…und H.D. gewohnt hat. Daraus ist klar erkennbar, dass keine gemeinsame Haushaltsführung zwischen Mutter und Tochter in diesem Zeitraum vorlag. Die von der Bw. ins Treffen geführten Zuwendungen (Übergabe der gesamten Ausstattung an die Pflegemutter) vermögen an der Wirtschafts- und Wohngemeinschaft im Haushalt der…
…eine Schulbestätigung vorlegte. Des Weiteren gab sie bekannt, dass sie mit ihrem Ehemann O.O. bis Ende 2002 einen gemeinsamen Haushalt geführt habe. Seit dem Jahr 2003 lebe sie von ihm getrennt. Ihr Mann sei gegen eine Scheidung gewesen und habe ihr erklärt, im Falle…
…19.12.1987, 86/16/0198 und 30.5.1985, 83/16/0177), wobei es auf die gemeinsame Haushaltsführung ankommt (vgl VwGH 20.6.1990, 90/16/0032). Bei Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen…
…FLAG, die von einem gemeinsamen Haushalt der Eltern ausgeht. Nach ständiger und auch jüngster Rechtsprechung des VwGH setzt der gem § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteiles, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben…
…diesem (VwGH 28.05.2008, 2007/15/0279). So verlangt der Prüfer von mir den Nachweis der finanziellen Beteiligung am Familienwohnsitz B. in einem Umfang, der auf eine gemeinsame Haushaltsführung schließen lässt. Dies impliziert, dass der Prüfer bereits davon ausgeht, dass ich als verheiratete Person…
…Referenten hinsichtlich des Familienwohnsitzes in Salzburg sowie zur Annahme des Referenten dass zwischen Ihnen und Frau E.. eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft sowie eine gemeinsame Haushaltsführung bestanden hat, wird gebeten. Stellungnahme des Berufungswerbers: Zu 2.4) Mittelpunkt der Lebensinteressen Wie…
…ab dem Jahr 2004 nicht wieder eingestellt wurden. Als ungewöhnlich stellt sich insbesondere die Tatsache dar, dass bei aufrechter Ehe und gemeinsamer Haushaltsführung Unterhaltszahlungen für den gemeinsamen Sohn nach dem Regelbedarfssatz bemessen und ab September 2003 auch exakt in dieser Höhe (638 €; zuvor iHv…
…nunmehrigen Ehegattin R.H. (die Verehelichung erfolgte im September 2005) des Bw. mitbewohnt worden war. Die gemeinsame Haushaltsführung des Bw. und seiner nunmehrigen Ehegattin am Wohnort Salzburg ist aber auch als "Familienwohnsitzbegründung" zu werten. Daraus ergibt sich aber auch die Schlussfolgerung, dass der Mittelpunkt der…
…an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die eheähnliche Lebensgemeinschaft wird bei der Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung der Ehe gleichgestellt (auch ohne Kind). Die Behauptung alleine…
…lebt mit den beiden gemeinsamen Töchtern seit 2000 in Serbien. Die Kinder besuchen dort die Schule. Der Bw. arbeitet und wohnt seit Jahren in Österreich und besucht regelmäßig seine Familie in Jugoslawien. Strittig ist, ob der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung zu Grunde liegt und…
…erfolgt. Der Bw. habe jedoch 2008 weiterhin seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen und auch seinen Familienwohnsitz gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in der Steiermark gehabt. Die doppelte Haushaltsführung sei dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweise…
…verwiesen. Um Stellungnahme zur Ansicht des Referenten hinsichtlich des Familienwohnsitzes in Salzburg im Jahr 2003 sowie zur Annahme des Referenten dass zwischen Ihnen und Frau D eine dem typischen Erscheinungsbild des eheähnlichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft sowie eine gemeinsame Haushaltsführung im Jahr 2003 bestanden hat…
…Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat bzw. ob für die Gewährung des beantragten Alleinverdienerabsetzbetrages eine Partnerschaft zwischen SD und dem Berufungswerber im Jahr 2003 bestanden hat, dazu wurde vom Berufungswerber nicht Stellung genommen. Aus seiner Aufstellung der Wohnungskosten für die von ihm und SD gemeinsam…
…Dienstort S.. Daher habe ich das große Pendlerpauschale beantragt, weil ich von H. aus nach S. gefahren bin. Frage: Haben sie finanziell an der gemeinsamen Haushaltsführung mitgewirkt (also Bestreitung des Lebensunterhaltes durch Einkauf, Tragen der Fixkosten wie Strom, sonstige Beiträge wie etwa Gemeindeabgaben, etc ...)? Antwort…
…11. EL § 106 Anm. 19 m. w. N.). Von einer Wirtschaftsgemeinschaft spricht die Judikatur dann, wenn die Lebensgefährten die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung bestreiten, d. h. die Mittel zur Haushaltsführung gemeinschaftlich aufwenden (vgl. Doralt/Herzog, EStG14, § 33 Rz 30/2 m. w…
…dem Umstand, dass die Bw. am 10. Jänner 2001 Einrichtungsgegenstände bestellt hat nicht unbedingt abgeleitet werden, dass im Februar eine gemeinsame Haushaltsführung mit dem Kindesvater vorlag. Weiters stützt die Bw. ihre Behauptung, erst am 22. Februar 2001 die eheliche Wohnung verlassen zu haben, auf den…
…des BFH. Danach ist bei einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Hausstand nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Doralt, EStG7 , …
…Kosten der Haushalts- und Lebensführung, somit auch die Kosten des Lebensunterhaltes ihres Ehegatten zur Gänze und ausschließlich aus ihren eigenen Einkünften bestritten. Von ihrem Ehegatten seien zur gemeinsamen Haushaltsführung keinerlei Beiträge aus seinem Einkommen dazugeleistet worden. Es werde daher ersucht, dass die Aufwendungen zur Lebensführung…
…gestellt werden kann. Zudem handelt es sich nicht um den alleinigen Haushalt des Erblassers, sondern um den gemeinsamen Haushalt des Erblassers und der Berufungsführerin. Da als Dienste ohne Barlohn lediglich die Haushaltsführung bzw der "Anteil für den Erblasser" geltend gemacht wird, liegt keine Leistung vor…
…verwiesen. Um Stellungnahme zur Ansicht des Referenten hinsichtlich des Familienwohnsitzes in Salzburg im Jahr 2004 sowie zur Annahme des Referenten dass zwischen Ihnen und Frau D eine dem typischen Erscheinungsbild des eheähnlichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft sowie eine gemeinsame Haushaltsführung im Jahr 2004 bestanden hat…