…M.-Gasse wird ausdrücklich festgestellt, dass "das Mietobjekt den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt". "Gem. freier Vereinbarung" wird ein mtl. Mietzins von 5.135,- S (= 75,74 S/m²) + 15% BV-Anteil + öffentliche Abgaben und 10% USt, insgesamt somit ein Entgelt von mtl. 6.600,-…
…Zinshöhe als Vergleichswert zur Ermittlung des angemessenen, freien Mietzinses nicht geeignet. Während sowohl in der Wohnung im 2.OG als auch in der EG-Wohnung vor der Vermietung die Elektroinstallation und das Bad (samt Unterboden) saniert worden waren, und somit insoweit keine divergierenden Auswirkungen auf…
…beim MV mit seinem Sohn G. neben der Vereinbarung eines absolut nicht angemessenen, freien Mietzinses auch im Bereich der Kostenbeteiligung der Mieter die zulässigen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausgeschöpft bzw. Maßstäbe angelegt, aufgrund derer eine Vergleichbarkeit mit Fremdmietverhältnissen nicht gegeben ist. Ein weiterer Unterschied zur…
…2.1971 vorgelegt, sowie eine Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 7.5.1996, worin eine Herabsetzung des Mietzinses abgewiesen wurde. Wie in der Begründung dazu ausgeführt wurde, sei die Abweisung des Antrages mit dem Hinweis beantragt worden, dass zwischen den Mietparteien eine freie Mietzinsvereinbarung gem. § 16…
…freier Mietzinsbildung das Vorliegen von Liebhaberei nach allgemeinen Regeln zu prüfen. Würden Verbesserungen durchgeführt um freie Mietzinsbildung zu erreichen, so müssten die Mieten ab diesem Zeitpunkt marktgerecht angepasst werden. Nach aktueller Judikatur des VwGH sei bei einem mietengeschützten Objekt nachzuweisen, dass ein Gesamtüberschuss bei freier…
…schon deshalb nicht angebracht, weil sich aus dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreichs ergibt, dass im Jahre 2001 selbst für Mietwohnungen mit sehr gutem Wohnwert und freier Mietzinsvereinbarung im Gebiet Liezen ein niedrigerer Wert ermittelt wurde, nämlich 5,3 € pro m². Die Betriebskosten sind im…
…Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessenen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird. Dabei ist insbesondere bei Neuvermietungen zu beachten, ob die gem. den gesetzlichen Bestimmungen mögliche Grundsätze der Mietzinsbildung eingehalten werden (freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins…
…wandte der Bescheidadressat und zunächst auch seine Erben - im folgenden Berufungswerber (Bw) genannt - ein, dass das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliege und daher ein freier marktkonformer Mietzins nicht verrechnet werden dürfe. Ohne diese gesetzliche Einnahmenbeschränkung wäre ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen. In ergänzenden Schriftsätzen wurde ausgeführt: …
…2003, auf Abgeltung einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 107 des Einkommensteuergesetzes 1988" abgewiesen. Der Bw. habe einen freien Mietvertrag abgeschlossen, weswegen eine Mietzinsbehilfe nicht zustehe. Die Berufung sei daher abzuweisen gewesen. Mit als "2. Berufung gegen den Ablehnungsbescheid vom 25. August 2003" bezeichnetem Schreiben vom 29…
…des auf den Hauptmietzins entfallenden Betrags die Betriebskosten des Jahres zugrunde zu legen, in dem der Mietzins vereinbart wurde. Soweit die zugrunde zu legenden Beträge nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können ist die Aufgliederung des Mietzinses nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) vorzunehmen…
…auf Grund freier unternehmerischer Entscheidung der Bw. die Errichtungskosten zu tragen und die Bestandobjekte der AP GmbH zu vermieten. Eine Fremdvermietung wird sich daher daran orientieren, dass seitens der Bw. sowohl Zinsen und Amortisation (Tilgung) als auch eine angemessene Risikokomponente im vereinbarten Mietzins Deckung finden…
…MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001." Die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses kann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB gemäß § 14 Abs. 2 WGG) ersetzt die Entscheidung…
…auf die Dauer von 20 Jahren vereinbart worden. Als Mietzins wurde in Anbetracht der umfangreichen Investitionen der Mieterin ein Betrag von 5.000 S monatlich festgesetzt. Mit Rechnung vom 17. Dezember 1987 seien die von der Mieterin getätigten Gebäudeeinbauten um rund 4.500.000 S…
…gem. § 99 Abs. 2 FinStrG für die Jahre 2000 und 2001 durchgeführt. Die Bp. gelangte in diesem Verfahren aufgrund ihrer Ermittlungshandlungen in freier Beweiswürdigung zu dem Schluss, dass den Aussagen des Mieters K. D. (bei divergierenden Ausführungen) eine höhere Glaubwürdigkeit als dem Bw. zukomme und…
…er für die Dauer des Mietverhältnisses als wirtschaftlicher Eigentümer zu beurteilen. Ein Zufluss des Wertes der Umbauten etc kann erst bei Beendigung des Mietvertrages erfolgen. Da die Mietzinsersparnis nur Im Zusammenhang mit der von der Betriebsprüfung angenommenen und von der Bw. zurückgewiesenen verdeckten Gewinnausschüttung steht…
…Kündigungsfrist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres aufgekündigt werden. Als Mietzins wurde eine Jahresmiete von S 550.000,00 wertgesichert vereinbart. Neben dem Mietentgelt hatte die Mieterin sämtliche Betriebskosten zu tragen und ist berechtigt unterzuvermieten (BGV 139). Mit Vereinbarung vom 24. Juli 1985 erklärte sich…
…7,5% erreicht ist." Die RZB ersuche daher um die Bekanntgabe der Höhe der derzeit erzielten Mieterlöse sowie um Übermittlung einer aktuellen Mietzinsliste und Kopien allfälliger neu abgeschlossener Mietverträge. Weiters wurde ein Schreiben der H-GmbH an den Bw vom 11.8.2000 mit Bezug…
…das Objekt L steuerlich anzuerkennen ist. Das Finanzamt vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass der vereinbarte Mietzins in Höhe von 5.000 S pro Monat im Fremdvergleich zu niedrig angesetzt sei. Dieser sei auch die Ursache für die laufenden Vermietungsverluste (1994: 29.952 S…
…ein voll in den Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallendes Objekt handelt. Die Mietzinse sind nach oben gesetzlich gedeckelt, sodass lediglich wesentlich niedrigere, als unter freien Marktbedingungen erzielbare Einkünfte ex lege möglich sind. Ein Abzielen der Finanzbehörde auf eine allfällige Liebhaberei geht somit schon wegen der…
…weil dieser nach § 833 Satz 1 ABGB allen Miteigentümern schon von vornherein zustehe, auch wenn im Rahmen dieser Regelung als Mietzins bezeichnete Zahlungen vereinbart würden. Finde der betrieblich genutzte Liegenschaftsteil in der Miteigentumsquote des Betriebsinhabers Deckung, dann sei der betrieblich genutzte Teil zur Gänze dem…