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UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 1/3

…M.-Gasse wird ausdrücklich festgestellt, dass "das Mietobjekt den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt". "Gem. freier Vereinbarung" wird ein mtl. Mietzins von 5.135,- S (= 75,74 S/m²) + 15% BV-Anteil + öffentliche Abgaben und 10% USt, insgesamt somit ein Entgelt von mtl. 6.600,-…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 2/3

…Zinshöhe als Vergleichswert zur Ermittlung des angemessenen, freien Mietzinses nicht geeignet. Während sowohl in der Wohnung im 2.OG als auch in der EG-Wohnung vor der Vermietung die Elektroinstallation und das Bad (samt Unterboden) saniert worden waren, und somit insoweit keine divergierenden Auswirkungen auf…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 3/3

…beim MV mit seinem Sohn G. neben der Vereinbarung eines absolut nicht angemessenen, freien Mietzinses auch im Bereich der Kostenbeteiligung der Mieter die zulässigen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausgeschöpft bzw. Maßstäbe angelegt, aufgrund derer eine Vergleichbarkeit mit Fremdmietverhältnissen nicht gegeben ist. Ein weiterer Unterschied zur…

BFG RV/7103677/2014Einheitswertfeststellung - Bei Mietzinsbildung nach § 16 Abs. 1 MRG liegt keine gesetzliche Beschränkung des Mietzinses iSd § 53 Abs. 7 lit. a BewG vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2020

…am freien Markt ein deutlich höherer Mietzins erzielbar als gesetzlich auch nach § 16 Abs 1 MRG zulässig (siehe auch das diesbezügliche Beweisanbot durch Einholung eines Sachverständigengutachtens im Vorlageantrag). Dem Liegenschaftseigentümer ist es jedoch verwehrt, diese Marktchance zu nutzen, da er auch die gesetzliche Mietzinsbeschränkung des…

UFSW RV/1767-W/05Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…2.1971 vorgelegt, sowie eine Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 7.5.1996, worin eine Herabsetzung des Mietzinses abgewiesen wurde. Wie in der Begründung dazu ausgeführt wurde, sei die Abweisung des Antrages mit dem Hinweis beantragt worden, dass zwischen den Mietparteien eine freie Mietzinsvereinbarung gem. § 16…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…a, 56 BewG 1955 Mietzinsbeschränkungen Anhand von vorgelegten Mietzinslisten bzw. Mietverträgen wird die Kürzung gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 beantragt; ersichtlich sind Begriffe wie zB Hauptmietzins § 45 MRG; fixe Kategoriemiete; Richtwertmietzins; freier Mietzins; freie Vereinbarung (frei vereinbarter Mietzins). Baurechtsgeber ist das Land…

UFSW RV/3815-W/02Liebhaberei bei Vermietung von Zinshäusern: Beurteilung der objektiven Umstände der Gesamtüberschusserzielungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2005

…freier Mietzinsbildung das Vorliegen von Liebhaberei nach allgemeinen Regeln zu prüfen. Würden Verbesserungen durchgeführt um freie Mietzinsbildung zu erreichen, so müssten die Mieten ab diesem Zeitpunkt marktgerecht angepasst werden. Nach aktueller Judikatur des VwGH sei bei einem mietengeschützten Objekt nachzuweisen, dass ein Gesamtüberschuss bei freier…

UFSG RV/0086-G/03Bewertung eines Wohnrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…schon deshalb nicht angebracht, weil sich aus dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreichs ergibt, dass im Jahre 2001 selbst für Mietwohnungen mit sehr gutem Wohnwert und freier Mietzinsvereinbarung im Gebiet Liezen ein niedrigerer Wert ermittelt wurde, nämlich 5,3 € pro m². Die Betriebskosten sind im…

BFG RV/2100321/2012Nicht fremdübliche Vermietung einer Eigentumswohnung an den (selbsterhaltungsfähigen) Sohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2017

…ESt-Veranlagung des Sohnes für 2008 Außendiensttätigkeit für FirmaX. ab 1.1.2008; 3-6/2008 Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers). Das als freier Mietzins nach § 16 MRG für eine Wohnung der Kategorie A vereinbarte Nettoentgelt von mtl. 6,17 €/m² (lt…

UFSW RV/0906-W/09Kein Mietverhältnis bei bloßer Gebrauchsüberlassung und fremdunüblicher Mietvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/3

…Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessenen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird. Dabei ist insbesondere bei Neuvermietungen zu beachten, ob die gem. den gesetzlichen Bestimmungen mögliche Grundsätze der Mietzinsbildung eingehalten werden (freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins…

BFG RV/6100187/2014Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.12.2022

…und jenen Objekten, für welche der Mietzins gemäß § 16 MRG angemessenen sein muss, zu differenzieren ist. Würde die Beschwerdeführerin die gegenständliche Wohnung am freien Markt vermieten, unterläge sie dabei dem Regime des § 16 MRG (angemessener Mietzins gemäß Abs 1 leg cit; Befristungsabschlag von 25% gemäß…

