…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…zurückliegende einschlägige Vorstrafen) nicht zu vernachlässigenden general- und spezialpräventiver Überlegungen ein Strafausmaß iHv. 1.500,00 € bzw. 16 Tagen, d.e. annähernd 30 % bzw. 38 % der vorgesehenen gesetzlichen Höchststrafen durchaus noch ausreichend, um den vom Gesetzgeber beabsichtigten Strafzwecken des FinStrG zum Durchbruch zu verhelfen…
…gesamte verhängte Geldstrafe noch aushafte und der Strafrahmen nur zu 13,5% ausgeschöpft worden sei, eine gnadenweise Nachsicht der Geldstrafe aus general- und spezialpräventiven Erwägungen nicht rechtfertige. Dagegen erhob der Beschwerdeführer durch seinen Verteidiger am 30.9.2022 Beschwerde und begründete diese im Wesentlichen damit…
…ist im Verhältnis zu der verhängten Geldstrafe und dem gesetzlichen Strafrahmen gesetzeskonform und angemessen verhängt. Eine Strafherabsetzung kommt auch unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer angeführten Gründen unter Bedachtnahme auf die vorangeführten Strafbemessungsgründe, die general- und spezialpräventive Funktion der Verwaltungsstrafe und den (bis zu 365,00…
…Sind Fahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung abgestellt und werden keine Strafen verhängt, fühlen sich andere Verkehrsteilnehmer ermutigt, die Parkometerabgabe nicht zu entrichten. Unter Berücksichtigung der angeführten Strafzumessungskriterien sowie der general- und spezialpräventiven Funktion der Verwaltungsstrafe entsprach die im unteren Bereich des bis EUR 365,00 reichenden…
…10,8% des nunmehrigen Strafrahmens) als ausreichend und angemessen, um die Strafzwecke sicherzustellen. Eine weitere Herabsetzung dieser ohnehin schon nahe der Mindeststrafe des § 23 Abs. 4 FinStrG ausgemessenen Geldstrafe kommt - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - aus general- wie aus spezialpräventiven Aspekten nicht in Betracht. Gemäß …
…die es dem Unabhängigen Finanzsenat nicht ermöglichten, bei hohem Verschuldensgrad und nur teilweiser Schadensgutmachung mit einer weitergehenden Strafminderung vorzugehen. Der vom Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung ins Treffen geführte verminderte spezialpräventive Strafzweck trifft zwar zu, zumal die Aufnahme einer selbständigen steuerpflichtigen Tätigkeit im Inland…
…Bestrafung zugrundgelegten Milderungsgründe des Geständnisses, der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und des Handelns aus der finanziellen Notlage des Unternehmens heraus, war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus…
…erstinstanzliche Bemessung der Geldstrafe und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe bereits im untersten Bereich des Strafrahmens, welcher gemäß der Bestimmung des § 49 Abs. 2 FinStrG im gegenständlichen € 17.649,65 beträgt, erfolgt. Auch verbietet im gegenständlichen Fall der general- und spezialpräventive Strafzweck eine weitere Herabsetzung der…
…der Berufungssenat zum Ergebnis, dass die aus dem Spruch ersichtliche verminderte Geldstrafe und die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe tat- und schuldangemessen ist und auch den general- und spezialpräventiven Strafzweck der Norm gerecht wird. Auf Grund der Neubemessung der Geldstrafe war auch der anteilige Haftungsanspruch gemäß § 28 Abs…
…Schulden in Höhe von ca. S 1 Million) und der Sorgepflichten für drei Kinder war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus Anlass der Berufung war…
…nur von einem geringen Grad des Verschuldens ausgegangen werden kann. Aus den angeführten Gründen war daher der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Gemäß der Bestimmung des …
…bereits im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens zur Bemessung einer Geldstrafe und einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe, welche im untersten Bereich der Verwaltungsübung bemessen wurde, sodass für eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe kein Ermessensspielraum besteht. Dabei ist insbesondere auch der general- und spezialpräventive Strafzweck einer Finanzstrafe zu berücksichtigen. Was die…
…einzustufenden persönlichen und wirtschaftlichen Täterverhältnissen (Abs. 3 leg. cit.) unter gleichzeitiger Annahme dessen, dass auch die general- und spezialpräventiven Strafzwecke im Anlassfall als nicht außergewöhnlich einzustufen sind, wäre - auch unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Abwägungen - im Hinblick auf eine Verwirklichung der gesetzlichen Strafzwecke die zu…
…ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der beschwerdeführenden Partei besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen ist…
…mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben), der general- und spezialpräventiven Funktion der Verwaltungsstrafe und des bis EUR 365,00 reichenden Strafsatzes nicht in Betracht. Die Strafe wurde mit EUR 70,00 an der unteren Grenze des möglichen Strafsatzes…
…mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben), der general- und spezialpräventiven Funktion der Verwaltungsstrafe und des bis EUR 365,00 reichenden Strafsatzes nicht in Betracht. Die Strafe wurde mit EUR 60,00 an der unteren Grenze des möglichen Strafsatzes…
…17.9.1991, 14 Os 71/91). Das Ausmaß der verhängten Geldstrafen liegt bei beiden Beschuldigten im untersten Bereich, sodass gerade noch den general- und spezialpräventiven Gründen einer Strafe genüge getan wird. Insbesondere lässt auch der einer Bestrafung stets innewohnende generalpräventive Aspekt, also die Abschreckungswirkung…
…vorliegenden Fall ist von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen auszugehen, weil der Bf. diesbezüglich keine Angaben gemacht hat. Sorgepflichten sind nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen ist die verhängte Geldstrafe in…
…sind nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der vorangeführten Strafbemessungsgründe, ist die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 73,00 als angemessen und nicht überhöht zu betrachten. Eine Herabsetzung des Strafbetrages kommt auch aus general- und spezialpräventiven Gründen nicht in…