BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Fritz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird wie in der Berufungsvorentscheidung vom 7. Mai 2003 Folge gegeben. Der Bescheid wird entsprechend des Begehrens im Vorlageantrag vom 11…
…wirtschaftlichen Kompensation und keiner tatsächlichen Belastung komme, keinem der Elternteile der Unterhaltsabsetzbetrag zustehe. Dieser stehe auch bei unterschiedlich hohen gegenseitigen Unterhaltszahlungen nicht zu, weil er eine pauschale Abgeltung sei und auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung keine Rücksicht nehme, sofern ihr nur im vollen Ausmaß nachgekommen…
…Der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 17. Juni 2003 wurde vom Berufungswerber damit begründet, dass bloß er alleine Unterhaltsverpflichtungen zu tragen habe, weswegen nicht von "Gegenseitigkeit", wohl gemeint der Unterhaltsleistungen, gesprochen werden könne. Beigelegt war der Scheidungsvergleich vom 7…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder…
…580,29 €) eine Gebühr von 13.920 S (=1.011,61 €) festgesetzt. Die Begründung lautete: " Gegenseitige Einräumung von Benützungs- und Wohnrechten bewertet laut Beilage zur Vertragskopie." Der Bw. bekämpft diese Gebührenvorschreibung mit der gegenständlichen Berufung und stellte darin vorerst außer Streit, dass es…
…Schriftform: Die Vertragsteile vereinbaren die Schriftform. Nebenabreden bestehen keine. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen diese der Schriftform und gegenseitigen Zeichnung. VIII. Aufsandung: Sohin erteilen die Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund auch nur Ansuchens eines der Vertragsteile und ohne ihr weiteres Einvernehmen im Grundbuch GB X…
…anzunehmen, dass keine Reziprozität bestehe und die Ausstellung einer Reziprozitätserklärung abgelehnt. Da das Mieten einer Liegenschaft für einen Zeitraum von 99 Jahren de facto einem Kauf dieser Liegenschaft gleich komme, sei wohl von einer Gegenseitigkeit im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 6 GrEStG auszugehen…
…die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist. Da zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel ein entsprechendes Abkommen besteht, ist im Berufungsfall § 5 Abs 4 in der zuletzt genannten Fassung weiter anzuwenden und Anspruch auf…
…Rückforderung erfolge zu Unrecht, da sich das minderjährige Kind in den wesentlichen Jahren vom 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1993 in Tunesien aufgehalten habe und damals Gegenseitigkeit mit diesem Staat bestanden habe. Das Finanzamt hätte die Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG 1967 in…
…vor, sodass auch bislang keine Bewertung vorgenommen worden sei. Bei gegenteiliger Ansicht sei jedenfalls im Hinblick auf die geringe Wohnnutzfläche von gesamt 75 m2, den renovierungsbedürftigen Zustand des Hauses sowie die durch den jeweils anderen Partner eingeschränkte Benützbarkeit der Wert des Nutzungsrechtes sehr gering bzw…
…vor, sodass auch bislang keine Bewertung vorgenommen worden sei. Bei gegenteiliger Ansicht sei jedenfalls im Hinblick auf die geringe Wohnnutzfläche von gesamt 75 m2, den renovierungsbedürftigen Zustand des Hauses sowie die durch den jeweils anderen Partner eingeschränkte Benützbarkeit der Wert des Nutzungsrechtes sehr gering bzw…
…eine objektive Bereicherung eintrat, liegt unter Beachtung der Versicherungsdauer beginnend frühestens mit dem Jahr 1998 und der bislang entrichteten Prämienzahlungen auf der Hand und braucht keiner näheren Erörterung. Gegenteiliges wird von der Bw. selbst auch gar nicht behauptet geschweige denn aufgezeigt. Es bleibt daher noch…
…Beteiligung mit Leitung eines Hotels in Israel) sei es ihm möglich gewesen, entsprechende Synergieeffekte, die angestrebt waren bzw. marktstrategische Überlegungen, gegenseitiges Incoming und Outgoing und Kombiangebote anzubieten. Dass sich der Bw. hinsichtlich Beteiligung, Zahlen und Unterlagen auf seinen Geschäftspartner JA verlassen habe, resultiere ausschließlich daraus…
…das Beherrschen der Landessprache wohl eine Grundvoraussetzung darstellt. Auch das weitere Vorbringen des Bw., wonach die gegenseitige Förderung der beiden Hotels in Form von Kombinationsangeboten dergestalt geplant gewesen sei, dass bei gemeinsamer Buchung sowohl des Hotels in Eilat als auch des Hotels H durch gekuppelte…
… 5 Abs. 4 FLAG 1967 (idF vor BGBl. Nr. 201/1996) Anspruch auf Familienbeihilfe "soweit die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist", d.h. nach den jeweils geltenden Bestimmungen des zwischenstaatlichen Abkommens. Mit der bereits im Abweisungsbescheid des Finanzamtes zitierten Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Josef Fasching und Mag. Rudolf Grafl als weitere Mitglieder des Senates in…
…das der Firma H.P. zusätzlich (unstrittig) zustehende Verwaltungshonorar zu Lasten des Bw. gegenüber. Durch die jährlichen Aufrechnungen gleichen sich die gegenseitigen Ansprüche insgesamt bis Ende 1997 aus. Mit dem weiteren an den Bw. ergangenen Urteil des HG Wien vom 7. April 2000 (bestätigt durch…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist. Da zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel ein entsprechendes Abkommen besteht, ist im Berufungsfall § 5 Abs. 4 id zuletzt genannten Fassung…
…möglich sei und deshalb, um eine grundbücherliche Sicherung zu erreichen, das gegenseitige Fruchtgenussrecht eingeräumt wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 364c ABGB verpflichtet ein vertragsmäßiges oder letztwilliges Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Sache oder eines dinglichen Rechtes nur den ersten Eigentümer, nicht aber seine…