general- und spezialpräventive Überlegungen in die anzustellenden Erwägungen miteinzubeziehen. Ausgehend von einem grundsätzlich als nicht gerade deliktsuntypisch einzustufenden, hier sich…
…diesbezüglich unterschiedliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen erscheint nicht gerechtfertigt. Da general- und spezialpräventive Gründe nicht nur im Strafrecht im engen Sinn (dem StGB), sondern auch im Verwaltungsstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht (zB Kartellrecht) eine wesentliche Rolle spielen, ist daher auch bei Strafen und Geldbußen…
…wobei aber die persönliche und wirtschaftliche Lage des Bw außer Acht zu lassen war, weil eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorzuschreiben ist. Eine weitere Reduktion der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe kam insbesondere aus general- und spezialpräventiven Überlegungen nicht in Betracht. In…
…zu geben und die Geldstrafe mit € 11.000,00 (20% des Strafrahmens) festzusetzen, die Ersatzfreiheitsstrafe im Sinne der Strafberufung des Amtsbeauftragten jedoch nur in einem geringeren Ausmaß zu reduzieren.Eine weitere Reduktion der Geldstrafe erscheint jedoch insbesondere im Hinblick auf general- und spezialpräventive Überlegungen…
…Mindestgeldstrafe von einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe. Eine weitere Verminderung der Geldstrafe kommt aus den oben dargestellten Gründen sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen nicht in Betracht. Gründe für ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe wurden weder vorgebracht noch sind solche aktenkundig. Die Ausführungen zur…
…die hinter dieser Bestimmung stehende Absicht des Gesetzgebers, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen im Rahmen einer Ermessensentscheidung auszumessende Geldstrafe in einer Höhe festzusetzen, die (auch) ausreichende general- und spezialpräventive Wirkungen zu entfalten vermögen und nicht wegen Geringfügigkeit einer Nichtverfolgung des gesetzlichen Strafanspruches gleich- bzw. nahekommt…
…so ist dem zu entgegnen, dass dieser Strafzweck hier zwar in abgeschwächter Form, aber dennoch grundsätzlich gegeben ist. Andererseits werden gerade auch die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates anonymisiert im Internet veröffentlicht und sind Gegenstand einer fachwissenschaftlichen Analyse. Ein Abschwächen der verhängten Strafsanktion im gegenständlichen Fall…
…überwiegenden Milderungsgründe, insbesondere dem Geständnis, der finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und der unverzüglichen Schadensgutmachung hätte der Spruchsenat von einer Geldstrafe absehen, diese entsprechend niedriger ansetzen bzw. diese bedingt aussprechen können. Es bedürfe beim Beschuldigten keiner general- oder spezialpräventiven Erwägungen, um die Geldstrafe in derartiger Höhe anzusetzen, da…