…MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001." Die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses kann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbarte Mietzinserhöhung (zB gemäß § 14 Abs. 2 WGG) ersetzt die Entscheidung…
…Z. Mietvertrag vom 10.1.1994 beginnend mit 1.1.1994 freie Vereinbarung 71m² Miete 3.053,00 brutto + 447,30 Erhaltungsbeitrag brutto + BK d.s. 43,00/m² brutto 39,09 netto + Erhaltungsbeitrag 6,30m² brutto = netto 5,73 Top 5 S. =…
…In den Einnahmen waren bisher "Hauptmiete, Erhaltungsbeitrag und Freie Vereinbarung" in der Höhe von insgesamt S 64,907,04 für Tür 24 und Tür 25 enthalten. Um diesen Betrag wurden nun die entsprechenden Positionen gekürzt. Die Vorsteuerkürzung beträgt S 3.416,40 und berechnet sich…
…94 m²) ab 1. Dezember 1996 zu. Die für top Nr. 17 getroffenen Mietzinsvorschreibungen (Hauptmietzins, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, freie Vereinbarung, Betriebskosten und Mehrwertsteuer) werden unverändert für top 13 übernommen. Nach dem Ableben von Frau ... K... fällt die Wohnung top Nr. 13 an die Hausinhabung zurück…
…vermietet worden, eine Wohnung werde auch mit Friedenskronenzins ohne Verrechnung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages vermietet (wobei zu ergänzen ist, dass bei letztgenannter Wohnung zusätzlich ein Mietzins auf Grund freier Vereinbarung erhoben wird). Da die Vermietung an die nahen Angehörigen einem fremdüblichen Vergleich nicht standhalte, müsse…
…Hinweis beantragt worden, dass zwischen den Mietparteien eine freie Mietzinsvereinbarung gem. § 16 Abs 1 Z 7 MRG getroffen worden sei. Die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses sei zulässig gewesen, da der Antragsteller zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits mehr als 6 Monate, nämlich seit 1971, Mieter der…
…davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die aus einem solchen Vertragsverhältnis resultierenden Einnahmen nicht zum Bereich der Einkünfteerzielung des Vermieters und sind daher steuerlich nicht relevant. In aller…
…Z. Mietvertrag vom 10.1.1994 beginnend mit 1.1.1994 freie Vereinbahrung 71 m² Miete 3.053,00 brutto + 447,30 Erhaltungsbeitrag brutto + BK d.s. 43,00/m² brutto 39,09 netto + Erhaltungsbeitrag 6,30m² brutto = netto 5,73 Top 5 S…
…Liegenschaft im ideellen Miteigentum der Käufer ohne gesonderte Wohnungseigentumsvereinbarung verbleiben sollte. Sowohl die Dachgeschoßwohnung als auch die Wohnung im 1. Obergeschoß entsprachen laut Vereinbarung einem Anteil von je 5 % der ganzen Liegenschaft, die restliche Liegenschaft sohin einem Anteil von 90 %, welcher wieder zwischen Herrn Dkfm…
…gegenüber den Töchtern sogar ein geringfügig höherer Hauptmietzins als zulässig festgelegt worden sei (ab 1.8.1998 erlaubten die Förderbestimmungen einen maximalen Mietzins von nur mehr 49,80 S/m²). Anderseits sei auf die mögliche Vereinbarung eines Erhaltungsbeitrages von 4,10 S/m² (§ 52 Abs…
…In freier Beweiswürdigung ist es nicht als unrichtig die Miethöhe im Vergleich zur untersten Mietpreislage nur rund 50% des marktüblichen Preises als nicht fremdüblich zu beurteilen. Da somit auf Grund obiger Ausführungen die mit den Miteigentümern bzw. deren Angehörigen getroffenen Vereinbarungen steuerlich nicht anzuerkennen sind…
…Arbeiten zum bedungenen Zeitpunkt frei von unwesentlichen Mängeln sind. Der Verkäufer wird mit den zu beauftragenden Firmen übliche Werkvertrage schließen, die die Auftraggeberrechte branchenüblich und angemessen berücksichtigen, er wird jedenfalls Pönalvereinbarungen abschließen, die den vereinbarten Fertigstellungstermin sichern sollen. Hinsichtlich dieser Sanierung vereinbaren die Parteien insbesondere…
…das Jahr 2000 erklärte Verlust von ATS 11.235,65 aus dieser Liegenschaftsvermietung wurde wie folgt ermittelt: | Einnahmen: | | | Hauptmietzins und Erhaltungsbeitrag | 3.756,48 | | Mehrwertsteuer | 375,60 | 4.132,08 | | | | Ausgaben: |…
…die Bw. einen Ergänzungsvorhalt: "Bitte um Vorlage der Kauf- und Kreditverträge (betr. ursprünglicher Anschaffung der Hälfteanteile und jener vom 31.12.95) sowie einer Prognoserechnung und der Zinslisten bis dato. Seit wann wurden Erhaltungsbeiträge eingehoben, bitte um Aufgliederung der Einnahmen. Um Angabe der Reparaturen, Instandsetzungen…
…zu frei vereinbarten Mietzahlungen immer noch sehr niedrig wäre. Das Vorbringen, der Sohn würde ebenso wie vorher seine Großmutter Hausmeisterarbeiten erledigen, kann die Tatsache eines derart geringen Mietzinses nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keinesfalls rechtfertigen. Im übrigen gilt auch hier, dass eine entsprechende Vereinbarung mit…
…sein. Art und Mittel des Nachweises des Vertragsabschlusses stehen dem Abgabepflichtigen frei, der Vertragsabschluß muss jedoch auch für außenstehende Dritte erkennbar sein. Das Kriterium des klaren, eindeutigen und zweifelsfreien Inhaltes bedeutet nicht, dass bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung generell zu versagen ist…
…Arbeiten zum bedungenen Zeitpunkt frei von unwesentlichen Mängeln sind. Der Verkäufer wird mit den zu beauftragenden Firmen übliche Werkvertrage schließen, die die Auftraggeberrechte branchenüblich und angemessen berücksichtigen, er wird jedenfalls Pönalvereinbarungen abschließen, die den vereinbarten Fertigstellungstermin sichern sollen. Hinsichtlich dieser Sanierung vereinbaren die Parteien insbesondere…
…Ausmaß von rd. 211 m². Ab November 1996 war für diesen Bestandgegenstand ein monatlicher Nettomietzins von 35.000,- S zu bezahlen. Bei Annahme eines angemessenen Nutzungsentgeltes von 1.500,- S für die Flächen im Freien (vgl. nochmals VwGH vom 10.7.1996, 94/15/0039…
…Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gemeinde schrieb (erstmalig im Berufungsjahr) Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz vor und…
…besteht kein Vorsorgeerfordernis zur Vermeidung der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung. Für alle anderen Fälle vereinbaren die Vertragsparteien zum Ausgleich von Unterschieden zwischen den Beteiligungs- und Verkehrswertverhältnissen einerseits und Unterschiede zwischen den Beteiligungsverhältnissen und davon abweichenden unterschiedlich hohen stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen andererseits…