…Empfänger der Gelder um eine funktionslose Gesellschaft handelt, sind nicht diese, sondern jene Personen, die durch ihr Tätigwerden bzw. Dulden die Geschäfte tatsächlich ermöglicht haben, die wahren Empfänger der Provisionen und daher wurde mit der Nennung einer bloß als Offshore fungierenden Gesellschaft dem Verlangen nach …
…oder ob diese der MutterG zuzurechnen sind. Eine Zurechnung an die GroßmutterG würde voraussetzen, dass die MutterG lediglich als - missbräuchlich zwischengeschaltete - funktionslose Gesellschaft anzusehen ist. Aufgrund des Vorbringens der Bw. sollte die MutterG die Investitionstätigkeit der GroßmutterG zusammenfassen. Zu diesem Zweck sollten die Mittel aus…
…den 6., 7. und 15. Bezirk dem Übergang der Zuständigkeit auf seinen Bereich jedoch mit Hinweis auf eine Wiener Vereinbarung, nach der 'funktionslose' Gesellschaften nicht abzutreten wären, nicht nachkam. Der UFS erließ am 7. Juni 2004 eine Berufungsentscheidung (RV/0639-W/03), mit der die…
…95114/0098). Ähnlich hat sich Lechner zu Fakturierungsgesellschaften geäußert: "Eine Gesellschaft, die keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, kann selbstverständlich nicht als Zurechnungssubjekt von Einkünften in Frage kommen. Eine funktionslose Gesellschaft ist bloß vorgeschoben; die ihr ,am Papier' zugerechneten Einkünfte können nur einem anderen zugerechnet werden…
…Bw unentbehrlich bezeichnet hat (Niederschrift vom 10. Jänner 2007). Inwiefern sich die Bw bzw. ihr Geschäftsführer davon überzeugt haben könnten, dass die (funktionslosen) Gesellschaften A und B über, wie in der Berufung vorgebracht wird, "technisches know how", ohne das keine Umsätze möglich gewesen wären, verfügten…
…somit keine Steuerpflicht in Liechtenstein begründet werde. Ohne Anerkennung der Steuersubjektivität der ausländischen Struktur durch das österreichische Steuerrecht sei jedenfalls von einer transparenten Stiftung auszugehen. Vielmehr handle es sich mangels eines eigenen Geschäftsbetriebes um eine funktionslose Gesellschaft, welcher keine Einkünfte zuzurechnen seien. 4. Die Tatsache…
…L. N. Holding GmbH gewährt mit der Verpflichtung, diesen Zuschuss an ihre Tochtergesellschaft L. C. I. S.A., Bukarest weiterzuleiten (Gesellschafterbeschluss mit Weiterleitungsverpflichtung vom 13. 7.2007; siehe Anlage). Am 24.7.2007 wurde der gesamte Zuschuss tatsächlich an die L. C. I. S.A…
…Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung iHv ATS 10,736.000,00 als Betriebsausgabe erfasst worden. Mit Vereinbarung vom 29.12.1993 sei dieses Darlehen in einen rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss umgewandelt und auf Beteiligung gebucht worden. Die bisher bestehende Beteiligung an der IF…
…der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht missbräuchlich verwendet werden. Es soll verhindert werden, dass Gewinne österreichischer Kapitalgesellschaften durch Zwischenschaltung funktionsloser (Mutter-)Gesellschaften steuerfrei ins EU-Ausland gelangen und von dort möglicherweise unbesteuert in Steueroasen weitergeleitet werden. Die Bw. erbringt den Nachweis der Voraussetzungen für eine Befreiung…
…eine funktionslose Firma ist". Der VwGH (17.11.2005, 2001/13/0247) ging bei einer Qualifikation einer (formell-)rechtlich bestehenden Gesellschaft als steuerlich nicht existent aus, weil über die "technisch aufwändigen Geschäfte" außer den Rechnungen im Wesentlichen keinerlei Belege vorgewiesen worden seien und die Gesellschaft…
