…des Investitionsfreibetrages (IFB) sowie gegen eine Nichtanerkennung eines Teilbetrages einer an seine Gattin anlässlich deren Pensionierung gewährten Abfertigung, welcher von der BP als nicht fremdübliche, freiwillige Abfertigung qualifiziert worden war. Auch an die Folgegesellschaften waren nach den BP neue Veranlagungsbescheide für 1994 bzw. 1995 ergangen…
…über die Anrechnung der einbehaltenen Kest, die auf die endbesteuerungsfähigen Kap.Einkünfte des Jahres 2001 entfällt, entschieden werden. Da somit, wie von Ihnen selbst erkannt, über die Einkommensteuer 2001 rechtskräftig entschieden ist, konnte Ihrem obigen Ansuchen nicht näher getreten werden und war dieses abzuweisen." Der…
…einerseits dem (negativen) Gesellschafter-Verrechnungskonto gutgeschrieben, andererseits wurde sie unter dem Titel "Investitionsablöse Wohnung 1. Stock" in den Büchern der Bw. aktiviert und mit 5 % abgeschrieben (Bestandskonto Betriebsgebäude Wienerstraße, KöSt-Akt 2002, AS 21). Rechtliche Würdigung: Gemäß § 7 Abs. 2 2. Satz KStG 1988 iVm …
…Bl. 22/IV). A1/56Ab Ab2 : Freiwillige Zuwendungen im Rahmen eines Sponsorings gelten als nicht betrieblich veranlasst, insbesondere da es an der typischen Werbewirksamkeit mangelt (Arbeitsbogen Bl. 23/IV). A1/56Ad Ad2 : Auch bei diesen Aufwendungen für Rockkonzerte handelt es sich um nicht abzugsfähige Repräsentationskosten…
…von S 1.291,00 sind somit abzugsfähig. Da die Kosten bei der Einkommensermittlung 1994 nicht hinzugerechnet wurden, weder in der Mehr-/Wenigerrechnung noch außerbilanzmäßig, erübrigt sich, das Einkommen der Bw um diesen Betrag zu vermindern. TZ 27 sonstiger freiwilliger Sozialaufwand: Auch seitens der BP…
…gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Da, entsprechend einer Stellungnahme der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG zum Todeszeitpunkt kein ausländischer Investmentfonds am o.a. Wertpapierdepot vorhanden war und eine Optionserklärung zum freiwilligen Abzug der KEST gemäß § 97 Abs. 2 ESTG 1988 zum Todeszeitpunkt vorlag…
…wie eine Kapitalertragsteuer abzuführen. Der Betrag gilt als Kapitalertragsteuer von Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 3." Somit gilt gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz iV. § 93 Abs. 2 Z 3 sowie Abs.3 EStG in der maßgeblichen Fassung - neben der Abgeltung durch eine freiwilligen KEST nach …
…Rs C-315/02 (Lenz) ergibt sich, dass die Diskriminierung dann behoben wäre, wenn für ausländische Kapitalerträge und im Ausland bezogene Kapitalerträge eine der freiwilligen KESt vergleichbare Möglichkeit zur Entrichtung der Einkommensteuer mit Abgeltungswirkung im Sinne des § 97 Abs. 2 EStG bestünde. Es ist einzuräumen…
…Rs C-315/02 (Lenz) ergibt sich, dass die Diskriminierung dann behoben wäre, wenn für ausländische Kapitalerträge und im Ausland bezogene Kapitalerträge eine der freiwilligen KESt vergleichbare Möglichkeit zur Entrichtung der Einkommensteuer mit Abgeltungswirkung im Sinne des § 97 Abs. 2 EStG bestünde. Es ist einzuräumen…
…werden oder alle mit dem 25% KESt-Abzug belassen werden. Da sich die Herausnahme sämtlicher Kapitalerträge als die für Sie ungünstigere Variante darstellt (siehe Berechnungsblatt der Einkommensteuer 2006 unter Außerachtlassung der Kapitalerträge und der KESt), war die Berufung in diesem Punkt abzuweisen." In der am…