BFG RV/7102122/2011Prognoserechnung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.04.2015

…vom steuerlichen Vertreter vorgelegte Immobilienpreisspiegel sich nur auf Wohnungen und nicht auf Einfamilienhäuser beziehe. Im gegenständlichen Fall sei ein freier Mietzins zur Anwendung gelangt. Hinsichtlich der Wohnungsvermietung gebe es seitens des Finanzamtes betreffend die erklärten Beträge und den Angaben in der Prognoserechnung keine Einwendungen. Gem. …

BFG RV/2100702/2006Liebhabereibeurteilung einer "großen Vermietung" (§ 1 Abs.1 LVO, Stammfassung 1993)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2015Teil 1/5

…durch § 16 MRG ein „angemessener Mietzins“ vorgegeben, der aufgrund der in den vergangenen Jahren durchschnittlich unter 2% p.a. liegenden Indexsteigerungen den Ansatz einer jährlichen Mietzinserhöhung von 2,2% nicht rechtfertige. Soweit einem Teil der Mietverträge ein „freier Mietzins“ zugrunde gelegt worden sei, widerspreche dieser…

BFG RV/2100702/2006Liebhabereibeurteilung einer "großen Vermietung" (§ 1 Abs.1 LVO, Stammfassung 1993)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2015Teil 2/5

…m² ( „Kleine Zeitung“/Immobilienteil, regelmäßig veröffentlichte Mietpreiserhebungen). Damit erreichen die durchschnittlichen Marktmieten (Neuvermietungen mit freier Mietzinsvereinbarung) im Lagebezirk des zu beurteilenden Mietobjekts bis heute – mehr als 20 Jahre nach dessen Erwerb – nicht einmal das vom Bf für das erste Planungsjahr (1995) ohne Sanierungsmehrerlös angenommene Niveau

UFSW RV/0837-W/05Ist Verlust bringende Vermietung noch Einkunftsquelle, wenn das Mietwohnhaus ausgebaut/saniert, gemäß WEG parifiziert und topweise abverkauft wird, wobei altvermietete Tops zunehmend leer stehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2009

…wandte der Bescheidadressat und zunächst auch seine Erben - im folgenden Berufungswerber (Bw) genannt - ein, dass das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliege und daher ein freier marktkonformer Mietzins nicht verrechnet werden dürfe. Ohne diese gesetzliche Einnahmenbeschränkung wäre ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen. In ergänzenden Schriftsätzen wurde ausgeführt: …

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…2003, auf Abgeltung einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 107 des Einkommensteuergesetzes 1988" abgewiesen. Der Bw. habe einen freien Mietvertrag abgeschlossen, weswegen eine Mietzinsbehilfe nicht zustehe. Die Berufung sei daher abzuweisen gewesen. Mit als "2. Berufung gegen den Ablehnungsbescheid vom 25. August 2003" bezeichnetem Schreiben vom 29…

UFSL RV/0280-L/05Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Mutter und Tochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2008

…des auf den Hauptmietzins entfallenden Betrags die Betriebskosten des Jahres zugrunde zu legen, in dem der Mietzins vereinbart wurde. Soweit die zugrunde zu legenden Beträge nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können ist die Aufgliederung des Mietzinses nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) vorzunehmen…

BFG RV/6100260/2013Vermietung einer Luxusimmobilie an nahestehende Personen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2022Teil 1/2

…Beantwortung der Frage vorgelegt, welcher Mietzins für das gegenständliche Objekt zum 01.01.2009 als angemessen zu beurteilen sei. Dies ermittelte der Sachverständige im Vergleichswertverfahren, sah einen Mietpreis von € 10,10/m² bei sehr gutem Wohnwert und freier Vereinbarkeit des Mietzinses. Diese Daten aus…

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ist die Erhöhung des Hauptmietzinses während des aufrechten Mietverhältnisses (VwGH 27.9.1995, 92/15/0080). Daher kann die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB…

UFSG RV/0071-G/02Wurden von der Vermieterin die von der Mieterin vorgenommenen Gebäudeeinbauten entgeltlich abgelöst und gleichzeitig rückvermietet, so wird sich der Mietzins nicht an durchschnittlichen (ortsüblichen) Mieten, sondern daran orientieren, dass sich die Investition in angemessener Zeit amortisiert (Finanzierungsfunktion).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 1/3

…auf Grund freier unternehmerischer Entscheidung der Bw. die Errichtungskosten zu tragen und die Bestandobjekte der AP GmbH zu vermieten. Eine Fremdvermietung wird sich daher daran orientieren, dass seitens der Bw. sowohl Zinsen und Amortisation (Tilgung) als auch eine angemessene Risikokomponente im vereinbarten Mietzins Deckung finden…