…M.-Gasse wird ausdrücklich festgestellt, dass "das Mietobjekt den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt". "Gem. freier Vereinbarung" wird ein mtl. Mietzins von 5.135,- S (= 75,74 S/m²) + 15% BV-Anteil + öffentliche Abgaben und 10% USt, insgesamt somit ein Entgelt von mtl. 6.600,-…
…Zinshöhe als Vergleichswert zur Ermittlung des angemessenen, freien Mietzinses nicht geeignet. Während sowohl in der Wohnung im 2.OG als auch in der EG-Wohnung vor der Vermietung die Elektroinstallation und das Bad (samt Unterboden) saniert worden waren, und somit insoweit keine divergierenden Auswirkungen auf…
…beim MV mit seinem Sohn G. neben der Vereinbarung eines absolut nicht angemessenen, freien Mietzinses auch im Bereich der Kostenbeteiligung der Mieter die zulässigen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausgeschöpft bzw. Maßstäbe angelegt, aufgrund derer eine Vergleichbarkeit mit Fremdmietverhältnissen nicht gegeben ist. Ein weiterer Unterschied zur…
…am freien Markt ein deutlich höherer Mietzins erzielbar als gesetzlich auch nach § 16 Abs 1 MRG zulässig (siehe auch das diesbezügliche Beweisanbot durch Einholung eines Sachverständigengutachtens im Vorlageantrag). Dem Liegenschaftseigentümer ist es jedoch verwehrt, diese Marktchance zu nutzen, da er auch die gesetzliche Mietzinsbeschränkung des…
…2.1971 vorgelegt, sowie eine Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 7.5.1996, worin eine Herabsetzung des Mietzinses abgewiesen wurde. Wie in der Begründung dazu ausgeführt wurde, sei die Abweisung des Antrages mit dem Hinweis beantragt worden, dass zwischen den Mietparteien eine freie Mietzinsvereinbarung gem. § 16…
…a, 56 BewG 1955 Mietzinsbeschränkungen Anhand von vorgelegten Mietzinslisten bzw. Mietverträgen wird die Kürzung gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 beantragt; ersichtlich sind Begriffe wie zB Hauptmietzins § 45 MRG; fixe Kategoriemiete; Richtwertmietzins; freier Mietzins; freie Vereinbarung (frei vereinbarter Mietzins). Baurechtsgeber ist das Land…
…freier Mietzinsbildung das Vorliegen von Liebhaberei nach allgemeinen Regeln zu prüfen. Würden Verbesserungen durchgeführt um freie Mietzinsbildung zu erreichen, so müssten die Mieten ab diesem Zeitpunkt marktgerecht angepasst werden. Nach aktueller Judikatur des VwGH sei bei einem mietengeschützten Objekt nachzuweisen, dass ein Gesamtüberschuss bei freier…
…schon deshalb nicht angebracht, weil sich aus dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreichs ergibt, dass im Jahre 2001 selbst für Mietwohnungen mit sehr gutem Wohnwert und freier Mietzinsvereinbarung im Gebiet Liezen ein niedrigerer Wert ermittelt wurde, nämlich 5,3 € pro m². Die Betriebskosten sind im…
…ESt-Veranlagung des Sohnes für 2008 Außendiensttätigkeit für FirmaX. ab 1.1.2008; 3-6/2008 Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers). Das als freier Mietzins nach § 16 MRG für eine Wohnung der Kategorie A vereinbarte Nettoentgelt von mtl. 6,17 €/m² (lt…
…Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessenen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird. Dabei ist insbesondere bei Neuvermietungen zu beachten, ob die gem. den gesetzlichen Bestimmungen mögliche Grundsätze der Mietzinsbildung eingehalten werden (freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins…
…und jenen Objekten, für welche der Mietzins gemäß § 16 MRG angemessenen sein muss, zu differenzieren ist. Würde die Beschwerdeführerin die gegenständliche Wohnung am freien Markt vermieten, unterläge sie dabei dem Regime des § 16 MRG (angemessener Mietzins gemäß Abs 1 leg cit; Befristungsabschlag von 25% gemäß…
…vom steuerlichen Vertreter vorgelegte Immobilienpreisspiegel sich nur auf Wohnungen und nicht auf Einfamilienhäuser beziehe. Im gegenständlichen Fall sei ein freier Mietzins zur Anwendung gelangt. Hinsichtlich der Wohnungsvermietung gebe es seitens des Finanzamtes betreffend die erklärten Beträge und den Angaben in der Prognoserechnung keine Einwendungen. Gem. …
…durch § 16 MRG ein „angemessener Mietzins“ vorgegeben, der aufgrund der in den vergangenen Jahren durchschnittlich unter 2% p.a. liegenden Indexsteigerungen den Ansatz einer jährlichen Mietzinserhöhung von 2,2% nicht rechtfertige. Soweit einem Teil der Mietverträge ein „freier Mietzins“ zugrunde gelegt worden sei, widerspreche dieser…
…m² ( „Kleine Zeitung“/Immobilienteil, regelmäßig veröffentlichte Mietpreiserhebungen). Damit erreichen die durchschnittlichen Marktmieten (Neuvermietungen mit freier Mietzinsvereinbarung) im Lagebezirk des zu beurteilenden Mietobjekts bis heute – mehr als 20 Jahre nach dessen Erwerb – nicht einmal das vom Bf für das erste Planungsjahr (1995) ohne Sanierungsmehrerlös angenommene Niveau
…wandte der Bescheidadressat und zunächst auch seine Erben - im folgenden Berufungswerber (Bw) genannt - ein, dass das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliege und daher ein freier marktkonformer Mietzins nicht verrechnet werden dürfe. Ohne diese gesetzliche Einnahmenbeschränkung wäre ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen. In ergänzenden Schriftsätzen wurde ausgeführt: …
…2003, auf Abgeltung einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 107 des Einkommensteuergesetzes 1988" abgewiesen. Der Bw. habe einen freien Mietvertrag abgeschlossen, weswegen eine Mietzinsbehilfe nicht zustehe. Die Berufung sei daher abzuweisen gewesen. Mit als "2. Berufung gegen den Ablehnungsbescheid vom 25. August 2003" bezeichnetem Schreiben vom 29…
…des auf den Hauptmietzins entfallenden Betrags die Betriebskosten des Jahres zugrunde zu legen, in dem der Mietzins vereinbart wurde. Soweit die zugrunde zu legenden Beträge nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können ist die Aufgliederung des Mietzinses nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) vorzunehmen…
…Beantwortung der Frage vorgelegt, welcher Mietzins für das gegenständliche Objekt zum 01.01.2009 als angemessen zu beurteilen sei. Dies ermittelte der Sachverständige im Vergleichswertverfahren, sah einen Mietpreis von € 10,10/m² bei sehr gutem Wohnwert und freier Vereinbarkeit des Mietzinses. Diese Daten aus…
…Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ist die Erhöhung des Hauptmietzinses während des aufrechten Mietverhältnisses (VwGH 27.9.1995, 92/15/0080). Daher kann die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB…
…auf Grund freier unternehmerischer Entscheidung der Bw. die Errichtungskosten zu tragen und die Bestandobjekte der AP GmbH zu vermieten. Eine Fremdvermietung wird sich daher daran orientieren, dass seitens der Bw. sowohl Zinsen und Amortisation (Tilgung) als auch eine angemessene Risikokomponente im vereinbarten Mietzins Deckung finden…