…hätten weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden können und ließen sich auch aus der Buchhaltung nicht ableiten. Laut Bp. läge in den Anfangsjahren eine funktionslose bzw. funktionsschwache (Basis)Gesellschaft vor, deren einzige Tätigkeit sich auf den (konzerninternen) Kauf und das Verwalten 'der Wertpapiere' beschränken würde…
…Anstalt zu errichten, die die durch den Bw. und seine Partner erbrachten Leistungen mit der deutschen Gesellschaft verrechnet habe. Die liechtensteinische Anstalt habe außer der Vornahme der Abrechnungen keine eigene Funktion gehabt und seien die Leistungen an den deutschen Auftraggeber durch den Bw. persönlich vor…
…deutschen Finanzamt im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. In einem Beiblatt A zu diesem Vordruck wurde angegeben, dass die antragstellende Gesellschaft ein über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehende eigene Betätigung ausübe, keine eigenen Arbeitskräfte beschäftige und über keine eigenen zur Betriebsausübung dienenden Betriebsäume verfügt. Unter dem…
…73 ff des liechtensteinischen Steuergesetzes unterliege. Laut Gesellschaftssteuer-Rechnung vom 7.3.2002 betreffend das Jahr 2000 wurden "gemäß eingereichter Steuererklärung (Selbstdeklaration)" 2% Kapitalsteuer und 15% Ertragsteuer vorgeschrieben. Die SR-AG bestätigte in ihrem Kontrollstellenbericht vom 26.6.2001 die Prüfung der Jahresrechnung für 2000…
…1994 traten V.S. und K.H. ihre Geschäftsanteile im Nominale von S 125.000,00 bzw. S 375.000,00 unentgeltlich an E.B. ab und scheiden somit als Gesellschafter der Bw. aus. Ab 29. April 1994 ist somit E.B. als Alleingesellschafter zur…
…somit in eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland) nachvollziehbar erkennbar und mündeten letztlich in steuerfreien Ausschüttungen unter Inanspruchnahme des internationalen Schachtelprivilegs. Sie hat die Willensbildung hinsichtlich der Ausgestaltung der missbräuchlichen Vorgangsweise infolge Weiterleitung von Gesellschafterzuschüssen zumindest mitbestimmt. Wenn die Bw. von einer ,vollkommen' funktionslosen Gesellschaft ausgeht…
…Wien 1994, § 22, S 257). Für die Zwischenschaltung einer ausländischen (funktionslosen) Gesellschaft bestand keine außersteuerlich begründete Veranlassung, die Weiterführung der Handelsvertretertätigkeit in der bisherigen Form ist daher naheliegend - insofern bleibt der Berufungswerber, er ist im Streitzeitraum unbeschränkt im Inland steuerpflichtig, wie bisher steuerliches Zurechnungssubjekt. Die…
…C. AG ist lediglich eine Sitzgesellschaft und hat keinerlei Tätigkeit entfaltet. In diesem Fall kann ihr keine wirtschaftliche Funktion zugeordnet werden. Die Einschaltung derartig funktionsloser Steueroasen-Gesellschaften in den Geschäftsablauf erfolgt aus steuerlichen Gründen und dient dem Ziel, Gewinne, die im Inland zu besteuern wären…
…P-Ltd. Company ist lediglich - wie bereits ausgeführt - eine Sitzgesellschaft und hat keinerlei Tätigkeit entfaltet. In diesem Fall kann ihr keine wirtschaftliche Funktion zugeordnet werden. Die Einschaltung derartig funktionsloser Steueroasen-Gesellschaften in den Geschäftsablauf erfolgt aus steuerlichen Gründen und dient dem Ziel, Gewinne, die im…
…als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen "Briefkasten" (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere Gründe an: Maßgeblich war zum einen das langfristige Engagement der Holding, das nicht nur der…