…Norm des § 15 Abs.1 Z 17 ErbStG ist nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen, ob die Kapitalerträge im Zeitpunkt des Todes eines Erblassers der Steuerabgeltung unterlagen. Damit gilt auch die Erbschaftssteuer - neben der Abgeltung durch eine freiwillige KEST im Sinne des § 97 Abs. 2 EStG…
…worden. Derartige Regelungen würden aufgrund der Vertragsgestaltung für eine echte stille Gesellschaft sprechen. Die fixen Gewinnvereinbarungen würden als Einkünfte aus stillen Beteiligungen (mit KESt-Abzug) eingestuft. Zur Beurteilung, inwieweit eine echte stille Gesellschaft (so die Bp.) oder ein partiarisches Darlehen (so die Bw.) vorliegt, ist…
…wie eine Kapitalertragsteuer abzuführen. Der Betrag gilt als Kapitalertragsteuer von Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 3." Somit gilt gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz iVm § 93 Abs. 2 Z 3 sowie Abs. 3 EStG in der maßgeblichen Fassung - neben der Abgeltung durch eine freiwilligen KESt nach …
…muss daher in diesem Punkt ein Erfolg versagt bleiben. Zur Frage der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer: Für bestimmte, im Einkommensteuergesetz 1988 näher beschriebene Kapitalerträge gilt die Einkommensteuer durch den Abzug der Kapitalertragsteuer und/oder des freiwillig in Höhe der Kapitalertragsteuer geleisteten Betrages als abgegolten (vgl. dazu …
…nicht durch eine freiwillige Übernahme beim Dienstgeber entstanden.Diese seien daher nahezu ident vergleichbar. Es werde daher ersucht, dem gegenständlichen Rechtsmittel stattzugeben". In der mündlichen Verhandlung vom 13.3.2006 wurde ergänzend von der steuerlichen Vertretung Folgendes ausgeführt: Die Höhe der Abzugsteuer im gegenständlichen Fall…
…§ 102 Abs. 3 EStG zu erfolgen, wenn die Pensionskasse ... eine Veranlagung beantragt. Im Zuge einer solchen Veranlagung würden die steuerpflichtigen Einkünfte der KöSt unterzogen und die Abzugssteuer gem. § 99 angerechnet werden. Ob die in Rede stehenden Einkünfte des Jahres ... nun tatsächlich steuerpflichtig sind, oder unter…
…bedeutet für den konkreten Fall selbst dann nicht, dass die Finanzstrafbehörde die Auswertung des gesamten hier vorliegenden Datenmaterials und die Ergebnisse allfälliger Betriebsprüfungen und weitere Ermittlungsschritte abzuwarten gehalten gewesen wäre, wenn ihr zwar im Grundsätzlichen, nicht aber im Konkreten der Verdacht weiterer gleichgelagerter Straftaten auch…
…4 Z. 4 EStG 1988) und abzuführen ist, gilt nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 für natürliche Personen die Einkommensteuer als abgegolten. Bestimmte (inländische) Kapitalerträge unterliegen nach diesen Bestimmungen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert. Bei ihrer Veranlagung werden im…
… 97 Abs. 4 EStG 1988 (bei Steuerpflichtigen, bei denen die tarifmäßige Steuer niedriger als die einbehaltene KESt ist, ist die KESt in Höhe der Differenz zu erstatten (vgl. § 1 Abs. 5 EndbesteuerungsG)) kann es zu keinem Abzug von Aufwendungen kommen (Doralt/Kirchmayr, § 97 Tz 4…
…Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist die Freiwillige Feuerwehr Ort und als solche eine inländische Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Berufungswerberin wurden in den Jahren 1994 bis 2001 über Antrag die Kapitalertragssteuer…